Unterlieferanten. 14.1. Der Anbieter darf seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags und / oder einer Leistungsvereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch Syngenta weder abtreten, untervergeben noch anderweitig delegieren.
14.2. Der Anbieter gewährleistet dass jeglicher Vertrag mit einem erlaubte Subunternehmer in Übereinstimmung mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags ist und dies überprüft werden kann. Ungeachtet anderer Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ist der Anbieter jederzeit für die Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich und haftbar, auch im Falle der erlaubten Erbringung durch einen Unterlieferantenoder sonstigen Dritten.
Unterlieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, den zuständigen Einkäufer von BRANO darüber zu informieren, ob er die an BRANO zu liefernden Vertragswaren von einem oder mehreren festen Unterlieferanten oder aber von häufig wechselnden Unterlieferanten bezieht. Bei der Verwendung von festen Unterlieferanten für an BRANO zu liefernde Vertragswaren wird der Lieferant den zuständigen Einkäufer und den zuständigen Qualitäts- verantwortlichen von BRANO im Falle eines dauerhaften Wechsels seiner Unterlieferanten rechtzeitig vor dem Vollzug des Wechsels informieren. BRANO entscheidet dann, ob, und im welchem Maße, Maßnahmen zur Validierung der Konformität erforderlich sind (z.B. Neubemusterungen, Konformitätsprüfungen, Prüfzeugnisse, etc.). Der Lieferant ist verantwortlich für die Durchführung der Validierung der Konformität.
Unterlieferanten. (a) Zühlke kann zur Leistungserbringung Unterlieferanten beiziehen.
(b) Der Kunde hat das Recht, Unterlieferanten abzulehnen, sofern er dafür berechtigte Gründe vorbringen kann.
(c) Zühlke steht für die Leistungen solcher Unterlieferanten ein wie für ihre eigenen.
Unterlieferanten. 5.1. Der Lieferant bzw. Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Ausführung des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Lieferant bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, uns seine Unterlieferanten auf unseren Wunsch zu nennen.
Unterlieferanten. 17.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, GBO schriftlich über alle Unterlieferanten (Erfüllungsgehilfen) zu informieren, die den Vertragspartner bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten unterstützen. Unterlieferanten, die nicht im Vertrag oder in der Bestellung genannt sind, müssen durch GBO schriftlich genehmigt werden, wobei GBO diese nicht ohne wichtigen Grund ablehnen darf.
17.2 Sollte GBO ihre Zustimmung erteilen, hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass die Unterverträge so gestaltet sind, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber GBO ohne Einschränkungen erfüllen kann.
17.3 Der Vertragspartner stellt sicher, dass GBO das Recht hat, jederzeit alle am Standort des Vertragspartners und/oder Unterlieferanten zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durchgeführten Arbeiten zu inspizieren und Informationen über den aktuellen Stand der Arbeiten vor Ort zu erhalten.
17.4 Ungeachtet dessen, welche Partei den Liefergegenstand bereitstellt, ist stets der Vertragspartner die verantwortliche Vertragspartei. Zugleich entbindet eine von GBO erteilte Genehmigung eines Unterlieferanten den Vertragspartner nicht von seinen Verpflichtungen, die sich GBO gegenüber aus einem Vertrag ergeben.
Unterlieferanten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
Unterlieferanten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Teilen der im Angebot definierten Leistungen und Lieferungen an Unterlieferanten (Subunternehmer oder Zulieferer) zu übertragen. Wird ein Unterlieferant vom Auftraggeber vorgeschrieben, lehnt der Auftragnehmer die Gewährleistung für Leistungen dieses Unterlieferanten ab.
Unterlieferanten. 5.1. Bezieht der Lieferant Material oder Dienstleistungen von Dritten, so ist RM entsprechend zu informieren.
5.2. Der Lieferant haftet für seine Unterlieferanten wie für sich selbst.
5.3. Der Lieferant ist dafür besorgt, dass der Unterlieferant der gleichen Vertraulichkeit unterliegt, die auch für ihn anwendbar ist.
Unterlieferanten. 9.1.1 Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung Unterlieferanten beiziehen.
9.1.2 Der Auftraggeber hat das Recht, Unterlieferanten abzulehnen, sofern er dafür berechtigte Gründe vorbringen kann.
9.1.3 Der Auftragnehmer steht für die Leistungen solcher Unterlieferanten ein wie für seine eigenen.
Unterlieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, den zuständigen Einkäufer von Kärcher darüber zu informieren, ob er die an Kärcher zu liefernden Vertrags-waren von einem oder mehreren festen Unterlieferanten oder aber von häufig wechselnden Unterlieferanten bezieht. Bei der Verwendung von festen Unterlieferanten für an Kärcher zu liefernde Vertragswaren wird der Lieferant den zuständigen Einkäufer und den zuständigen Qualitätsverantwortlichen von Kärcher im Falle eines dauerhaften Wechsels seiner Unterlieferanten rechtzeitig vor dem Vollzug des Wechsels informieren. Kärcher entscheidet dann, ob, und im welchem Maße, Maßnahmen zur Validierung der Konformität erforderlich sind (z.B. Neubemusterungen, Konformitätsprüfungen, Prüfzeugnisse, etc.). Der Lieferant ist verantwortlich für die Durchführung der Validierung der Konformität. Der Lieferant behält in jedem Fall die volle Verantwortung für seine Unterlieferanten, unabhängig von Validierungsmaßnahmen von Kärcher. 1.5 Subcontractors The Supplier is required to inform the responsible purchaser of Kärcher, if it is buying the Goods to be supplied to Kärcher from one or more fixed subcontractors or from frequently changing subcontractors. If fixed subcontractors are used for Goods to be delivered to Kärcher, the Supplier must inform the responsible purchaser and quality contact of Kärcher in the event of a permanent change of its subcontractors in due time and before implementation of the change. Kärcher will then decide whether, and to what extent, measures for the validation of conformity are required (for example, re-sampling, conformity testing, test certificates etc.). The Supplier will be responsible for conducting the validation of conformity. The Supplier will always be responsible for its subcontractors, irrespective of any validation measures of Kärcher. Bezieht der Lieferant an Kärcher zu liefernde Vertragswaren seinerseits fertig hergestellt von Unterlieferanten, so müssen diese ein zertifiziertes QM-System nachweisen, das zumindest den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung, oder vergleichbaren Standards, entspricht. Ist dies nicht möglich, so informiert der Lieferant den zuständigen Einkäufer von Kärcher hierüber schriftlich. Kärcher behält sich für diesen Fall ein Zustimmungsrecht vor. Where the Supplier procures Goods to be supplied to Kärcher by subcontractors, the subcontractors must demonstrate a certified QM system that at least meets the requirements of DIN EN ISO 9001 in its cur...