Leistung und Honorar. Die Leistungen der Agentur umfassen Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung (Produktion), sofern Werbemittel nicht vom Kunden produziert werden. Die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Grundlage zuvor mit dem Kunden abgestimmter Entwürfe, Kostenvoranschläge und Terminpläne von der Agentur durchgeführt oder beauftragt. Die Agentur kann Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben heranziehen. Die Agentur erhält vom Kunden rechtzeitig die zur Erbringung der geforderten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen. Vom Kunden übergebene Vorlagen, Fotos und Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen müssen zur Veröffentlichung und Nutzung freigegeben sein. Vom Kunden als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen wird die Agentur vertraulich behandeln und entsprechend auch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen anweisen. Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen ( z.B. Für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung und Honorar. Die Leistungen der Agentur umfassen Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung (Produktion), sofern Werbemittel nicht vom Kunden produziert werden2.1. Die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Grundlage zuvor mit dem Kunden abgestimmter Entwürfe, Kostenvoranschläge und Terminpläne von der Agentur durchgeführt oder beauftragt. Die Agentur kann Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben heranziehen. Die Agentur erhält vom Kunden rechtzeitig die zur Erbringung der geforderten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen. Vom Kunden übergebene Vorlagen, Fotos und Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen müssen zur Veröffentlichung und Nutzung freigegeben sein. Vom Kunden als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen wird die Agentur vertraulich behandeln und entsprechend auch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen anweisen. Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
2.2. Für den der Agentur im Zusammenhang mit Fremdleistungen stehenden Aufwand wird entweder eine Pauschale oder ein Zuschlag von 15% auf die Fremdkosten (etwa Druck-, Litho/ Scankosten, Copyrightkosten für Fremdbilder, Materialkosten, etc.) in Rechnung gestellt. Ein derartiger Zuschlag wird nicht für Kosten von Botendiensten, Portokosten sowie Kosten von Eigenkreationen verrechnet.
2.3. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (etwa Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
2.4. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle Diese Leistungen werden nach Stundenaufwand verrechnet (pro begonnener Stunde; der aktuelle Stundensatz ist dem jeweiligen Kostenvoranschlag zu entnehmen): Kontakt-/ Beratungsstunden werden für die Betreuung und Beratung verrechnet (direkter persönlicher Kontakt – nicht daher etwa Telefonate), sofern für die Betreuung und Beratung nicht ein Pauschalhonorar schriftlich vereinbart wurde. Kontaktstunden sind ab dem Auftrag des Kunden (in der Regel nach der Präsentation) zu honorieren. Grafikstunden werden für alle Aufwände verrechnet, die nicht kreativen Charakter haben (etwa Umbauten; Änderungen; Formatanpassungen; Satzarbeiten; Datenkonvertierungen; Brennen der Daten auf Datenträger ab dem dritten Korrekturlauf; Sonderarbeiten wie außergewöhnlich schwierige Bildersuche, Aufbereitung mangelhafter beigestellter Unterlagen für professionelle Verwendung etc.). Bildbearbeitungsstunden werden in Rechnung gestellt, wenn bestehende Fotos verändert werden.
2.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Xxxxxx auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur erwachsenen Barauslageneine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Es ist in diesem Falle nicht gestattet, Kopien oder Reproduktionen aller Art herzustellen, herstellen zu lassen bzw. zu verwenden. Es steht der Agentur frei, entweder Unterlassung und Herausgabe zu begehren oder für jeden Verstoß eine Pönale von Euro 2.000,-- geltend zu machen, wobei die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen ( z.B. Für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzenGeltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten bleibt.
2.6. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß dass die tatsächlichen Kosten, Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 10% übersteigen, wird kann die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellenwiderspricht.
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Leistung und Honorar. Die Leistungen der Agentur umfassen Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung (Produktion), sofern Werbemittel nicht vom Kunden produziert werden. Die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Grundlage zuvor mit dem Kunden abgestimmter Entwürfe, Kostenvoranschläge und Terminpläne von der Agentur durchgeführt Es werden Pauschalhonorare oder beauftragt. Die Agentur kann Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben heranziehen. Die Agentur erhält vom Kunden rechtzeitig die zur Erbringung der geforderten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen. Vom Kunden übergebene Vorlagen, Fotos und Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen müssen zur Veröffentlichung und Nutzung freigegeben sein. Vom Kunden als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen wird die Agentur vertraulich behandeln und entsprechend auch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen anweisenStundensätze vereinbart. Wenn nicht nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. . Im Falle von Fremdkosten gebührt für die Überwachung und Kontrolle ein Zuschlag von 17,65% auf den Auftrags-Nettowert. In der Werbungsmittlung bei den klassischen Medien (TV, Film, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Plakate) wird dem Werbungstreibenden (Kunden) kein Honorar verrechnet, sofern die Abrechnung mit dem Medium durch die Agentur erfolgt und ein Mindestauftragsnetto für von der Agentur gestaltete Einschaltungen vorliegt. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenen erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen ( (z.B. Für für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß dass die tatsächlichen Kosten, Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Alle Rechnungen sind vom Werbungstreibenden binnen 30 Tagen ab Fakturadatum zu begleichen. Als Zahlung gilt die verbuchte Gutschrift bei der Hausbank. Bei Zahlungsverzug werden 5 % über dem Soll-Zinssatz der Hausbank, kontokorrent ab Fakturadatum, verrechnet. Der Schuldner verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit, allfällige Mahn- und Inkassospesen, sowie vor- oder außergerichtliche Eintreibungskosten der Agentur zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden auf den jeweils am längsten ausstehenden Rechnungsbetrag aufgerechnet und sind bei Verzug aus anderen Positionen nicht skontofähig.
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Leistung und Honorar. Die Leistungen der Agentur umfassen Werbevorbereitung, Werbeberatung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung (Produktion), sofern Werbemittel nicht vom Kunden produziert werden. Die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Grundlage zuvor mit dem Kunden abgestimmter Entwürfe, Kostenvoranschläge und Terminpläne von der Agentur durchgeführt oder beauftragt. Die Agentur kann Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben heranziehen. Die Agentur erhält vom Kunden rechtzeitig die zur Erbringung der geforderten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen. Vom Kunden übergebene Vorlagen, Fotos und Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen müssen zur Veröffentlichung und Nutzung freigegeben sein. Vom Kunden als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen wird die Agentur vertraulich behandeln und entsprechend auch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen anweisen1.1. Wenn nicht nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur CONECTO für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur Agen- tur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Abwicklung der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, die Verhand- lung von Sonderkonditionen, die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle so- wie die Qualitätssicherung sind durch eine Handlingkostenpauschale in Höhe von 10% der Original-Fremdkostenrechnung abgedeckt. In besonderen Fällen kann eine Abweichung von diesem Satz nach oben (z.B. besonderer Hand- lingaufwand) oder nach unten (z. B. hoher Warenwert) vereinbart werden.
1.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Autorenkorrekturen über den üblichen Aufwand hinaus, Überlieferung, Druckunterlagen- und Proofkosten, Kosten für Verpackung, Versand und Kuriere werden nach Aufwand berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Alle der Agentur erwachsenen erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen ( z.(z. B. Für für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ab- zusehen ist, daß dass die tatsächlichen Kosten, Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 25 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibtwi- derspricht.
1.3. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene ange- messene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe Entwür- fe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellenzurückzugeben. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allge- mein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
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