Common use of Leistungen des Anbieters Clause in Contracts

Leistungen des Anbieters. 2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind. 2.2 Die Überlassung von Quellcode schuldet der Anbieter nur, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. 2.3 Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Websites / Webanwendungen / 360°-Content, oder ist der Anbieter an der Entwicklung hieran für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Websites / Webanwendungen / des 360°-Content nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart haben. 2.4 Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für die Darstellung von Websites / Webanwendungen verantwortlich ist, sind diese optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieter. 2.5 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird der Anbieter den Kunden über den Ersatz informieren. 2.6 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. 2.7 Der Anbieter erbringt seine Leistungen insbesondere im Bereich des Onlinemarketing nach bestem Wissen und Gewissen und informiert sich laufend über technische und inhaltliche Anforderungen der jeweils relevanten Suchmaschinen-/Plattformanbieter. Diese Anforderungen können sich jedoch ständig und ohne Ankündigung gegenüber dem Anbieter ändern und wesentliche Auswirkungen auf die vom Anbieter erbrachten Leistungen haben. Wegen dieser Abhängigkeiten der Anbieter keine rechtliche Verantwortung für den Erfolg im Onlinemarketing übernehmen; er erbringt diese Leistungen daher als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). 2.8 Der Anbieter darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse. Besteht die Leistung des Anbieters in der Bereitstellung von Erklärungen mit rechtlichem Charakter wie z.B. dem Impressum für eine Website / Webanwendung des Kunden sowie Datenschutzerklärungen, handelt es sich bei dem vom Anbieter dem Kunden übermittelten Inhalte um Muster. Die Beurteilung der Anwendbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung für die Zwecke des Kunden ist vom Kunden zu beurteilen. 2.9 Erbringt der Anbieter gegenüber dem Kunden – insbesondere in Bezug auf 360°-Content – Hostingleistungen, gelten die Regelungen des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters bereitgestellten „Service-Level-Agreement (SLA)“ insoweit entsprechend, als der Anbieter dieses den Vertragsunterlagen beifügt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des IT-Dienstleisters sind ausgeschlossen. 2.10 Kommt es im Rahmen der Erbringung von Hostingleistungen zu Einschränkungen der Verfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters liegen, wird der Anbieter dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den IT-Dienstleister abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen des Anbieters. 2.1 Die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung durch den Anbieter erbrachten Leistungen bestehen in der Regel aus den folgenden Elementen: 2.1.1 Bereitstellung von Hardware und / oder zeitlich unbeschränkte Überlassung von Softwareprodukten von Drittanbietern oder aus eigener Entwicklung („Standardsoftware“) an den Kunden („Verkauf“), Einzelheiten dazu unter B; 2.1.2 Zeitlich beschränkte Bereitstellung von Hardware und / oder Standardsoftware zur Nutzung durch den Kunden („Vermietung“), Einzelheiten dazu unter C; 2.1.3 Bereitstellung und Betrieb eigener Standardsoftware des Anbieters zur Nutzung durch Kunden und deren Kunden in Form einer zeitlich begrenzten Softwareüberlassung einschließlich des Supports des Kunden („SaaS-Leistungen“); Einzelheiten dazu unter D.; 2.1.4 Anpassung von Standardsoftware auf individuelle Bedürfnisse des Kunden („Customizing“) oder individuelle Software-Entwicklungen im Rahmen von Projekten des Kunden („Entwicklungsleistungen“), Einzelheiten dazu unter E; 2.1.5 Service-, Beratungs- sowie sonstige Unterstützungsleistungen, einschließlich der laufenden Betreuung von Hardware und Software (gemeinsam „Service- / Supportleistungen“), Einzelheiten dazu unter F; 2.2 Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen. 2.3 Der Anbieter erbringt seine Leistung die Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind. 2.2 Die Überlassung von Quellcode schuldet der Anbieter nur, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. 2.3 Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Websites / Webanwendungen / 360°-Content, oder ist der Anbieter an der Entwicklung hieran für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Websites / Webanwendungen / des 360°-Content nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart habenAngebot. 2.4 Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für die Darstellung von Websites / Webanwendungen verantwortlich ist, sind diese optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieter. 2.5 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird der Anbieter den Kunden über den Ersatz informieren. 2.6 2.5 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze Preise berechnet. Es gelten die im Angebot genannten Preise als vereinbart. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. 2.7 Der Anbieter erbringt seine Leistungen insbesondere im Bereich des Onlinemarketing nach bestem Wissen und Gewissen und informiert sich laufend über technische und inhaltliche Anforderungen der jeweils relevanten Suchmaschinen-/Plattformanbieter. Diese Anforderungen können sich jedoch ständig und ohne Ankündigung gegenüber dem Anbieter ändern und wesentliche Auswirkungen auf die vom Anbieter erbrachten Leistungen haben. Wegen dieser Abhängigkeiten der Anbieter keine rechtliche Verantwortung für den Erfolg im Onlinemarketing übernehmen; er erbringt diese Leistungen daher als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). 