Leistungen des Sponsors Musterklauseln

Leistungen des Sponsors a) Der Sponsor verpflichtet sich, den vereinbarten Sponsoringbetrag per Vertragsbeginn an den UHC Uster zu überweisen.
Leistungen des Sponsors. 2.1 Der Sponsor verpflichtet sich, die Herstellungskosten der Sponsorenfläche zu übernehmen und diese bei einem zu bennenden Partner des Vereins herstellen zu lassen.
Leistungen des Sponsors. 5.1 Der Sponsor entschädigt die TSU Handenberg für die unter Punkt 3 aufgeführten Leis- tungen mit einem jährlichen Sponsoringbeitrag in der Höhe von 150 €.
Leistungen des Sponsors. Der Sponsor entschädigt den Sponsoringnehmer für die unter Punkt 5 aufgeführten Leistungen mit einem jährlichen Beitrag in der Höhe von Fr. Diese Summe wird jährlich per 31. Mai zur Zahlung fällig zahlbar auf XX00 0000 0000 0000 00X0 X des TC Schützenwiese Zusätzlich bezahlt der Sponsor die tatsächlichen (ausgewiesenen) Zusatzkosten, die aufgrund der visuellen Auftritte im Zusammenhang mit den den unter Punkt 5 aufgeführten Leistungen entstehen.
Leistungen des Sponsors. (1) Als Gegenleistung für die Leistungen des Vereins zahlt der Sponsor einen Betrag von € __________ zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Verein in zwei Raten in Höhe von jeweils € ___________ zzgl. MwSt., wobei die erste Rate bei Unterzeichnung des Vertrages und die zweite zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig ist und auf das für den Verein bei der XY Bank (IBAN/BIC______________) geführte Konto (Nr. ___________) auszuzahlen ist. (Anmerkung: Varianten dieses Zahlungsplans sind natürlich möglich!) Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Verein Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von € ________ (Anmerkung: gesetzliche Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über den Basiszinssatz) und pauschalierte Mahngebühren in Höhe von € ________ zu.
Leistungen des Sponsors. Sie haben die Xxxx zwischen 3 Sponsoring-Optionen: • Option „Gold“: 500,- €/Jahr • Option „Silber“: 400,- €/Jahr • Option „Bronze“: 300,- €/Jahr Bitte stellen Sie uns ein druckreifes Firmen-Logo zur Verfügung. Für Option „Silber“ und „Gold“ benötigen wir darüber hinaus ein Banner, Aufsteller o.Ä. Die Sponsorleistung wird als Betriebsausgabe behandelt und hat im Vergleich zur Spende vor allem 2 Vorteile: zum einen ist der Kreis der begünstigten Empfänger nicht beschränkt, zum anderen sind die Höchstgrenzen des Spendenabzuges nicht zu beachten. Zur eindeutigen Regelung und Schaffung der Rechtsklarheit wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. (Auszugsweise aus: Finanzministerium BW: Steuertipps für gemeinnützige Vereine) • Logo auf Programmheften und Speisekarten für Konzerte und Veranstaltungen • Logopräsenz auf Plakaten und auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • Werbebanner am 2-tägigen Musikfest des Musikvereins Plankstadt • Freier Eintritt bei unseren Veranstaltungen, je Veranstaltung 4 Freikarten • 1 Auftritt während Vertragslaufzeit nach Wunsch (Dauer: ca. 2 Stunden) • Weitere Möglichkeiten nach Absprache • Logo auf Programmheften und Speisekarten für Konzerte und Veranstaltungen • Logopräsenz auf Plakaten und auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • Werbebanner am 2-tägigen Musikfest des Musikvereins Plankstadt • Freier Eintritt bei unseren Veranstaltungen, je Veranstaltung 3 Freikarten • 1 Auftritt während Vertragslaufzeit nach Wunsch (Dauer: ca. 1 Stunde) • Weitere Möglichkeiten nach Absprache • Logo auf Programmheften für Konzerte und Veranstaltungen • Logopräsenz auf Plakaten und auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx • Freier Eintritt bei unseren Veranstaltungen, je Veranstaltung 2 Freikarten
Leistungen des Sponsors. Der Sponsor ist bereit, das Engagement des Vereins aktiv zu unterstützen und zu fördern. Der Sponsor ist bestrebt, das Gedankengut des Vereins in der Öffentlichkeit glaubwürdig zu unterstützen.
Leistungen des Sponsors. Der Sponsor ist bereit, das Engagement des Vereins aktiv zu unterstützen und zu för- dern. Der Sponsor ist bestrebt, das Gedankengut des Vereins in der Öffentlichkeit glaubwürdig zu unterstützen. Der Sponsor verpflichtet sich, dem «Fäsenstaub» jährlich die unten aufgeführte Sum- me zu überweisen. Die Zahlung erfolgt durch die Rechnungsstellung des Amtierenden Kassiers des «Fäsenstaub» (in Namen des Vereinskassiers) powered rogernie vers2020 Der Sponsor stellt dem «Fäsenstaub» unentgeltlich Werbematerial zur Verfügung: - Werbebanden Werbeartikel - Logo in guter Qualität für die Homepage - Inserat für das Matchprogramm Die Beschaffungskosten der Werbebande gehen zulasten des Sponsors.
Leistungen des Sponsors. (1) Als Gegenleistung für die Leistungen des Vereins zahlt der Sponsor einen Betrag von € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Verein in zwei Raten in Höhe von jeweils € zzgl. MwSt., wobei die erste Rate bei Unterzeichnung des Vertrages und die zweite zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig ist und auf das für den Verein bei der XY Bank (IBAN/BIC ) geführte Konto (Nr. ) auszuzahlen ist. (Anmerkung: Varianten dieses Zahlungsplans sind natürlich möglich!) Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Verein Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von € (Anmerkung: gesetzliche Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über den Basiszinssatz) und pauschalierte Mahngebühren in Höhe von € zu.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.