Leistungen von Evasan Musterklauseln

Leistungen von Evasan. Folgende Leistungen werden erbracht: Evasan beteiligt sich an den Kosten für die Suche und/oder Bergung, die von den zuständigen Instanzen durchgeführt wird, bis zum Höchstbetrag von € 5’000.-. Wenn der Zustand des Versicherten, der Opfer einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls wurde, dies erfordert, organisiert und deckt Xxxxxx mit dem Einverständnis der für seinen Fall zuständigen Ärzte seine Evakuierung in das nächste geeignete Krankenhaus. Xxxxxx übernimmt die Evakuierungskosten bis zum Höchstbetrag von € 30'000.-. Wenn der Zustand des Versicherten, der Opfer einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls wurde, dies erlaubt, organisiert und deckt Evasan mit dem Einverständnis der zuständigen Ärzte seine Rückführung an seinen Wohnsitz- bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort. Die Xxxx der geeigneten Transportmittel (Luft-, Land- oder Seeweg) trifft Xxxxxx. Die Leistungen für eine Evakuierung und/oder ggf. Rückführung werden nur nach Absprache mit dem medizinischen Dienst der Evasan und in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden oder um die Stabilisierung besorgten Ärzten vor Ort erbracht. Verscheidet der Versicherte während der Reise oder des Aufenthalts, so organisiert Evasan – sofern dies materiell möglich ist und unter Beachtung der nationalen und internationalen Gesetzgebung – die Überführung des Leichnams vom Ort des Verscheidens zum Ort der Bestattung im Wohnsitz- bzw. ständigen Aufenthaltsland. Evasan übernimmt die Kosten für die Überführung des Leichnams bis zum Höchstbetrag von € 5'000.- und erledigt alle mit dem Transport verbundenen notwendigen Formalitäten. Wenn sie hinsichtlich der Durchführung des Transportes objektiv unerlässlich sind, über- nimmt Evasan die folgenden Kosten bis zum Höchstbetrag von € 1'500.-: erste Erhaltungs- kosten, Kosten für Behandlung, Einsargung, transportbedingte Einrichtungen, gesetzlich vorgeschriebene Erhaltungsmaßnahmen, Ver- packung sowie für das einfachste Sargmodell, welche allesamt für die Überführung erforderlich sind sowie der internationalen und örtlichen Gesetzgebung entsprechen. Unter anderem ausgeschlossen sind hingegen: Begräbnisfeier-, Bestattungs- sowie Einbalsamierungskosten. Der Versicherte wird während seiner Evakuierung oder nötigenfalls während der Rückführung von dem von Evasans Ärzten bestimmten Ärzte- und/oder Pflegepersonal, das über die für den Zustand des Patienten erforderliche berufliche Befähigung verfügt, begleitet und betreut. Xxxxxx der Versicherte einer medizinischen Fernber...
Leistungen von Evasan. Assistenzleistungen : Im Schadensfall übernimmt Xxxxxx die Kosten für von den zuständigen Behörden vorgenommene Suche und/oder Rettung bis zu einem Betrag von € 10'000.- bei der Deckung « Multirisk » und bis zu einem Betrag von € 20'000.- bei der Deckung « Round the World ».
Leistungen von Evasan. 1 Das Recht auf Leistungen setzt einen gültigen Reisevertrag voraus, dass mit einem Reiseveranstalter, Reiseorganisator oder einem Transportunternehmen abgeschlossen wurde. Evasan tritt für die erfolgten Annullierungskosten gemäss AGB der Kreuzfahrt am Tag des Ereignisses ein und kann eine Garantie veranlassen. Die maximal gedeckten Beträge und Franchisen werden in der BVB von « Cruise Travel Safe – Multirisk und Round the World» festgelegt.
Leistungen von Evasan. 1 Wenn der Versicherte angehalten oder bedroht wird mit einer Anhaltung und als Folge davon eine strafrechtliche Kaution an die ausländische Behörden zahlen muss um befreit zu werden und dies nicht direkt und sofort machen kann, bezahlt Evasan vor Ort als Vorschuss des Versicherten, die strafrechtliche Kaution.
Leistungen von Evasan. Evasan entschädigt den Versicherten beim Produkt « Multirisk » mit maximal € 250.- pro Person und maximal € 1'000.- pro Ereignis, unabhängig von der Anzahl Personen die zusammen reisen. Beim Produkt « Round the World » wird maximal € 500.- pro Person und maximal € 2'000.- pro Ereignis, unabhängig von der Anzahl Personen die zusammen reisen, entschädigt. Die folgenden Ereignisse die während der Reise vorfallen sind gedeckt:
Leistungen von Evasan. 1 Evasan versichert das Gepäck des Versicherten weltweit, ausserhalb seiner Erst- oder Zweitresidenz gegen:
Leistungen von Evasan. Evasan übernimmt die Kosten für die finanziellen Konsequenzen der privaten Haftpflichtversicherung, aufgrund eines Schadens den der Versicherte während seiner Reise ausserhalb seines Domizilstaats oder gewöhnlichen Aufenthalts, verursachte, das heisst:

Related to Leistungen von Evasan

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und