2.8 Der Anbieter darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse. Besteht die Leistung des Anbieters in der Bereitstellung von Erklärungen mit rechtlichem Charakter wie z.B. dem Impressum für eine Website / Webanwendung des Kunden sowie Datenschutzerklärungen, handelt es sich bei dem vom Anbieter dem Kunden übermittelten Inhalte um Muster. Die Beurteilung der Anwendbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung für die Zwecke des Kunden ist vom Kunden zu beurteilen. 2.9 Erbringt der Anbieter gegenüber dem Kunden – insbesondere in Bezug auf 360°-Content – Hostingleistungen, gelten die Regelungen des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters bereitgestellten „Service-Level-Agreement (SLA)“ insoweit entsprechend, als der Anbieter dieses den Vertragsunterlagen beifügt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des IT-Dienstleisters sind ausgeschlossen. 2.10 Kommt es im Rahmen der Erbringung von Hostingleistungen zu Einschränkungen der Verfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters liegen, wird der Anbieter dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den IT-Dienstleister abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen des Anbieters. 2.1 1.1 Wesentlicher Teil der für den Kunden erbrachten Leistungen ist die Bereitstellung und der Betrieb einer oder mehrerer Anwendungen des Anbieters zur Nutzung durch Kunden und deren Kunden in Form einer zeitlich begrenzten Softwareüberlassung einschließlich des Supports des Kunden („SaaS-Leistungen“), bestehend aus den folgenden Teilleistungen: 1.1.1 Bereitstellung der über das Internet aufrufbaren Anwendung zur Nutzung durch den Kunden und dessen Kunden nach Maßgabe dieser AGB in einem vom Anbieter beauftragten Rechenzentrum; 1.1.2 24x7-Betrieb der Anwendungen mit einer Verfügbarkeit von 98,0% pro Monat. Der Anbieter nimmt gelegentlich Wartungsfenster für Wartungsarbeiten verschiedener Art in Anspruch. Diese Wartungsarbeiten werden – außer in Notfällen oder Absprache mit dem Kunden – an Werktagen zwischen 20 und 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in Deutschland durchgeführt. Wartungszeiten, welche diese Voraussetzungen erfüllen, gelten als Zeiten, in denen die Anwendungen verfügbar sind; 1.1.3 Einrichtung eines Admin-Zugangs für den Ansprechpartner des Kunden; 1.1.4 Support des Kunden und seiner Kunden bei der Einrichtung und Nutzung der Anwendungen per E-Mail an xxxxxxx@xxxx-xxxxxxxxxx.xx 1.2 Die Funktionalität der Anwendung im Einzelnen ist im Angebot näher beschrieben. Der Anbieter ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Der Anbieter ist im Rahmen der Zielvorstellung der Parteien frei in der Gestaltung und Anpassung der Anwendung und des Contents. Der Anbieter teilt dem Kunden technische Änderungen rechtzeitig, mindestens jedoch zwei (2) Wochen im Voraus mit. 1.3 Der Anbieter erhebt Nutzungsstatistiken zur Verbesserung seiner Leistungen und definiert inhaltliche Aktualisierungen und –intervalle nach eigenem Ermessen. 1.4 Der Anbieter setzt zur Erbringung von Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter sowie Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. 1.5 Der Anbieter erbringt seine Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. . 1.6 Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von dem vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind. 2.2 Die Überlassung wurden. Weitere Zusagen von Quellcode schuldet Anbieter zur Verfügbarkeit und zu sonstigen Qualitätsparametern der Anbieter nur, soweit dies Leistungen sind in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. 2.3 Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Websites / Webanwendungen / 360°-Content, oder ist der Anbieter an der Entwicklung hieran für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Websites / Webanwendungen / des 360°-Content nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart haben. 2.4 Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für die Darstellung von Websites / Webanwendungen verantwortlich ist, sind diese optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieter. 2.5 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird der Anbieter den Kunden über den Ersatz informieren. 2.6 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. 2.7 Der Anbieter erbringt seine Leistungen insbesondere im Bereich des Onlinemarketing nach bestem Wissen und Gewissen und informiert sich laufend über technische und inhaltliche Anforderungen der jeweils relevanten Suchmaschinen-/Plattformanbieter. Diese Anforderungen können sich jedoch ständig und ohne Ankündigung gegenüber dem Anbieter ändern und wesentliche Auswirkungen auf die vom Anbieter erbrachten Leistungen haben. Wegen dieser Abhängigkeiten der Anbieter keine rechtliche Verantwortung für den Erfolg im Onlinemarketing übernehmen; er erbringt diese Leistungen daher als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). 2.8 Der Anbieter darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse. Besteht die Leistung des Anbieters in der Bereitstellung von Erklärungen mit rechtlichem Charakter wie z.B. dem Impressum für eine Website / Webanwendung des Kunden sowie Datenschutzerklärungen, handelt es sich bei dem vom Anbieter dem Kunden übermittelten Inhalte um Muster. Die Beurteilung der Anwendbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung für die Zwecke des Kunden ist vom Kunden zu beurteilen. 2.9 Erbringt der Anbieter gegenüber dem Kunden – insbesondere in Bezug auf 360°-Content – Hostingleistungen, gelten die Regelungen des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters bereitgestellten „Service-Level-einem separaten Service Level Agreement (SLA)“ insoweit entsprechend, als der Anbieter dieses den Vertragsunterlagen beifügt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des IT-Dienstleisters sind ausgeschlossenAnlage 1) geregelt. 2.10 Kommt es im Rahmen der Erbringung von Hostingleistungen zu Einschränkungen der Verfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters liegen, wird der Anbieter dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den IT-Dienstleister abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

