Common use of Leistungserbringung durch den Anbieter Clause in Contracts

Leistungserbringung durch den Anbieter. (1) Der Anbieter wird die im Einzelvertrag beschriebenen Consultingleistungen gemäß den zum Leistungszeitpunkt allgemein anerkannten Regeln der Technik erbringen. Terminangaben sind in der Regel unverbindlich Planwerte, die der Anbieter dem Kunden auf Basis von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angibt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien einen bestimmten Liefer- und Leistungstermin ausdrücklich als verbindlichen Termin vereinbaren. (2) Setzt die termingerechte Leistungserbringung durch den Anbieter bestimmte Mitwirkungsleistungen des Kunden voraus, so verschieben sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine entsprechend, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder mangelhaft erbringt. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben hierdurch unberührt. (3) Soweit die Leistungserbringung nicht zwingend den Vor- Ort-Einsatz des Anbieters erfordert oder die Parteien im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich einen Vor-Ort- Einsatz des Anbieters vereinbart haben, ist der Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, Consultingleistungen auch vom jeweiligen Arbeitsort des Mitarbeiters aus zu erbringen, der die betreffenden Arbeiten für den Anbieter ausführt. Soweit der Anbieter nach den Bestimmungen dieser AGB oder den Vereinbarungen in einem Einzelvertrag berechtigt ist, Subunternehmer einzusetzen, gilt diese Regelungen für die vom Subunternehmer zu erbringenden Leistungen entsprechend. (4) Wenn Gegenstand eines Einzelvertrages die Programmierung einer Schnittstelle oder die Programmierung eines sonstigen, für die individuellen Bedürfnisse des Kunden zu entwickelnden Computerprogramms ist, erfolgt die Lieferung und Überlassung der betreffenden Schnittstelle bzw. des betreffenden Computerprogramms im Objektcode.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungserbringung durch den Anbieter. (1) Der Anbieter wird die im Einzelvertrag Angebot beschriebenen Consultingleistungen Consul- tingleistungen gemäß den zum Leistungszeitpunkt allgemein allge- mein anerkannten Regeln der Technik erbringen. Terminangaben Termin- angaben sind in der Regel unverbindlich unverbindliche Planwerte, die der Anbieter dem Kunden auf Basis von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angibt. Etwas anderes an- deres gilt nur dann, wenn die Parteien einen bestimmten Liefer- und Leistungstermin ausdrücklich als verbindlichen Termin vereinbaren. (2) Setzt die termingerechte Leistungserbringung durch den Anbieter bestimmte Mitwirkungsleistungen des Kunden voraus, so verschieben sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine Leis- tungstermine entsprechend, wenn der Kunde erforderliche erforderli- che Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig, nicht vollständig voll- ständig oder mangelhaft erbringt. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben hierdurch unberührt. (3) Soweit die Leistungserbringung nicht zwingend den Vor- Ort-Einsatz des Anbieters erfordert oder die Parteien im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich einen Vor-Ort- Einsatz Ort-Ein- satz des Anbieters vereinbart haben, ist der Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, Consultingleistungen auch vom jeweiligen Arbeitsort des Mitarbeiters aus zu erbringenerbrin- gen, der die betreffenden Arbeiten für den Anbieter ausführtaus- führt. Soweit der Anbieter nach den Bestimmungen dieser AGB oder den Vereinbarungen in einem Einzelvertrag dieses Vertrags berechtigt ist, Subunternehmer einzusetzen, gilt diese Regelungen für die vom Subunternehmer zu erbringenden erbrin- genden Leistungen entsprechend. (4) Wenn Gegenstand eines Einzelvertrages des Vertrags die Programmierung einer ei- ner Schnittstelle oder die Programmierung eines sonstigensonsti- gen, für die individuellen Bedürfnisse des Kunden zu entwickelnden ent- wickelnden Computerprogramms ist, erfolgt die Lieferung und Überlassung der betreffenden Schnittstelle bzw. des betreffenden Computerprogramms im Objektcode.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungserbringung durch den Anbieter. (1) Der Anbieter wird die im Einzelvertrag Vertrag beschriebenen Consultingleistungen gemäß den zum Leistungszeitpunkt Leistungs- zeitpunkt allgemein anerkannten Regeln der Technik erbringen. Terminangaben sind in der Regel unverbindlich Planwerte, die der Anbieter dem Kunden auf Basis von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angibt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien einen bestimmten Liefer- und Leistungstermin ausdrücklich als verbindlichen Termin vereinbarenverein- baren. (2) Setzt die termingerechte Leistungserbringung durch den Anbieter bestimmte Mitwirkungsleistungen Mitwirkungs- leistungen des Kunden voraus, so verschieben sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine entsprechend, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder mangelhaft erbringt. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben hierdurch unberührt. (3) Soweit die Leistungserbringung nicht zwingend den Vor- Vor-Ort-Einsatz des Anbieters erfordert oder die Parteien im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich einen Vor-Ort- Ort-Einsatz des Anbieters vereinbart haben, ist der Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, Consultingleistungen auch vom jeweiligen Arbeitsort des Mitarbeiters aus zu erbringen, der die betreffenden Arbeiten für den Anbieter ausführt. Soweit der Anbieter nach den Bestimmungen dieser AGB oder den Vereinbarungen in einem Einzelvertrag Vertrag berechtigt ist, Subunternehmer einzusetzen, gilt diese Regelungen für die vom Subunternehmer zu erbringenden Leistungen entsprechend. (4) Wenn Gegenstand eines Einzelvertrages Vertrages die Programmierung einer Schnittstelle oder die Programmierung eines sonstigen, für die individuellen Bedürfnisse des Kunden zu entwickelnden Computerprogramms ist, erfolgt die Lieferung und Überlassung der betreffenden Schnittstelle bzw. des betreffenden Computerprogramms Computer- programms im Objektcode.

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