Common use of Leistungen und Lieferungen Clause in Contracts

Leistungen und Lieferungen. 1. Nur solche Lieferungen und Leistungen werden erbracht, die schriftlich entsprechend den schriftlich unterzeichne- ten Kostenaufstellungen vereinbart wurden. Diese sind Anlagen dieses Vertrages. 2. Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der je- weiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und – wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. 3. Sonderleistungen zur Beseitigung von Einsenkungen und Schäden durch höhere Gewalt, wie Xxxxx, Sturm, Hagel, schwerer Regen, Wild, sowie durch Schädlinge werden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Mittel erbracht. 4. Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – durch den Auftragnehmer nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzungen erfolgt wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsaufwand es gestatten bzw. erfordern. Für die Bepflanzung übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr nur dann, wenn die Pflanzung von ihm oder in seinem Auftrag ausge- führt wurde. 5. Soweit schriftlich nichts Anderes im Rahmen der Kostenaufstellung vereinbart, umfasst die gärtnerische Pflege: Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichts- punkten, Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

Appears in 3 contracts

Samples: Kostenaufstellung, Kostenaufstellung, Grabstättenvertrag

Leistungen und Lieferungen. 1. Nur solche Lieferungen und Leistungen werden erbracht, die schriftlich entsprechend den schriftlich unterzeichne- ten unterzeichneten Kostenaufstellungen vereinbart wurden. Diese sind Anlagen dieses Vertrages. 2. Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der je- weiligen jeweiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und – wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. 3. Sonderleistungen zur Beseitigung von Einsenkungen und Schäden durch höhere Gewalt, wie XxxxxFrost, Sturm, Hagel, schwerer Regen, Wild, sowie durch Schädlinge werden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Mittel erbracht. 4. Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – durch den Auftragnehmer nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzungen erfolgt wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsaufwand es gestatten bzw. erfordern. Für die Bepflanzung übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr nur dann, wenn die Pflanzung von ihm oder in seinem Auftrag ausge- führt ausgeführt wurde. 5. Soweit schriftlich nichts Anderes im Rahmen der Kostenaufstellung vereinbart, umfasst die gärtnerische Pflege: Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichts- punktenGesichtspunkten, Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

Appears in 2 contracts

Samples: Dauergrabpflege Vertrag, Dauergrabpflege Vertrag

Leistungen und Lieferungen. 1. Nur solche Leistungen und Lieferungen und Leistungen werden erbracht, die schriftlich entsprechend den schriftlich unterzeichne- ten Kostenaufstellungen vereinbart wurden. Diese sind Anlagen dieses Vertrages. 2. Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der je- weiligen jeweiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und – wenn nicht anders ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des AuftragnehmersFriedhofsgärtners. 3. Sonderleistungen zur Beseitigung von Einsenkungen und Schäden durch höhere Gewalt, wie XxxxxFrost, Sturm, Hagel, schwerer Regen, Wild, sowie durch Schädlinge tierische und pilzliche Schädlinge, werden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Mittel erbracht. 4. Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – durch den Auftragnehmer Friedhofsgärtner nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzungen erfolgt Bepflanzung erfolgt, wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsaufwand Arbeitsanfall es gestatten bzw. erfordern. Für die Bepflanzung übernimmt der Auftragnehmer die Vertragsgärtnerei die Gewähr nur dann, wenn die Pflanzung von ihm ihr oder in seinem ihrem Auftrag ausge- führt ausgeführt wurde. 5. Soweit schriftlich nichts Anderes im Rahmen der Kostenaufstellung nicht anders schriftlich vereinbart, umfasst die gärtnerische Pflege: Pflege das Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichts- punktenGesichtspunkten, Begießen und Düngen, Düngen – soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

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Samples: Treuhandvertrag Für Die Grabstätte

Leistungen und Lieferungen. 1. Nur solche Leistungen und Lieferungen und Leistungen werden erbracht, die schriftlich entsprechend den schriftlich unterzeichne- ten Kostenaufstellungen der unter- zeichneten Kostenaufstellung vereinbart wurden. Diese sind Anlagen dieses Vertrages. 2. Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der je- weiligen jeweiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und - wenn nicht anders an- ders ausdrücklich vereinbart - nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen pflicht- gemäßen Ermessen des AuftragnehmersFriedhofsgärtners. 3. Sonderleistungen zur Beseitigung von Einsenkungen Einsenkschäden und Schäden durch höhere Gewalt, wie XxxxxFrost, Sturm, Hagel, schwerer Regen, Wild, sowie durch tierische und pilzliche Schädlinge werden im Rahmen Rah- men der vertraglich vereinbarten Mittel erbracht. 4. Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt - wenn nicht anders vereinbart - durch den Auftragnehmer Friedhofsgärtner nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzungen erfolgt erfolgen wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsaufwand Arbeitsauf- wand es gestatten bzw. erfordern. Für die Bepflanzung übernimmt der Auftragnehmer Vertragsgärtner die Gewähr Ge- währ nur dann, wenn die Pflanzung von ihm oder in seinem Auftrag ausge- führt ausgeführt wurde. 5. Soweit schriftlich nichts Anderes im Rahmen der Kostenaufstellung vereinbart, umfasst die Die gärtnerische PflegePflege umfasst: Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von UnkrautUn- kraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichts- punktenGesichtspunkten, Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

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Samples: Dauergrabpflege Vertrag