Rufnummernportierung. Beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netz- betreiber können die bisherigen Rufnummern und Rufnummernblöcke beibehalten werden, vorausgesetzt der Kunde wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz („Portierung“). Auf die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“ der Bundenetzagentur wird hingewiesen. Hierzu füllt der Kunde das durch EnBW bereitgestellte Portierungs- formular pro Rufnummer bzw. Rufnummernblock ordnungsgemäß aus und sendet es unterschrieben an EnBW. EnBW führt sodann die Kündigung der zu- gehörigen Anschlüsse beim bisherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. EnBW kann für durch den Kunden oder Dritte verursachte Verzögerungen bei der Rufnummernübertragung nicht einstehen. › Die Größe der durch Portierung zugewiesenen Durch- wahlrufnummernblöcke kann später nicht erhöht werden. Soll ein bestehender Rufnummernblock von geografischen Rufnummern genutzt werden (indem dieser zu EnBW portiert wird), reicht die Größe dieses Blocks jedoch nicht aus, so wird EnBW weitere Ruf- nummern zuteilen, die jedoch in aller Regel den ge- nutzten Rufnummernblock nicht fortsetzen. › Die Portierung von Rufnummern von einem anderen Anbieter zu EnBW ist kostenlos. Abgehende Portierun- gen von EnBW zu einem anderen Anbieter werden mit 8,00 € je Rufnummer berechnet. › EnBW ist berechtigt, die Rufnummern des Kunden gegebenenfalls an einen anderen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber zu übertragen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden im Falle eines Netzbetreiberwechsels besteht seitens EnBW nicht. › Um für den Fall des Anbieterwechsels bzw. der Ruf- nummernportierung einen möglichen Ausfall der Tele- kommunikationsdienstleistung auf einen Kalendertag zu beschränken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Der Kunde muss den Vertrag über die Telekommuni- kationsdienstleisung fristgerecht gekündigt haben. – Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte voll- ständige und richtig ausgefüllte Portierungsauftrag muss spätestens sieben Werktage (Montag bis Xxxxxxx) vor dem Datum des Vertragsendes bei EnBW einge- gangen sein. – Der Kunde muss zusätzlich die Verfahrensregelun- gen und die Fristen des aufnehmenden Providers einhalten.
Rufnummernportierung. Der Kunde kann die bisherige Rufnummer übertragen (por- tieren). Anderenfalls erhält der Kunde eine neue Rufnummer. Die nicht von einer Flat umfassten Verbindungen werden i. d. R. sekundengenau abgerechnet. Detaillierte Angaben befin- den sich in der jeweils gültigen Preisliste.
Rufnummernportierung. 15.1 Der Kunde hat gem. § 46 Abs. 3 und 4 TKG das Recht, die ihm zuge- teilte(n) Rufnummer(n), unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, bei einem Anbieterwechsel wie folgt beizu- behalten
Rufnummernportierung. Die SWJ unterstützt die Portierung von geografischen Rufnummern. Das heißt, dass bei einem Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber die bisherigen Rufnummern behalten werden können, vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz. Hierzu füllt der Kunde das durch die SWJ bereitgestellte Anbieterwechselformular mit den nötigen Informationen über die zu portierenden Rufnummer(n) sowie den bisherigen Anschluss- betreiber aus und sendet dieses im Original unterschrieben an die SWJ. Die SWJ führt sodann die Kündigung des zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. Die Kündigung weiterer zusätzlicher Verträge in Bezug auf den Anschluss (Preselection, spezieller DSL-Tarife etc.) ist allein Sache des Kunden. Ohne die Übersendung des unterschriebenen Anbieterwechselformulars mit allen benötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss durch den Kunden ist die Kündi- gung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nur gewährleistet, wenn der Anbieterwechselauftrag vollständig und korrekt ausgefüllt mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei der SWJ eingeht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Rufnummernportierung nicht wie erforderlich nach, sodass die Kündigung und Portierung nicht erfolgreich beantragt werden kann, wird der Anschluss ausschließlich mit neuen Rufnummern bereitgestellt. Dies gilt insbe- sondere auch für den Fall, dass der Kunde die seitens der SWJ im Kundenauftrag weitergelei- tete Kündigung seines bisherigen Vertrages gegenüber dem bisherigen Anbieter zurücknimmt bzw. widerruft, es sei denn, der Kunde hat auch seinen Vertrag mit der SWJ zulässigerweise widerrufen. Alternativ zur Portierung bestehender Rufnummern kann die SWJ neue Einzelrufnummern zuteilen.
