Leistungen des Vereins Musterklauseln

Leistungen des Vereins. Der Kindergarten übernimmt die Betreuung des Kindes nach dem internen Betreuungskonzept. Öffnungszeiten: s. Anlage 1 Buchungsbeleg. Während der Schulferien bleibt die Einrichtung teilweise geöffnet. Schließungstage werden gesondert vereinbart und bekanntgegeben. Betreuungszeiten: Werden nach individueller Vereinbarung mit der pädagogischen Fachkraft und dem Vorstand festgelegt. Die Nichteinhaltung der Bring- und Abholzeiten kann zur Kündigung des Vertrages oder zu einer finanziellen Belastung führen. Wir erlauben uns, jeweils 1,- € pro angefangener 5 Minuten einzufordern. Nach der Schließungszeit betragen die Kosten 20,- € pro angefangener Viertelstunde. Die Bring- und Abholzeiten sind in der Buchungszeit beinhaltet! Falls organisatorische oder pädagogische Themen über das Kind kurz zu besprechen sind, sogenannte „Tür und Angel Gespräche“, bitten wir sie, diese Zeit zusätzlich einzuplanen und gegebenenfalls früher zu kommen! Entwicklungsgespräche nur nach abgesprochenem Termin. Extra-Buchung nach der gebuchten Betreuungszeit kostet 10,- € pro angefangene Stunde (zzgl. Essensgeld) und muss mind. zwei Tage vorher mit dem Gruppenleiter und der Essensplanung abgesprochen werden. Gruppe: Der Mini-Timmi Kindergarten behält sich vor, gegebenenfalls das Kind nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten in die für das Kind geeignetste Gruppe zu geben. Ende des Vertrages: Nach schriftlicher Vereinbarung oder durch schriftliche Kündigung.
Leistungen des Vereins. 1.1 Der Verein stellt dem Sponsor die vertraglich vereinbarte Sponsorenfläche für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung.
Leistungen des Vereins. 1 Der Verein programmiert mindestens 200 Veranstaltungen pro Saison aus dem Bereich der Kleinkunst in allen ihren Erscheinungsformen und erreicht damit mindestens 20 000 Besuche- rinnen und Besucher.
Leistungen des Vereins. 4.1 Der Verein stellt dem Mieter den Mietgegenstand, wie in dem abgeschlossenen Mietvertrag beschrieben, zur Verfügung und sorgt dafür, dass dieser gemäß den Bestimmungen im Mietvertrag und den gegenständlichen AGB vom Mieter benutzt werden kann.
Leistungen des Vereins. 1 Der Verein ist verantwortlich für den Betrieb aller Räumlichkeiten und der Umgebung an der Xxxxxxxxxxxxxx 0. Dabei sind Aktivitäten in den drei Bereichen Kultur, Handwerk und Bildung zu berücksichtigen. 2 Der Verein verpflichtet sich zur Durchführung eines Ferienpasses, eines Kunstgewerbe- und Hobbymarktes sowie eines Kerzenziehens. 3 Der Verein pflegt die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institu- tionen der Gemeinde. 4 Der Verein koordiniert seine Anlässe mit anderen Veranstaltungen im Bereich Kultur und Bildung. 5 Der Verein führt eine transparente Buchhaltung sowie eine jährliche Er- fassung der Besucherinnen und Besucher für jeden der drei Bereiche (Kultur, Handwerk und Bildung). 6 Nach Abschluss des Vereinsjahres erfolgt eine Auswertung mit Schluss- folgerung für das kommende Jahr. 7 Die Gemeinde wird auf Publikationen (Flyer, Plakate, Broschüren usw.) mit ihrem Logo als Hauptsponsor aufgeführt. 8 Eine weiterführende Verwendung des Gemeindelogos (z.B. Integration in das Vereinslogo, auf Briefschaften usw.) ist nicht gestattet oder nur durch schriftliche Zustimmung der Gemeinde, Abteilung Präsidiales und Sicherheit. 9 Der Verein verpflichtet sich die Anlässe in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Publikationskanälen zu publizieren. 10 Der Verein ist verantwortlich für den einfachen Unterhalt der Räumlich- keiten und Umgebung gemäss separatem Vertrag.
Leistungen des Vereins. Der Verein programmiert mindestens 180 Veranstaltungen pro Saison aus dem Bereich der Kleinkunst in allen ihren Erscheinungsformen und erreicht damit mindestens 18 000 Besuche- rinnen und Besucher. Veranstaltungen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, sind fester Bestandteil des Programms. Der Verein stellt seine Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen mit Kindern und J u- gendlichen günstig zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.