Verletzung von Rechten Dritter Musterklauseln

Verletzung von Rechten Dritter. 13.2.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Services und deren zweckentsprechende Nutzung durch den Auftraggeber und Business-Partner keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt auch für die Systeme, die der Auftragnehmer bereitstellt und zur Erbringung der jeweiligen Services einsetzt. 13.2.2 Werden gegen eine der Parteien im Zusammenhang mit den Services stehende Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht, werden sich die Parteien hierüber unverzüglich unterrichten. Die Parteien werden die Abwehr derartiger Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Auftragnehmer die Federführung übernimmt. 13.2.3 Entstehen dem Auftraggeber oder Business Partnern im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstiger Behandlung von Ansprüchen, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter, die vom Auftragnehmer zu vertreten ist, beruhen, Kosten und/ oder Schäden 13.2.4 Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erbringung der Services bleibt unberührt. 13.2.5 Falls Services Gegenstand eines Anspruchs Dritter sind oder nach vernünftiger Einschätzung des Auftragnehmers werden können, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer wird außerdem die folgenden Handlungen vornehmen: (i) Sicherung des Rechts zur weitergehenden Verwendung des betroffenen Teils der Services; (ii) Austausch oder Abänderung des betroffenen Teils der Services, um die (mögliche) Verletzung zu beseitigen, wobei dies nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Services führen darf; oder (iii) falls weder (i) noch (ii) möglich ist, Entfernung des betroffenen Teils der Services und Anpassung der Vergütung des Auftragnehmers, so dass die daraus resultierende Beeinträchtigung des Auftraggebers und der Business Partner angemessen kompensiert wird. Die Kosten für derartige Maß nahmen trägt der Auftragnehmer, es sei denn, er hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten. 13.2.6 Die Regelungen in dieser Ziffer 13.2 gelten zugunsten des Auftragnehmers hinsichtlich solcher Systeme, welche der Auftraggeber bereitstellt und vom Auftragnehmer zur Erbringung der jeweiligen Services eingesetzt werden, entsprechend. Die Federführung bei der Abwehr etwaiger Ansprüche liegt in diesem Fall bei dem Auftraggeber.
Verletzung von Rechten Dritter. 11.1. Der Lieferant stellt den Besteller von allen Kosten, Schäden, Ansprüchen Dritter frei, die dem Besteller aufgrund Schutzrechtsverletzungen Dritter entstehen. Der Lieferant haftet nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, dass die Herstellung der Waren nach Anweisungen und Spezifikationen des Bestellers hergestellt wurden und dieser Umstand dem Besteller bei Beachtung der gehörigen Sorgfalt bekannt sein musste. 11.2. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle tatsächlichen oder behaupteten Verletzungen von Rechten Dritter informieren, von denen sie Kenntnis erlangen. Der Lieferant wird den Besteller bei der Untersuchung, Verteidigung oder Bearbeitung einer solchen Forderung unterstützen, einschliesslich der Bereitstellung aller Unterlagen, die der Besteller zur Verteidigung der Klage benötigt. 11.3. Wählt der Besteller einen eigenen Rechtsbeistand, erstreckt sich die Freistellung des Lieferanten auch auf die mit der Vertretung verbundenen angemessenen Kosten und Gebühren. Wählt der Besteller keinen eigenen Rechtsbeistand, ist der Lieferant allein für die Abwehr der betreffenden Ansprüche verantwortlich. 11.4. Im Falle einer Klage wegen Verletzung von Rechten Dritter, die dem Lieferanten mitgeteilt wird, wird der Lieferant die erforderlichen Schritte unternehmen, um für den Besteller eine nicht verletzende Bezugsquelle zu gewährleisten, was die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen, die Umgestaltung der Waren oder andere Schritte beinhalten kann, die der Lieferant für notwendig hält, um sicherzustellen, dass eine nicht verletzende Ware an den Besteller geliefert wird.
Verletzung von Rechten Dritter. (1) Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Angebote inhaltlich richtig sind und keine Rechte Dritter, insbesondere keine fremden Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte oder andere Rechte verletzen und nicht gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen. (2) carwow ist berechtigt, Angebote, die gegen Abs. 1 verstoßen, ohne vorherige Rücksprache mit dem Vertragspartner zu sperren bzw. von der Weiterleitung an Kunden auszuschließen. (3) Der Vertragspartner stellt carwow von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen carwow wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichte in Abs. 1 entstehen.
