Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Geset- ze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfügung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft schuldet weder die Verwendung be- stimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hör- funkprogramme über den TV-Anschluss.
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Samples: www.an.de, www.an.de, www.pyur.com
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Geset- zeGe- setze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfügung Verfü- gung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft schuldet weder die Verwendung be- stimmter bestimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hör- funkprogramme Hörfunkprogramme über den TV-Anschluss.
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Samples: www.pyur.com, www.pyur.com
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Geset- zeGesetze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl Mindestan- zahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfügung Verfü- gung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft schuldet weder die Verwendung be- stimmter bestimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hör- funkprogramme Hörfunkprogramme über den TV-Anschluss.
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Samples: ucker-net.de
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Geset- ze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfügung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft Ge- sellschaft schuldet weder die Verwendung be- stimmter bestimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hör- funkprogramme Hörfunkpro- gramme über den TV-Anschluss.
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Samples: www.primacom.de
Leistungen der Gesellschaft. 1.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden einen Anschluss an ihr BKN und stellt ihm über das BKN Programmsignale nach Maßgabe der Geset- zeGesetze, Entscheidungen Dritter Dritter, wie z. B. Landesmedienanstalten Landesmedienanstalten, für eine in der einschlägigen Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen Dritter zur Nutzung zur Verfügung (TV-Anschluss). Die Gesellschaft schuldet weder die Verwendung be- stimmter bestimmter Übertragungstechniken (analog oder digital, verschlüsselt oder unverschlüsselt), noch die Verfügbarkeit bestimmter Fernseh- oder Hör- funkprogramme Hörfunkprogramme über den TV-Anschluss.
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Samples: antec-servicepool.de