Schad- und Klagloshaltung. Der Auftraggeber hat Securitas von und gegen sämtliche Verluste schad- und klaglos zu halten, die Securitas möglicherweise infolge von oder in Verbindung mit der Durchführung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, oder aufgrund derer Ansprüche gegen Securitas durch Dritte erhoben werden, es sei denn diese Verluste ergeben sich aus einer grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens Securitas, seiner MitarbeiterInnen, seiner Vertreter oder seiner Subunternehmer.
Schad- und Klagloshaltung. 13.1. Der KUNDE verpflichtet sich, den LIEFERANTEN im Hinblick auf alle Beanstandungen oder Zahlungen von Aufwendungen oder Schäden schad- und klaglos zu halten, die diesem direkt oder indirekt in Verbindung mit dem VERTRAG entstehen sollten, und von Handlungen und/oder Verhaltensweisen des KUNDEN abhängen, einschließlich derer im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur.
Schad- und Klagloshaltung. Der NB wird den NG für allfällige Nachteile, die aus der Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag resultieren sollten, schad- und klaglos halten.
Schad- und Klagloshaltung. Der Nutzer sagt zu, den Anbieter vollständig schad- und klaglos zu halten und haftungsfrei zu stellen, falls die die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder sonstige Dritte gegen den Anbieter Ansprüche oder Haftungen, gleich welcher Art, geltend machen, Klagen oder sonstige rechtliche Schritte gegen den Anbieter einbringen bzw. einleiten, es sei denn, dass diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Anbieters verursacht worden sind.
Schad- und Klagloshaltung. Der LIZENZNEHEMR allein ist für die Kontrolle der Eingabe der Daten für die Lizenzprograme und der Ausgabedaten verantwortlich und hat den LIZENZGEBER für alle Schadenersatzansprüche – einschließlich solcher auf Grund von Unterlassungen des LIZENZGEBERS, welche sich auf die Benutzung der Lizenzprogramme oder der mit ihnen gewonnen Daten stützen oder irgendwie damit zusammen- hängen (auch wenn Konverter oder Schnittstellen aufgrund der Anlage 1 Vertragsinhalt sind) – schad- und klaglos zu halten.
Schad- und Klagloshaltung. 13.1 Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, den LIEFERANTEN im Hinblick auf alle Beanstandungen oder Zahlungen von Aufwendungen oder Schäden schad- und klaglos zu halten, die diesem direkt oder indirekt in Verbindung mit dem VERTRAG entstehen sollten, und von Handlungen und/oder Verhaltensweisen des AUFTRAGGEBERS abhängen, einschließlich derer im Zusammenhang mi den Ladestationen.
Schad- und Klagloshaltung. Sie erklären sich einverstanden, Epic, seine Lizenznehmer und dessen und seine verbundenen Unternehmen sowie dessen und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertragsnehmer oder sonstigen Vertreter gegen jedwede Forderungen, Ansprüche, Klagen, Verluste, Haftungsansprüche und Unkosten (einschließlich Anwaltsgebühren, Unkosten und Gebühren für Gerichtssachverständige) schad- und klaglos zu halten und die diesbezüglichen Verteidigungskosten zu übernehmen, die aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß oder behaupteten Verstoß dieser Bedingungen durch Sie entstanden sind; (b) Ihr fahrlässiges Verhalten oder Ihre Versäumnisse; (c) Ihre Nutzung des Spiels im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Epic-Ressourcen in der von Epic bereitgestellten Form entstanden sind); (d) die Organisation, der Betrieb, die Durchführung, Vermarktung oder Bewerbung einer Veranstaltung; und/oder (e) die Verteilung von Streams oder Aufzeichnungen Ihrer Veranstaltungen (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Epic-Ressourcen in der von Epic bereitgestellten Form entstanden sind). Sie erklären sich einverstanden, auf Antrag Epic jegliche, von Epic oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verteidigungskosten sowie jegliche gezahlten Gelder oder von Epic oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verluste zu erstatten, gleich ob per Gerichtsentscheid oder Vergleich, auf der Grundlage der in diesem Abschnitt 9 enthaltenen Sachverhalte.
Schad- und Klagloshaltung. Der Lieferant wird Xxxxx, dessen Muttergesellschaften, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, sowie die jeweiligen Geschäftsführer und Direktoren, Arbeitnehmer, Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger, Versicherer, Kunden und Vertreter („entschädigte Personen“) gegen alle und jegliche Ansprüche, Rechtsansprüche, Klagen, Klageansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten, Ausgaben und angemessene Rechtsanwaltsgebühren verteidigen (mit einem für Rotax zufriedenstellenden Rechtsanwalt) und schad- und klaglos halten, die eine entschädigte Person in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit dem Produkt, Werkzeugen oder den Leistungen des Lieferanten oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten erleidet, wie insbesondere Ansprüche aus Körperverletzung, Garantieverletzung, Rechtsverletzungen, Kausalhaftung, Sachschäden, Defekte oder basierend auf einer Warnung, auf Regierungsanordnungen oder -handlungen. Der Lieferant erklärt sich hiermit einverstanden, dass die eben angeführten Verpflichtungen das Ende des Vertrags überdauern werden. Die in diesem Absatz enthaltene Schadloshaltung bezieht sich insoweit nicht auf Designmängel von Produkten, welche der Lieferant nach den Designvorgaben von Rotax produziert hat.
Schad- und Klagloshaltung. 12.1 Im Rahmen der Produktnutzung verpflichtet sich der Vertragspartner, alle anwendba- ren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat, zu beachten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist für die von ihm verwendeten Daten und Inhalte, insbesondere auch jene, die er von seinen Kunden erhält bzw verarbeitet, selbst verantwortlich. EF hat keinen Zugang zu den vom Vertragspartner auf den Server übermittelten Daten und überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder virentech- nische Verarbeitbarkeit hin.
Schad- und Klagloshaltung. Sie erklären sich einverstanden, Psyonix, seine Muttergesellschaft, seine Lizenznehmer und dessen und seine verbundenen Unternehmen sowie dessen und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Agenten, Vertragsnehmer oder sonstigen Vertreter gegen jedwede Forderungen, Ansprüche, Klagen, Verluste, Haftungsansprüche und Unkosten (einschließlich Anwaltsgebühren, Unkosten und Gebühren für Gerichtssachverständige) schad- und klaglos zu halten und die diesbezüglichen Verteidigungskosten zu übernehmen, die aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß oder behaupteten Verstoß dieser Bedingungen durch Sie entstanden sind; (b) Ihr fahrlässiges Verhalten oder Ihre Versäumnisse; (c) Ihre Nutzung des Spiels im Zusammenhang mit einem Turnier (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Psyonix-Ressourcen in der von Psyonix bereitgestellten Form entstanden sind); (d) die Organisation, der Betrieb, die Durchführung, Vermarktung oder Bewerbung eines Turniers; und/oder (e) die Verteilung von Streams oder Aufzeichnungen Ihrer Turniere (ausgenommen für Forderungen, die einzig aus der Nutzung der Psyonix-Ressourcen in der von Psyonix bereitgestellten Form entstanden sind). Sie erklären sich einverstanden, auf Antrag Psyonix jegliche, von Psyonix oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verteidigungskosten sowie jegliche gezahlten Gelder oder von Psyonix oder einer anderen schad- und klaglos gehaltenen Partei verursachten Verluste zu erstatten, gleich ob per Gerichtsentscheid oder Vergleich, auf der Grundlage der in diesem Abschnitt 9 enthaltenen Sachverhalte.