Schad- und Klagloshaltung. Der Auftraggeber hat Securitas von und gegen sämtliche Verluste schad- und klaglos zu halten, die Securitas möglicherweise infolge von oder in Verbindung mit der Durchführung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, oder aufgrund derer Ansprüche gegen Securitas durch Dritte erhoben werden, es sei denn diese Verluste ergeben sich aus einer grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens Securitas, seiner MitarbeiterInnen, seiner Vertreter oder seiner Subunternehmer.
Schad- und Klagloshaltung. 13.1. Der KUNDE verpflichtet sich, den LIEFERANTEN im Hinblick auf alle Beanstandungen oder Zahlungen von Aufwendungen oder Schäden schad- und klaglos zu halten, die diesem direkt oder indirekt in Verbindung mit dem VERTRAG entstehen sollten, und von Handlungen und/oder Verhaltensweisen des KUNDEN abhängen, einschließlich derer im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur.
13.2. Der KUNDE verpflichtet sich, NEOGY vor der Installation der Ladeinfrastruktur mitzuteilen, ob der Installationsort den Brandschutzbestimmungen gemäß D.P.R. Nr. 151 vom 1.8.2011 unterliegt oder nicht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, kann NEOGY die Ladeinfrastruktur nicht installieren und wird daher von jeglicher damit verbundener Haftung freigestellt.
13.3. Unterliegt der Installationsort der Ladeinfrastruktur den Brandschutzbestimmungen gemäß D.P.R. Nr. 151 vom 1.8.2011, hat der KUNDE auf eigene Veranlassung und Kosten für die Bereitstellung eines den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Feuerlöschers zu sorgen und verpflichtet sich, NEOGY in Bezug auf jegliche daraus resultierende Haftung schad- und klaglos zu halten.
13.4. Der KUNDE verpflichtet sich, alle ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Elektroanlagen und Feuerlöscher gemäß den Angaben in Anhang A) zu erfüllen, wobei die darin enthaltene Liste ein nicht einschränkendes Beispiel darstellt.
Schad- und Klagloshaltung. Der NB wird den NG für allfällige Nachteile, die aus der Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag resultieren sollten, schad- und klaglos halten.
Schad- und Klagloshaltung. Der LIZENZNEHEMR allein ist für die Kontrolle der Eingabe der Daten für die Lizenzprograme und der Ausgabedaten verantwortlich und hat den LIZENZGEBER für alle Schadenersatzansprüche – einschließlich solcher auf Grund von Unterlassungen des LIZENZGEBERS, welche sich auf die Benutzung der Lizenzprogramme oder der mit ihnen gewonnen Daten stützen oder irgendwie damit zusammen- hängen (auch wenn Konverter oder Schnittstellen aufgrund der Anlage 1 Vertragsinhalt sind) – schad- und klaglos zu halten.
Schad- und Klagloshaltung. Der Nutzer sagt zu, den Anbieter vollständig schad- und klaglos zu halten und haftungsfrei zu stellen, falls die die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder sonstige Dritte gegen den Anbieter Ansprüche oder Haftungen, gleich welcher Art, geltend machen, Klagen oder sonstige rechtliche Schritte gegen den Anbieter einbringen bzw. einleiten, es sei denn, dass diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Anbieters verursacht worden sind.
Schad- und Klagloshaltung. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxxxxx, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Handelsvertreter und verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung von Rechtsvorschriften, sowie sonstiger Verpflichtungen resultieren. Davon umfasst sind vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Ansprüche und Schäden, die durch die in Verkehr gebrachten Daten entstehen, insbesondere Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung (§§ 111, 115 StGB), medienrechtliche Entschädigungsansprüche oder Medieninhaltsdelikte, Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, oder zivilrechtliche Ehrenbeleidigung und/oder zivil- und/oderstrafrechtliche Kreditschädigung (§§ 1330 ABGB und 152 StGB). Weiters wird der Kunde Asklepios unverzüglich und vollständig von jeder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme bei sonstiger Schadenersatzpflicht informieren, die aus einer Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste resultiert. Wird Asklepios von Dritten infolge eines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) des Kunden, soweit er es zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, darauf zu reagieren, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde (außer im Fall groben Verschuldens von Asklepios) den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
1. Personenbezogene Daten, Verwendung von Daten zu Werbungszwecken Asklepios weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere § 1 Datenschutzgesetz, BGBl I 165/1999 in der geltenden Fassung) elektronisch erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Schad- und Klagloshaltung. Sie erklären sich einverstanden, Epic, seine Lizenznehmer und dessen und seine verbundenen Unternehmen sowie dessen und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertragsnehmer oder sonstigen Vertreter gegen jedwede Forderungen, Ansprüche, Klagen, Verluste, Haftungsansprüche und Unkosten (einschließlich Anwaltsgebühren, Unkosten und Gebühren für Gerichtssachverständige) schad- und klaglos zu halten und die diesbezüglichen Verteidigungskosten zu übernehmen, die aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß oder behaupteten Verstoß dieser Bedingungen durch Sie entstanden sind; (b) Ihr fahrlässiges Verhalten oder Ihre Versäumnisse; (c) Ihre Nutzung des Spiels im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Epic-Ressourcen in der von Epic bereitgestellten Form entstanden sind); (d) die Organisation, der Betrieb, die Durchführung, Vermarktung oder Bewerbung einer Veranstaltung; und/oder (e) die Verteilung von Streams oder Aufzeichnungen Ihrer Veranstaltungen (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Epic-Ressourcen in der von Epic bereitgestellten Form entstanden sind). Sie erklären sich einverstanden, auf Antrag Epic jegliche, von Epic oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verteidigungskosten sowie jegliche gezahlten Gelder oder von Epic oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verluste zu erstatten, gleich ob per Gerichtsentscheid oder Vergleich, auf der Grundlage der in diesem Abschnitt 9 enthaltenen Sachverhalte.
