Rufnummernportierung. Beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netz- betreiber können die bisherigen Rufnummern und Rufnummernblöcke beibehalten werden, vorausgesetzt der Kunde wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz („Portierung“). Auf die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“ der Bundenetzagentur wird hingewiesen. Hierzu füllt der Kunde das durch EnBW bereitgestellte Portierungs- formular pro Rufnummer bzw. Rufnummernblock ordnungsgemäß aus und sendet es unterschrieben an EnBW. EnBW führt sodann die Kündigung der zu- gehörigen Anschlüsse beim bisherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. EnBW kann für durch den Kunden oder Dritte verursachte Verzögerungen bei der Rufnummernübertragung nicht einstehen. › Die Größe der durch Portierung zugewiesenen Durch- wahlrufnummernblöcke kann später nicht erhöht werden. Soll ein bestehender Rufnummernblock von geografischen Rufnummern genutzt werden (indem dieser zu EnBW portiert wird), reicht die Größe dieses Blocks jedoch nicht aus, so wird EnBW weitere Ruf- nummern zuteilen, die jedoch in aller Regel den ge- nutzten Rufnummernblock nicht fortsetzen. › Die Portierung von Rufnummern von einem anderen Anbieter zu EnBW ist kostenlos. Abgehende Portierun- gen von EnBW zu einem anderen Anbieter werden mit 8,00 € je Rufnummer berechnet. › EnBW ist berechtigt, die Rufnummern des Kunden gegebenenfalls an einen anderen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber zu übertragen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden im Falle eines Netzbetreiberwechsels besteht seitens EnBW nicht. › Um für den Fall des Anbieterwechsels bzw. der Ruf- nummernportierung einen möglichen Ausfall der Tele- kommunikationsdienstleistung auf einen Kalendertag zu beschränken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Der Kunde muss den Vertrag über die Telekommuni- kationsdienstleisung fristgerecht gekündigt haben. – Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte voll- ständige und richtig ausgefüllte Portierungsauftrag muss spätestens sieben Werktage (Montag bis Xxxxxxx) vor dem Datum des Vertragsendes bei EnBW einge- gangen sein. – Der Kunde muss zusätzlich die Verfahrensregelun- gen und die Fristen des aufnehmenden Providers einhalten.
Rufnummernportierung. Der Kunde kann die bisherige Rufnummer übertragen (por- tieren). Anderenfalls erhält der Kunde eine neue Rufnummer. Die nicht von einer Flat umfassten Verbindungen werden i. d. R. sekundengenau abgerechnet. Detaillierte Angaben befin- den sich in der jeweils gültigen Preisliste.
Rufnummernportierung. 1. Nach Beendigung seines Vertrages mit ring kann der Kunde seine Ruf- nummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen. Hierfür erhebt ring ein Entgelt laut Preislis- te. Zur Durchführung der Rufnummernmitnahme in ein anderes Netz muss das Vertragsverhältnis mit ring beendet sein und der Kunde beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme („Portie- rungsauftrag“) gestellt haben, den ring bis zum 31. Tag nach Vertragsbeendi- gung erhalten haben muss. Die Übermittlung des Portierungsauftrags an ring erfolgt in der Regel durch den neuen Diensteanbieter. Bei Prepaid-Verträgen wird die Rufnummernportierung nur freigegeben, wenn sich auf dem Gutha- benkonto ein ausreichendes Entgelt befindet und ring bis zum 10. Tag nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Verzichtserklärung erhalten hat. ring ist aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor der Abgabe der Rufnummer von der Leistungspflicht befreit. Jegliche Haftung von ring für während dieser Zeit entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz des Betreibers oder des neuen Dienstean- bieters ist ausgeschlossen.
2. ring ermöglicht dem Kunden, die Mobilfunkrufnummer eines anderen deutschen Mobilfunkanbieters in das Mobilfunknetz von ring zu importieren. Die Portierung wird nur durchgeführt, wenn ring einen Portierungsauftrag sowie eine Kopie der Kündigung beim bisherigen Mobilfunkanbieter erhalten hat. Der Portierungsauftrag kann von ring bis zu 123 Tage vor Beendigung und bis zu 25 Tage nach Beendigung des bisherigen Mobilfunkvertrages entgegengenommen werden. Die Annahme des Portierungsauftrags erfolgt erst, wenn der bisherige Mobilfunkanbieter die Rufnummer zur Portierung freigegeben hat. Sofern der Portierungsauftrag aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden kann, entfällt das Angebot; hierüber wird der Kunde informiert. Der Kunde hat das Recht, den Portierungsauftrag zurücknehmen, solange die Schaltungsvorlaufzeit noch nicht begonnen hat.
Rufnummernportierung. 5.1 NetAachen ermöglicht die Mitnahme einer bestehenden Ruf- nummer (Rufnummernportierung), falls der Kunde den Wunsch hat einen Anbieterwechsel durchzuführen. Eine Rufnummer kann importiert werden (Rufnummernimport bei Vertragsbeginn, Kunde wechselt von einem anderen Anbieter zu NetAachen) oder exportiert werden. Die Mitnahme der Rufnummer erfolgt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Je Vertrag kann der Kunde eine Rufnummer portieren.
