Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 oder Nr. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.unsere
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Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach NrZiffer 16. 17.1 oder NrZiffer 17. 17.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 18.2.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 17. oder Nr. 17.2 18.1 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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Leistungsfreiheit/Leistungskürzung bei Obliegenheitsverlet- zung. 17.3.1 19.2.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 17.1 18. oder Nr. 17.2 19.1 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
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