Leistungsdimension Digitalisierung Musterklauseln

Leistungsdimension Digitalisierung. Die HfMDK verbindet mit der Digitalisierung vielfältige Chancen für eine innovative und zukunftsfähige Ausgestaltung von Kunst, Lehre, Forschung und Verwaltung. Sie versteht die Digitalisierung als Querschnittsaufgabe und als wichtiges Handlungsfeld, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben sowie die angebotenen Leistungen zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung zu stellen. Dazu will die Hochschule ihren dringenden Nachholbedarf in Bezug auf die Digitalisierung strukturiert angehen: Digitalisierung umfasst strukturelle Dienste (Hardware, technische Ausstattung, IT- Systeme) und beinhaltet Prozesse, die eine Transformation auf Ebene der Organisationskultur erfordern (digitale Workflows, Umgang mit neuen Medien, Kommunikation). Auf Grundlage ihrer Hochschulentwicklungsplanung will die HfMDK relevante Gegenwartsentwicklungen der Digitalisierung in allen Leistungsbereichen als Schub für ihre Organisationsentwicklung identifizieren, aufgreifen und Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren und ausbauen. Dazu wird die HfMDK im Jahr 2021 eine ganzheitliche Digitalisierungsstrategie entwickeln (vgl. HHSP S. 21 ff.), die sich an den Spezifika und Bedarfen einer Kunsthochschule mit starkem Präsenzbezug ausrichtet und konkrete Handlungsfelder in allen Leistungsbereichen definiert. Die Meilensteinplanung sieht vor, in 2021 eine Bestandsaufnahme zum Status Quo im Bereich Digitalisierung vorzunehmen. Auf Grundlage des in diesem Jahr für das Expertengremium erarbeiteten Strategiekonzepts23 und der übergeordneten Hochschulziele soll ein umfassendes Konzept erstellt und ein digitales Projektportfolio erarbeitet werden, mit dem bis zum Jahr 2025 die Umsetzung einzelner Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie in allen Handlungsfeldern und Leistungsbereichen gesteuert wird. Auf Strukturebene werden partizipative IT-Governance-Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten auf strategischer und operativer Ebene geschaffen. Eine digitale Transformationsstelle wird etabliert24, um die HfMDK zu unterstützen, digitale Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Durchführung digitaler Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den operativen Umsetzungseinheiten der Hochschule zu koordinieren (→ DPH).
Leistungsdimension Digitalisierung. In der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen verfolgt die Universität Kassel wei- ter ihr im Jahr 2020 aktualisiertes Leitbild für ein Informationsmanagement und setzt sich das Ziel, ihre im Jahre 2018 in einem vom CIO-Gremium für das Präsidium zur Vorbereitung des digitalen Wandels entwickelte Digitalisierungsstrategie umzusetzen, indem sie Informations- technikanwendungen möglichst serviceorientiert, prozessorientiert, zentral integriert und stan- dardisiert zur Verfügung stellt. Sie sieht die digitale Transformation als Daueraufgabe an und hält Strukturen und Prozesse vor, um den Herausforderungen des dynamischen Wandels in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und Wissenstransfer gerecht zu werden. Für die För- derung und Entwicklung der digitalen Kompetenzen des Personals bietet sie Fort- und Weiter- bildungsmöglichkeiten an. Sie beobachtet die für sie relevanten Entwicklungen systematisch und berücksichtigt sie in ihren Planungsprozessen, z.B. bei Veränderungen in den Studien- gängen, den Fachgebieten, bei den Forschungsthemen oder den Lehr- und Lernformen. Wich- tige Themen der kommenden Entwicklungsperiode werden die dynamische Fortentwicklung der lehr- und forschungsbezogenen Infrastrukturen und Dienste der digitalen Transformation in Abstimmung mit dem landesweiten Entwicklungsplanungsprozess sein, die Entwicklung und Nutzung von Services (z.B. foodle, Hessenbox) für Basisdienste in Kooperation mit anderen Hochschulen sowie die Querschnittsthemen Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit, Ener- gieeffizienz (Green-IT), Lizenzkonformität, Datenschutz und Informationssicherheit. Besonde- res strategisches Gewicht haben dabei die Handlungsfelder Digitalisierung der Lehre (insbe- sondere mit dem Ziel, eine optimale Relation zwischen Präsenzlehre und digitaler Lehre zu ermöglichen) und das digitale Dokumentenmanagement für Verwaltungsprozesse. Als hoch- schulindividuelle Ziele im Bereich der Leistungsdimension Digitalisierung werden vereinbart: ⮚ Übernahme der federführenden Rolle in der hessischen Initiative zur Etablierung eines Dokumentenmanagementsystems für die Hochschulverwaltungen im Rahmen des Digital- pakts. Einführung weiterer Elemente eines digitalen Dokumentenmanagements in Prozes- sen wie E-Recruiting, Berufungsverfahren, Promotionsverfahren und Verwaltung hoheitli- cher Dokumente bis zum Jahr 2024, wobei ggf. auch die Integration mit spezialisierten Systemen und Portalen ergänzend zum Dokumentenmanagementsystem geprüft werden...
Leistungsdimension Digitalisierung. Die HfG versteht sich als Labor für die Gestaltung der Gesellschaft durch Kunst und Design. Sie zeichnet sich daher durch eine entsprechend große Zukunftsorientierung aus, die sich insbe- sondere in einer großen Offenheit für neue Themen zeigt. Gerade im Bereich der Digitalisierung versteht sie sich seit Jahren als Vorreiter der digitalen Transformation; dies bestätigt nicht zu- letzt die erfolgreiche Einwerbung der BMBF-Förderung „KI in der Hochschulbildung“ oder auch die seit 2012 regelmäßige Ausrichtung der B3 Biennale des bewegten Bildes. Konzept und Realisierung werden an der HfG Offenbach gleichermaßen gefördert. Dabei inves- tiert die Hochschule in die Vermittlung von Kompetenzen sowohl im Bereich neuester digitaler Technologien als auch im Bereich des Analogen – nicht zuletzt, um die Verschränkungen bei- der Bereiche auszuloten. Pandemiebedingt wurde die Infrastruktur für digitale und hybride Lehr- formate weiterentwickelt und wird auch verstetigt werden. Die sich stetig weiterentwickelnde Digitalisierung bringt einen enormen Veränderungsdruck für Lehre und Forschung wie die moderne Verwaltung mit sich und eröffnet im Gegenzug vielfältige Chancen, Lösungen für wissenschaftliche, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen neu zu erarbeiten und flächendeckend einzusetzen. Die HfG stellt sich dem Auftrag, die Hochschule innovativ, modern und effizient weiterzuentwickeln und wird die Digitali- sierung im Rahmen des HHSP kontinuierlich weiterausbauen: • Die HfG kooperiert im Rahmen des Digitalpaktantrags „Weiterentwicklung von CIO- und PMO-Strukturen zur strategischen Entwicklung und agilen digitalen Transformation“ mit den anderen hessischen Hochschulen. • Die Teilnahme der HfG am hessenweiten Verbundprojekt „Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen“, in dem sich dreizehn hessische Hochschulen zusammengeschlossen haben, unterstützt sie dabei, innovative Konzepte zur digital gestützten Lehre zu erarbei- ten. • Die HfG wird dafür sorgen, dass ihre Leistungen und Angebote für Studierende und Leh- rende umfassend digitalisiert werden. Zentrale Bedeutung hat hierfür das Campus-Ma- nagement-System, mit welchen die Hochschule Prozesse, insbesondere die Bewerbun- gen um einen Studienplatz, die Einschreibungen, die Studierendenverwaltung sowie die Prüfungsverwaltung zeitgemäß durchführen. • Ihre Verwaltungsbereiche versteht die HfG als Servicestellen zur Unterstützung von For- schung und Lehre. Das Ziel ist es, alle Arbeitsprozes...
Leistungsdimension Digitalisierung. Das Präsidium der Frankfurt UAS hat 2019/2020 Leitsätze zur Digitalstrategie verabschiedet, die bis 2024 und darüber hinaus umgesetzt wird. Besonderen Augenmerk hat dabei die Un- terstützung von Forschung und Lehre durch eine digitalisierte Verwaltung und Informations- management, die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen und die Informationssicherheit. Die Grundlage bildet die Errichtung des Digital Transformation Office (DTO) als zentrale Gover- nance- und Projektmanagementstruktur. Wesentliche Aufgaben des DTO sind dabei die zeit- und ortsunabhängige Bereitstellung von Zugängen zu Systemen, der Aufbau eines Anforde- rungs- und Kompetenzmanagements und die Erhöhung der Digitalkompetenz der Mitarbeiten- den durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen. Bis 2025 Umfassende Modernisierung der von Studierenden und Lehrenden genutzten tech- nischen und baulichen Infrastruktur (z. B. digitale Medien, Seminarräume, Selbstlernzentrum) Bis 2025 Ausbau der digitalen Vernetzung im Bereich Forschung, z. B. über Beteiligung am Netzwerk AI Frankfurt Rhein-Main und am KI-Campus der hessischen Hochschulen (hes- xxxx.XX)

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.