Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.unsere
17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 19.2.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 18. oder Nr. 17.2 19.1 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
17.3.2 19.2.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
17.3.3 19.2.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen habenhatten.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach NrZiffer 16. 17.1 oder NrZiffer 17. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
17.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.dann
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 18.2.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 17. oder Nr. 17.2 18.1 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
17.3.2 18.2.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
17.3.3 18.2.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen habenhatten.
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Samples: Versicherungsbedingungen