Rufnummernportierung. 16.1 Der Kunde hat gem. § 46 Abs. 3 und 4 TKG das Recht, die ihm zuge- teilte(n) Rufnummer(n), unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, bei einem Anbieterwechsel wie folgt beizu- behalten
1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern („Festnetznummern“) an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern („Mobilfunk- rufnummern“) an jedem Standort.
16.2 Dies gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummernteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen.
Rufnummernportierung. Hier bitte alle Rufnummern inkl. Orts- kennzahl eintragen, die Sie zur Lünecom mitnehmen (portieren) möchten. Ergänzen Sie die Durchwahlrufnummern, Zentralrufnummern und den Rufnummern- block. Für den Fall eines TK-Anlagenanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb unter xxxxxxxx@xxxxxxxx.xx Unterschrift aller Anschlussinhaber:innen, falls der Anschluss auf mehrere Personen angemeldet ist. Firmenkund:innen bitte zusätzlich mit Firmenstempel. FTTH-UE-Telefonie-Vertrag_v6 12-2021
Rufnummernportierung. Beim Wechsel des Auftraggebers von einem anderen Netzbetreiber können die bisherigen Einzelrufnummern und Rufnummernblöcke behalten werden (Portierung), vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz. Hierzu wird bei der Beauftragung je Anschluss ein Portierungsformular (Anbieterwechselauftrag) erstellt und vom Auftraggeber unterschrieben. ecotel führt, falls Anschlusskündigung gewünscht, sodann die Kündigung der zugehörigen Anschlüsse beim vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Auftraggebers durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Die Größe der durch Portierung zugewiesenen Durchwahlnummern kann später nicht erhöht werden. Reicht die Größe des vorhandenen Rufnummernblockes nicht mehr aus, kann ein neuer Rufnummernblock unter Berücksichtigung der Tabelle »Produktvarianten« zugeteilt werden.
Rufnummernportierung. Der Kunde kann die bisherige Rufnummer übertragen (portieren). Anderenfalls erhält der Kunde eine neue Rufnummer. Die nicht von der Flatrate umfassten Verbindungen werden i. d. R. sekundengenau abgerechnet. Detaillierte Angaben befinden sich in der jeweils gültigen Preisliste. ausschließlich von FGW durchgeführt werden. Unabhänging hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. FGW ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Endgerät durchzuführen. Durch den Kunde durchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch FGW nicht ermöglichen, führen zum Ausschluss vom technischen Support.
Rufnummernportierung. Auf Wunsch des Kunden ermöglicht xxxxxxx.xxx, eine bestehende Mobilfunkrufnummer von ei- nem anderen deutschen Mobilfunkanbieter zu übernehmen oder zu einem anderen deutschen Mobilfunkanbieter zu übertragen (Rufnummern- portierung).
Rufnummernportierung. Für die Telefon-Optionen werden können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Ausgenommen von den vorgenannten pauschal abgerechneten Telefon- Optionen sind: • Gespräche zu kostenpflichtigen Servicerufnummern • Dauerhafte Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) • Interneteinwahlen über geographische Einwahlnummern und andere Datenverbindungen • Verbindungen zu Sonderrufnummern • Verbindungen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll (insbesondere Zugang zu Werbehotlines) • Verbindungen, mittels derer der Anrufer Telekommunikationsdienste erbringt oder die er entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergibt In den Telefon-Optionen abgerechneten Flatrates sind Verbindungen im Rahmen folgender Leistungen nicht beinhaltet: • Anrufweiterschaltungen • Konferenzschaltungen Für diese Verbindungen werden die jeweiligen Verbindungspreise für nationale, internationale oder sonstige Ziele berechnet; im Übrigen gelten die jeweiligen Preislisten. Die Flatrates gelten insbesondere nicht für: • Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Anbieter von Call-Centern, Telefonmarketingdienstleistungen, Meinungs- forschungsinstituten) • Anbieter von Mehrwertdiensten • Telekommunikationsdiensteanbieter • Kunden, die ihre Leistungen gegenüber Dritten mittels Telekommunikationsleistungen erbringen • öffentliche Verwaltungen • Finanzinstitute • Krankenhäuser Die Nutzung der Flatrates, auch solcher, die möglicherweise in einem der SW SLS Glasfaser-Produkte inkludiert sind, gilt immer für die vorhandenen Telefonleitungen. Bei Verstößen ist SW SLS berechtigt, die Telefon-Optionen und/oder SW SLS Glasfaser-Produkte fristlos zu kündigen. Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes von SW SLS ist das Halten einer dauerhaften Wählverbindung oder der Aufbau ähnlicher Einrichtungen, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, nicht zulässig. Bei Gesprächen von über vier Stunden behält sich SW SLS eine Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. Die Telefonie darf vom Kunden nur als Endverbraucher und ausschließlich für Sprachverbindungen genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutz...