Pflichten des Versicherten Musterklauseln

Pflichten des Versicherten. 2.4.1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Gesellschaft eingetretene Schadensfälle innerhalb von maximal 8 (acht) Tagen schriftlich (vorzugsweise per Einschreiben) oder mündlich gegen Bestätigung zu melden. Diese Frist verringert sich in folgenden Fällen auf 24 (vierundzwanzig) Stunden: ◼ Diebstahl, versuchter Diebstahl, Gebäudeschäden oder Vandalismus, ◼ Schadensfälle unter Beteiligung von Tieren, ◼ Auftauschäden, ◼ Attentate und Arbeitskonflikte.
Pflichten des Versicherten. Der Versicherte muss, um Anspruch auf den Versicherungsschutz gemäß Art. 6.1.2 „Tagegeld im Falle einer vorläufigen Aussetzung des Führerscheins“ zu haben, unverzüglich gegen die vorläufige Aussetzung des Führerscheins Beschwerde einlegen.
Pflichten des Versicherten. Ist zur Einziehung der Prämie das SEPA-Verfahren vereinbart worden, hat der Versicherte zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung seines Abbuchungskontos zu sorgen.
Pflichten des Versicherten. Nach der Unterbrechung der Reise ist der Versicherte verpflichtet, innerhalb von sechzig Tagen nach seiner Rückkehr an seinen Wohnsitz eine Meldung zu erstatten, auf der Website unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx – unter Befolgung der Anweisungen (oder durch den Zugriff xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx - Menüpunkt Schadensfälle) oder per Telegramm oder Fax an 00.00.00.00.00, mit schriftlicher Meldung an: Europ Assistance Italia S.p.A., Abteilung Schadenersatz – Reiseunterbrechung, Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, unter Angabe von:
Pflichten des Versicherten. Der Versicherte verpflichtet sich : ◼ zum vereinbarten Termin anwesend zu sein und dem Techniker den Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren, ◼ jeden an den Dienstleister zahlbaren Betrag fristgerecht zu zahlen.
Pflichten des Versicherten a) Ärztliche Schweigepflicht
Pflichten des Versicherten. 1 Um Leistungen von Evasan beanspruchen zu können, muss der Versicherte sofort den Reiseveranstalter, den Dienstleister sowie Evasan, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Schadensereignis, Mitteilung erstatten, mit dem Grund der Verhinderung des rechtzeitigen Reiseantritts oder des Fortfahrens der Reise.
Pflichten des Versicherten. 1 Um Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte einen Schadenseintritt sofort schriftlich dem Versicherer mitteilen und folgende Dokumente einreichen:
Pflichten des Versicherten. 1 Im Schadensfall kann der Versicherte, ohne die Zustimmung von Evasan, kein Kompromiss mit dem betroffenen Dritten eingehen oder die Haftpflicht anerkennen. Folglich kann ohne unsere Zustimmung keine Anerkennung der Haftpflicht und keine Äusserung, auch konkludent, des Versicherten als Anerkennung verstanden werden und gilt nicht uns gegenüber.
Pflichten des Versicherten