Leistungen an den Arbeitgeber. Leistungen aus Direktversicherungen sind als Betriebseinnah- men zu erfassen, soweit sie dem Arbeitgeber zustehen.
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Leistungen an den Arbeitgeber. Leistungen aus Direktversicherungen sind als Betriebseinnah- men zu erfassen, soweit sie dem Arbeitgeber zustehen.
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