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Leistungen des Anbieters. 2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie 8.1 Die von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind.zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.4 dieser AGB. Ist nichts anderes in Textform bestimmt, haben die Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Ergänzend gilt folgendes: 2.2 Die Überlassung von Quellcode schuldet der Anbieter nur8.2 Der Kunde darf die Dienste des Anbieters nicht zu kommerziellen, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen, es sei denn, dass diese Nutzung im Rahmen des Dienstvertrages vorgesehen ist. 2.3 Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Websites / Webanwendungen / 360°-Content, oder ist der Anbieter an der Entwicklung hieran für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Websites / Webanwendungen / des 360°-Content nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart haben. 2.4 8.3 Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die Darstellung von Websites / Webanwendungen verantwortlich erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, sind steht die Verpflichtung des Anbieters unter dem Vorbehalt, dass diese optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs tatsächlich, rechtzeitig und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieterin entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht des Anbieters entfällt insoweit, es sei denn, dem Anbieter ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. 2.5 8.4 Der Anbieter setzt kann sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen einErfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird der Anbieter den Kunden über den Ersatz informieren. 2.6 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassentechnischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit zumutbar. 2.7 8.5 Der Anbieter erbringt seine Leistungen insbesondere im Bereich bemüht sich, den Kunden in jedem Fall von einer längeren Leistungseinstellung oder -beschränkung zu unterrichten und wird den Kunden entsprechend § 58 Abs. 2 TKG informieren, wenn eine Störung nicht am Folgetag des Onlinemarketing nach bestem Wissen und Gewissen und informiert sich laufend über technische und inhaltliche Anforderungen der jeweils relevanten Suchmaschinen-/Plattformanbieter. Diese Anforderungen können sich jedoch ständig und ohne Ankündigung gegenüber Eingangs einer Störungsmeldung beseitigt werden kann (siehe zur Störung auch Ziffer 30. 8.6 Von dem Anbieter ändern beim Kunden installierte Einrichtungen bzw. zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten/-einrichtungen, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlassenen Geräte an den Anbieter unverzüglich ordnungsgemäß zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 8.7 Der Anbieter ist nicht für die über seine Dienste abrufbaren und wesentliche Auswirkungen auf übermittelten Informationen Dritter verantwortlich, und zwar weder für deren Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit noch ihrer Aktualität und/oder Freiheit von Schadsoftware. 8.8 Soweit für die vom Erbringung der Leistungen von dem Anbieter erbrachten Leistungen haben. Wegen dieser Abhängigkeiten Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt der Anbieter keine rechtliche Verantwortung Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung seiner Leistungen. Der Anbieter tritt jedoch die seiner insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritten an den Erfolg im Onlinemarketing übernehmen; er erbringt Kunden ab, der diese Leistungen daher als Dienstleistungen Abtretung annimmt. Die Rechte der Kunden aus § 57 Abs. 4 und 58 TKG bleiben unberührt (§§ 611 ff. BGBsiehe hierzu Ziffern 30 und 31). 2.8 Der Anbieter darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse. Besteht die Leistung des Anbieters in der Bereitstellung von Erklärungen mit rechtlichem Charakter 8.9 Bei bestimmten Produkten, wie z.B. dem Impressum für eine Website / Webanwendung des Kunden sowie Datenschutzerklärungenden Flatrates, handelt kann es sich bei dem vom Anbieter dem Kunden übermittelten Inhalte um Muster. Die Beurteilung aufgrund der Anwendbarkeit und rechtlichen Ausgestaltung für die Zwecke des Kunden ist vom Kunden zu beurteilen. 2.9 Erbringt der Anbieter gegenüber dem Kunden – insbesondere in Bezug auf 360°-Content – Hostingleistungen, gelten die Regelungen des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters bereitgestellten „Service-Level-Agreement (SLA)“ insoweit entsprechend, als der Anbieter dieses den Vertragsunterlagen beifügt. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des IT-Dienstleisters sind ausgeschlossen. 2.10 Kommt es verfügbaren Übertragungswege im Rahmen der Erbringung von Hostingleistungen internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich des vom Anbieter beauftragten IT-Dienstleisters liegen, wird Sprachqualität beziehungsweise der Anbieter dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den IT-Dienstleister abtreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung bereits jetzt anübermittelten Dienste (wie Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen.

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