Verletzung von Rechten Dritter. 13.2.1Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Services und deren zweckentsprechende Nutzung durch den Auftraggeber und Business-Partner keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt auch für die Systeme, die der Auftragnehmer bereitstellt und zur Erbringung der jeweiligen Services einsetzt.
Verletzung von Rechten Dritter. 12.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Rechte an Vertragsleistungen, insbesondere an überlassenen Arbeitsergebnissen, überlassener Software oder an Cloud Services, geltend oder hat der Kunde sonst Anhaltspunkte, wonach Vertragsleistungen oder deren vertragsgemäße Verwendung Rechte Dritter verletzen könnten, wird der Kunde Soley unverzüglich in Textform hierüber informieren. 12.2. Hat Soley aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Grund zur Annahme, dass Vertragsleistungen oder deren vertragsgemäße Verwendung durch den Kunden Rechte Dritter oder Gesetze verletzen, kann Soley diese mit dem Ziel abändern oder erneut erbringen, die Verletzung abzustellen oder dem Kunden die erforderlichen Rechte verschaffen. Dies kann bei Software und Cloud Services auch durch Bereitstellung eines Updates geschehen. Xxxxx wird die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. 12.3. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bleiben von dieser Ziff. 12 unberührt.
Verletzung von Rechten Dritter. 12.1. Eine Haftung von 3CC für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch 3CC zu vertreten ist. 12.2. Der Nutzer stellt die 3CC von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der 3CC aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Nutzer geltend machen. Insoweit hat der Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch den Nutzer erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird der Nutzer die 3CC bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Nutzer selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer, wie insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten. 12.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter durch 3CC dies umgehend der 3CC mitzuteilen.
Verletzung von Rechten Dritter. Der Lieferant garantiert, dass durch unsere Benutzung oder Verfügung über die Lieferung/Leistung Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er wird uns dies bezüglich schad- und klaglos halten und in jedem Fall den Gebrauch der Lieferung/Leistung ermöglichen.
Verletzung von Rechten Dritter. Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Bestellers, und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so stellt uns der Besteller von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.
Verletzung von Rechten Dritter. 9.1. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass sie die Übersetzung frei von Rechten Dritter verschafft. 9.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er alle Rechte hat, um die Übersetzung durchführen zu lassen. Er wird die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen freistellen, die von Dritten ihr gegenüber geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber nicht alle benötigten Rechte hatte.
Verletzung von Rechten Dritter. 23.1 Wenn der Anbieter vernünftigerweise feststellt oder ein Dritter behauptet, dass die Nutzung von AnyPay24 durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag die geistigen Eigentumsrechte einer Person verletzt, kann der Anbieter nach eigener Xxxx auf eigene Kosten und Verantwortung wie folgt handeln: (i) AnyPay24 so modifizieren, dass AnyPay24 nicht länger die relevanten Rechte des geistigen Eigentums verletzt; oder (ii) dem Kunden das Recht zur Nutzung von AnyPay24 in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verschaffen. 23.2 Ist dem Anbieter die Abhilfe wie in der vorigen Bestimmung beschrieben mit angemessenen Kosten oder in angemessener Zeit nicht möglich, so ist er berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird er dem Kunden ein etwaiges anteilig vorausbezahltes Entgelt für die Nutzung des Service zurückerstatten. Hat der Kunde innerhalb von 12 Monaten vor einer solchen Kündigung auch Kaufpreise für AnyPay24-Hardware tatsächlich an den Anbieter bezahlt, wird ihm der Anbieter zusätzlich diese Kaufpreise, vermindert jeweils um 5% für jedes angefangene Monat der Nutzung durch den Kunden, bezahlen. Weitere Ansprüche des Kunden aus diesem Titel sind ausgeschlossen, außer der Anbieter hat das geistige Eigentumsrecht des Dritten vorsätzlich verletzt und den Kunden vorsätzlich geschädigt.