Rufnummernportierung. Für die Telefon-Optionen werden können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Ausgenommen von den vorgenannten pauschal abgerechneten Telefon- Optionen sind: • Gespräche zu kostenpflichtigen Servicerufnummern • Dauerhafte Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) • Interneteinwahlen über geographische Einwahlnummern und andere Datenverbindungen • Verbindungen zu Sonderrufnummern • Verbindungen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll (insbesondere Zugang zu Werbehotlines) • Verbindungen, mittels derer der Anrufer Telekommunikationsdienste erbringt oder die er entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergibt In den Telefon-Optionen abgerechneten Flatrates sind Verbindungen im Rahmen folgender Leistungen nicht beinhaltet: • Anrufweiterschaltungen • Konferenzschaltungen Für diese Verbindungen werden die jeweiligen Verbindungspreise für nationale, internationale oder sonstige Ziele berechnet; im Übrigen gelten die jeweiligen Preislisten. Die Flatrates gelten insbesondere nicht für: • Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Anbieter von Call-Centern, Telefonmarketingdienstleistungen, Meinungs- forschungsinstituten) • Anbieter von Mehrwertdiensten • Telekommunikationsdiensteanbieter • Kunden, die ihre Leistungen gegenüber Dritten mittels Telekommunikationsleistungen erbringen • öffentliche Verwaltungen • Finanzinstitute • Krankenhäuser Die Nutzung der Flatrates, auch solcher, die möglicherweise in einem der SW SLS Glasfaser-Produkte inkludiert sind, gilt immer für die vorhandenen Telefonleitungen. Bei Verstößen ist SW SLS berechtigt, die Telefon-Optionen und/oder SW SLS Glasfaser-Produkte fristlos zu kündigen. Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes von SW SLS ist das Halten einer dauerhaften Wählverbindung oder der Aufbau ähnlicher Einrichtungen, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, nicht zulässig. Bei Gesprächen von über vier Stunden behält sich SW SLS eine Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. Die Telefonie darf vom Kunden nur als Endverbraucher und ausschließlich für Sprachverbindungen genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutz...
Rufnummernportierung. 5.1 NetAachen ermöglicht die Mitnahme einer bestehenden Ruf- nummer (Rufnummernportierung), falls der Kunde den Wunsch hat einen Anbieterwechsel durchzuführen. Eine Rufnummer kann importiert werden (Rufnummernimport bei Vertragsbeginn, Kunde wechselt von einem anderen Anbieter zu NetAachen) oder exportiert werden. Die Mitnahme der Rufnummer erfolgt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Je Vertrag kann der Kunde eine Rufnummer portieren.
Rufnummernportierung. Hier bitte alle Rufnummern inkl. Orts- kennzahl eintragen, die Sie zur Lünecom mitnehmen (portieren) möchten. Ergänzen Sie die Durchwahlrufnummern, Zentralrufnummern und den Rufnummern- block. Für den Fall eines TK-Anlagenanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb unter xxxxxxxx@xxxxxxxx.xx Unterschrift aller Anschlussinhaber:innen, falls der Anschluss auf mehrere Personen angemeldet ist. Firmenkund:innen bitte zusätzlich mit Firmenstempel. FTTH-LG-SO-VoIP-Telefonie-Vertrag_v2 12-2021
Rufnummernportierung. Beim Wechsel des Auftraggebers von einem anderen Netzbetreiber können die bisherigen Rufnummern behalten werden (Portierung), vorausgesetzt er wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz. Hierzu füllt der Auftraggeber das durch TELEMED bereitgestellte Portierungsformular (Anbieterwechselauftrag) je Anschluss (z. B.ein Mehrgeräteanschluss) aus und sendet dies unterschrieben an TELEMED. TELEMED führt, falls Anschlusskündigung gewünscht, sodann die Kündigung der zugehörigen Anschlüsse beim vorherigen Netzbetreiber im Auftrag des Auftraggebers durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern.
Rufnummernportierung. Der Kunde kann die bisherige Rufnummer übertragen (portieren). Anderenfalls erhält der Kunde eine neue Rufnummer. Die nicht von der Flatrate umfassten Verbindungen werden i. d. R. sekundengenau abgerechnet. Detaillierte Angaben befinden sich in der jeweils gültigen Preisliste. ausschließlich von FGW durchgeführt werden. Unabhänging hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene und autorisierte Software-Updates nutzen. FGW ist außerdem dazu berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Updates auf dem Endgerät durchzuführen. Durch den Kunde durchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fernwartung durch FGW nicht ermöglichen, führen zum Ausschluss vom technischen Support.
Rufnummernportierung. Für den portierenden Endnutzer entstehen für die Übertragung der Nummer selbst keinerlei Kosten und ist diese entgeltfrei. Die NÜV- Info enthält allfällige Restentgelte, die erst bei Kündigung des Anschlusses anfallen würden. Die Restentgelte beinhalten etwaig offene Grundgebühren bis Ende der Mindestvertragsdauer sowie etwaig offene Zahlungen für Endgeräte bei vorzeitiger Kündigung.