Leistungen des Telefon-Dienstes Musterklauseln

Leistungen des Telefon-Dienstes. Der Telefon-Dienst ermöglicht die Sprachübertragung über den Breitband-Kabel-Internet-Zugang. SAT- Kabel® stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag und der gültigen PL/LB die Möglichkeit eines Telefonanschlusses zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kabelanschluss zu telefonieren. Der VoIP-Basis-Telefonanschluss umfasst zwei Sprachkanäle, die es ermöglichen, zwei parallele Gespräche zu führen. Die Zahl der anschließbaren Endgeräte ergibt sich aus der PL/LB. Der Telefonanschluss wird ausschließlich zur Sprachübertragung zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Nutzung ist ausdrücklich untersagt! SAT-Kabel® weist den Kunden darauf hin, dass Notfunktionen des Anschlusses nicht gewährleistet bzw. eingeschränkt sind. Insbesondere wird auf den Ausfall aller Funktionen bei Stromausfall hingewiesen. SAT-Kabel® haftet nicht für Schäden, die aus diesen Beschränkungen entstehen. SAT-Kabel® weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Telefonkabelmodems nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Funktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem SAT-Kabel® mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist, insbesondere wird darüber informiert, dass der Kunde bei Absetzen eines Notrufes nur diejenigen 110- und 112-Notrufabfragestellen erreicht, die für den bei Vertragsabschluss vom Kunden angegebenen Standort örtlich zuständig sind und im Falle einer Ortsveränderung nicht die für seinen dann aktuellen Standort jeweils örtlich zuständigen Notrufabfragestellen erreicht werden. SAT-Kabel® weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nur eingeschränkt für eine Fax-Übertragung (FAX oVoIP) und für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen nicht geeignet ist; ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden! SAT-Kabel® haftet bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle. Verbindungsdienste anderer Anbieter (Call by Call, Preselection) sowie Zusatzdienste anderer Anbieter (z.B. Anrufbeantworter, Unified Messaging, SMS) stehen nicht zur Verfügung. Verbindungen zu Mehrwertdiensten (z.B. telefonische Auskunft) sowie Onlinediensten und VPN-Diensten sind nur im Einzelfall möglich, wenn und soweit der Provider von SAT-Kabel® entsprechende Vereinbarungen mit dem Dienstanbieter getroffen hat. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von SAT-Kabel® hinweg ist es mögli...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.