Common use of Leistungen und Mitwirkungspflichten Clause in Contracts

Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders ge- regelt, erbringt VSE NET die in Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbart. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Störungsdauer wird dann nicht auf die jährliche Verfügbarkeit angerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüfen die Kundinnen und Kunden die in ihrer Zuständigkeit liegen- den Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neu- start von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermitteln die Kundinnen und Kunden einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand den Kundinnen und Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhalten die Kundin- nen und Kunden eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informieren über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).

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Samples: vsenet.de

Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET WSW beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehenden be- stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders ge- regeltgere- gelt, erbringt VSE NET WSW die in Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Saarland. VSE NET WSW vereinbart mit den Kundinnen und dem Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort der Kundinnen und des Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb inner- halb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbartvereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NETWSW. Ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus von den Kundinnen und vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten den Kundinnen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung Verpflich- tung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Störungsdauer wird dann nicht auf die jährliche Verfügbarkeit angerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüfen die Kundinnen und Kunden überprüft der Kunde die in ihrer seiner Zuständigkeit liegen- den liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET WSW nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neu- start Neustart von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermitteln die Kundinnen und Kunden möglich, übermittelt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NETWSW-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET WSW zu ver- treten vertre- ten sind, behält sich VSE NET WSW vor, den Aufwand den Kundinnen und dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert ge- sondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhalten die Kundin- nen und Kunden erhält der Kunde eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt WSW nach- verfolgt werden kann. für SLA-Variante SLA Professional Stehen im Verantwortungsbereich der Kundinnen und des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraus- sichtlich voraussichtlich zu einem ei- nem Ausfall des Dienstes führen, so melden die Kundinnen und Xxxxxx meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung Ausfüh- rung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx und informieren informiert über die Arbeiten Ar- beiten (z.B. Arbeiten an der Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).

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Samples: www.wsw-online.de

Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders ge- regeltgeregelt, erbringt VSE NET die in Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt er- folgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Bundesland Saarland. VSE NET vereinbart mit den Kundinnen und dem Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Ort- Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort der Kundinnen und Kundendes Kun- den. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der StörungsbearbeitungStörungsbearbei- tung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbartvereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus von den Kundinnen und vom Kunden zu vertretenden vertreten- den Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten den Kundinnen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Störungsdauer wird dann nicht auf die jährliche jährli- che Verfügbarkeit angerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüfen die Kundinnen und Kunden überprüft der Kunde die in ihrer seiner Zuständigkeit liegen- den liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neu- start Neustart von Endgeräten Endgerä- ten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermitteln die Kundinnen und Kunden übermit- telt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-NET- Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu ver- treten vertreten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand den Kundinnen und dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhalten die Kundin- nen und Kunden erhält der Kunde eine TicketnummerTi- cketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich der Kundinnen und des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraus- sichtlich voraussichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so melden die Kundinnen und Xxxxxx meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informieren informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).

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Samples: vsenet.de

Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders ge- regelt, erbringt VSE NET die in Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Vor- Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen Ein- richtungen am Standort der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf Be- darf individuell und fallweise vereinbartvereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestelltge- stellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Störungsdauer wird dann nicht auf die jährliche Verfügbarkeit angerechnetangerech- net. Vor Meldung einer Störung überprüfen die Kundinnen und Kunden die in ihrer Zuständigkeit liegen- den Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neu- start von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermitteln die Kundinnen und Kunden einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand den Kundinnen und Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhalten die Kundin- nen und Kunden eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informieren informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).

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