Schad- und Klagloshaltung. 10.1 KBC wird den Lizenznehmer in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass vertragsgemäß genutzte Software ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames,
10.2 Hiermit sind alle Ansprüche des Lizenznehmers bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von KBC, abschließend geregelt.
10.3 Wird KBC wegen der missbräuchlichen Verwendung der Leistungen durch den Lizenznehmer von Dritten in Anspruch genommen oder droht ihm in Anspruch genommen zu werden, wird der Lizenznehmer KBC unverzüglich informieren. KBC wird dem Lizenznehmer die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches bzw. der vollen Rechtsverschaffung geben.
10.4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, KBC jeden Schaden zu ersetzen, den diese aus einer nachgewiesenen Verletzung von Rechten Dritter durch den Lizenznehmer – insbesondere aufgrund patent-, marken-, musterschutz-, halbleiterschutz-, urheberrechtlicher sowie in diesem Zusammenhang stehende sonstiger Ansprüche (zB. lauterkeitsrechtliche Ansprüche) oder Ansprüche aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte – erleidet.
10.5 Teil des zu ersetzenden Schadens sind auch Zahlungen für eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die KBC mit Zustimmung des Lizenznehmers vereinbaren kann. Der Lizenznehmer darf diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen und nicht unbillig verweigern.
10.6 Für den Fall, dass KBC die Nutzungsrechte an der Software dem Lizenznehmer aufgrund von Verletzungen der Nutzungs- und Lizenzbestimmungen entzieht, hat der Lizenznehmer jedenfalls weiterhin die vereinbarten Entgelte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
10.7 KBC haftet – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden.
10.8 Die Haftungssumme von KBC übersteigt keinesfalls den vom Lizenznehmer für die Software bezahlten jährlichen Lizenzkosten.
10.9 KBC übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, Entgang von Gewinn, Umsatz- oder Zinsverlust sowie Schäden aus Verlust von Daten oder Datengebrauch.
Schad- und Klagloshaltung. 12.1 Im Rahmen der Produktnutzung verpflichtet sich der Vertragspartner, alle anwendba- ren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat, zu beachten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist für die von ihm verwendeten Daten und Inhalte, insbesondere auch jene, die er von seinen Kunden erhält bzw verarbeitet, selbst verantwortlich. EF hat keinen Zugang zu den vom Vertragspartner auf den Server übermittelten Daten und überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder virentech- nische Verarbeitbarkeit hin.
12.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass er für einen Verstoß gegen seine Verpflich- tungen gemäß den Vertragsbedingungen und für die sich daraus ergebenden Konse- quenzen die alleinige Verantwortung zu tragen. Der Vertragspartner ist insbesondere auch zur Einhaltung des DSG oder der jeweils im Land des Sitzes oder des gewöhnli- chen Aufenthalts des Vertragspartners geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze ver- pflichtet. Der Vertragspartner stellt EF von jeglichen Ansprüchen nebst angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung schad- und klaglos, die aufgrund der rechtswidrigen o- der nicht vertragsgemäßen Nutzung der Produkte durch den Vertragspartner beruhen.
12.3 Der Vertragspartner stellt EF von jeglichen Ansprüchen seiner Kunden im Zusammen- hang mit der Zurverfügungstellung des Kunden-Apps nebst Kosten zur Rechtsverteidi- gung schad- und klaglos.
Schad- und Klagloshaltung. 13.1. Der Auftraggeber wird bei Verschulden seinerseits anovis hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen etc.
13.2. Punkt 13.1. AGB gilt ebenso für Informationen, die der Auftraggeber auf elektronischem Weg zur Verfügung stellt oder solche Informationen, die durch Online- Plattformen des Auftraggebers (z.B. Unternehmenswebseiten) der Allgemeinheit zugänglich sind.