Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA- Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des Kunden. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, wird nicht auf Störungsdauer und jährliche Verfügbarkeit an- gerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.).
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Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregeltge- regelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA- SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Vor- Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen Ein- richtungen am Standort des der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Be- darf individuell und fallweise vereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus vom von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestelltge- stellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, Störungsdauer wird dann nicht auf Störungsdauer und die jährliche Verfügbarkeit an- gerechnetangerech- net. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde überprüfen die Kundinnen und Kunden die in seiner ihrer Zuständigkeit liegenden liegen- den Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart Neu- start von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt der Kunde übermitteln die Kundinnen und Kunden einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand dem den Kundinnen und Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde erhalten die Kundin- nen und Kunden eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).
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Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregeltge- regelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA- SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbart. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus vom von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, Störungsdauer wird dann nicht auf Störungsdauer und die jährliche Verfügbarkeit an- gerechnetangerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde überprüfen die Kundinnen und Kunden die in seiner ihrer Zuständigkeit liegenden liegen- den Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart Neu- start von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt der Kunde übermitteln die Kundinnen und Kunden einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand dem den Kundinnen und Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde erhalten die Kundin- nen und Kunden eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert informieren über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).
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Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen des Dienstes schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt 5 beschriebenen (4) be- schriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA- SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des Kunden. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, wird nicht auf Störungsdauer und jährliche Verfügbarkeit an- gerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich möglich, übermittelt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen Fehlermeldun- gen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten sind, behält sich ist VSE NET vorberechtigt, den ihren Aufwand dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellenals Serviceticket (vgl. 2.10) abzurechnen. Bei Meldung einer Störung Stö- rung erhält der Kunde eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.).
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Samples: Service Level Agreement (Sla)
Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich , es sei denn, die Leistungserbringung ist aus von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen, nicht anders geregelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt 5 beschriebenen Leistungenmöglich. Die Störungsbearbeitung Störungsbearbei- tung erfolgt zu den in den SLA- Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Saarlandtäglich, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. VSE NET vereinbart mit dem den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des Technikschrank der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der definierten Zei- ten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbart werden. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum Zeit- raum aus vom von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem werden den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, Störungsdauer wird dann nicht auf Störungsdauer und die jährliche Verfügbarkeit an- gerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störungangerechnet. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den dadurch entstandenen Aufwand dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste den Kundinnen und Kun- den gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde erhalten die Kundinnen und Kun- den eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert informierem über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.Stromversorgung).
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Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt er- folgt zu den in den SLA- SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Ort- Besuch eines Servicetechnikers zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des KundenKun- den. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbei- tung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbart werden. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrich- tungen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden vertreten- den Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, Störungsdauer wird dann nicht auf Störungsdauer und jährliche die jährli- che Verfügbarkeit an- gerechnetangerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgeräten Endgerä- ten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt übermit- telt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-NET- Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde eine TicketnummerTi- cketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.Stromversorgung oder an Telefonanlagen bzw. Routern).
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Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen des Dienstes Managed Com Business schnellstmöglich im Rahmen der bestehen- den ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders an- ders geregelt, erbringt VSE NET die in Abschnitt 5 (0) beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA- SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Die Entstörung beschränkt sich auf die Bereitstellung des in der Leistungsbeschreibung Managed Com Business vertraglich zugesicherten Dienstes am vereinbarten Übergabepunkt und die Grund- sätzliche Erreichbarkeit des Web-Portals. Die Entstörung umfasst keine Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort des Kunden. Ist Maßnahmen an der Zugang zu den technischen Einrich- tungen im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart selbst betriebenen Hard- und die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Wartezeit, die durch diese Terminverschiebung entsteht, wird nicht auf Störungsdauer und jährliche Verfügbarkeit an- gerechnetSoftware. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Mög- lichkeit Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgeräten Endgerä- ten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermittelt möglich, übermit- telt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu vertreten ver- treten sind, behält sich ist VSE NET vorberechtigt, den ihren Aufwand dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellenals Service-Ticket nach Ziff. 2.5 abzurechnen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt nach- verfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich des Kunden Wartungsarbeiten an, die voraussichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so meldet der Kunde diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Mail an xxxxxxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxx.xxx und informiert über die Arbeiten (z.B. Arbeiten an der Stromver- sorgung, etc.).
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