Common use of Leistungsfeststellung Clause in Contracts

Leistungsfeststellung. 6. Einwendungen gegen die Leistungsfeststellung B, 4.2. Regelung zur Überleitung von Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (RÜ-L) § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelt in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.10.2006 § 3 Überleitung in das Entgelt gemäß Besoldungsordnung A § 4 Besitzstandsregelung § 5 Beschäftigungszeit § 6 Lehrkräfte die nicht dem ABD unterliegen B, 4.3. Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft § 1 Berufsbezeichnungen § 2 Beurteilungsturnus nach Aufnahme der Tätigkeit § 3 Höhere Berufsbezeichnung § 4 Einräumung des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnungen „Oberstudienrätin/Oberstudienrat“ und „Fachoberlehrerin/Fachoberlehrer“ § 5 Einräumung des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung „Studiendirektorin/Studiendirektor“ § 6 Einräumung des Rechts zum Führen von Berufsbezeichnungen bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben und anderen herausgehobenen Aufgaben § 7 Beurteilungsturnus von Lehrkräften mit der Berufsbezeichnung „Studiendirektorin/Studiendirektor“ und „Beratungsrektorin/Beratungsrektor“ § 8 Beurteilungsturnus von Schulleiterinnen und Schulleitern § 9 Beurteilungsturnus von Lehrkräften, die die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllen § 10 Entzug des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung § 11 Widerruf des Rechts zum Führen einer Berufsbezeichnung § 12 Übergangsregelungen B, 5. Regelung für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen § 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit § 3 Monatsarbeitszeit § 4 Pauschalentgelt § 5 Pauschalgruppen § 6 Anteiliges Pauschalentgelt § 7 Sicherung des Pauschalentgelts § 8 Übergangsvorschrift für am 30. September 2005/1. Oktober 2005 vorhandene Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen § 9 Überleitungs- und Besitzstandsregelung Anlage 1 Pauschalentgelt für ab 1. Oktober 2005 neu eingestellte Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen Anlage 2 Pauschalentgelt für am 1. Oktober 2005 vorhandene Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxx (XXXX) X, 0. Sonderregelung für Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes Entgelt erhalten

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Leistungsfeststellung. 6. Einwendungen gegen die Leistungsfeststellung B, 4.2. Regelung zur Überleitung von Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (RÜ-L) § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelt in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.10.2006 § 3 Überleitung in das Entgelt gemäß Besoldungsordnung A § 4 Besitzstandsregelung § 5 Beschäftigungszeit § 6 Lehrkräfte die nicht dem ABD unterliegen B, 4.3. Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft § 1 Berufsbezeichnungen § 2 Beurteilungsturnus nach Aufnahme der Tätigkeit § 3 Höhere Berufsbezeichnung § 4 Einräumung des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnungen „Oberstudienrätin/Oberstudienrat“ und „Fachoberlehrerin/Fachoberlehrer“ § 5 Einräumung des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung „Studiendirektorin/Studiendirektor“ § 6 Einräumung des Rechts zum Führen von Berufsbezeichnungen bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben und anderen herausgehobenen Aufgaben § 7 Beurteilungsturnus von Lehrkräften mit der Berufsbezeichnung „Studiendirektorin/Studiendirektor“ und „Beratungsrektorin/Beratungsrektor“ § 8 Beurteilungsturnus von Schulleiterinnen und Schulleitern § 9 Beurteilungsturnus von Lehrkräften, die die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllen § 10 Entzug des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung § 11 Widerruf des Rechts zum Führen einer Berufsbezeichnung § 12 Übergangsregelungen B, 5. Regelung für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen § 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit § 3 Monatsarbeitszeit § 4 Pauschalentgelt § 5 Pauschalgruppen § 6 Anteiliges Pauschalentgelt § 7 Sicherung des Pauschalentgelts § 8 Übergangsvorschrift für am 30. September 2005/12005 / 1. Oktober 2005 vorhandene Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen § 9 Überleitungs- und Besitzstandsregelung Anlage 1 Pauschalentgelt für ab 1. Oktober 2005 neu eingestellte Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen Anlage 2 Pauschalentgelt für am 1. Oktober 2005 vorhandene Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxx (XXXX) X, 0. Sonderregelung für Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes Entgelt erhaltenRegelung zur Eingruppierung von Beschäftigten an offenen und gebundenen Ganztagsschulen

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