Leistungspaket Fahrrad Rundumschutz. Das Leistungspaket beinhaltet Leistungen für verschiedene Schadensfälle am Fahrrad, für die eine Sachversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Der Händler wird mit KFS und der eingeschalteten Versicherung bei der Abwicklung von Leistungen aus dem Leistungspaket nach den Festlegungen dieses Vertrages kooperieren. Rechnungen sind in der geforderten Form per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx an KFS zu senden. Nicht freigegebene Beträge sind, sofern sie angefallen sind, direkt mit dem Fahrradnutzer abzurechnen. 3.1. Fall- und Sturzschäden, Vandalismusschäden, Fehler in Folge von Bedienfehlern Der Händler wird die entstandenen Schäden fotografisch und durch einen Kostenvoranschlag dokumentieren und diese Dokumentation KFS zuleiten. Sollte der Fahrradnutzer den Schaden noch nicht gemeldet haben, wird er den Fahrradnutzer auffordern, den Schaden zu melden. KFS wird nach Prüfung dem Händler eine Freigabe zur Durchführung der Arbeiten erteilen. Die Freigabe kann auch nur einen Teilbetrag des Kostenvoranschlags umfassen. Nach Erteilung der Freigabe führt der Händler die Arbeiten bis zur Höhe des freigegebenen Betrages für Rechnung von KFS durch. Die Rechnung ist auf den Namen von KFS auszustellen. Auf der Rechnung sind folgende Angaben zu machen: Rahmennummer des Fahrrads, Name des Fahrradnutzers, Schadennummer der Versicherung und gegebenenfalls die Freigabenummer. 3.2. Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten
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