Common use of Leistungspflicht des Auftragnehmers Clause in Contracts

Leistungspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt und koordiniert die erforderlichen Arbeitskräfte und gewährleistet den Einsatz von befähigtem und zuverlässigem Personal. Der AN ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt gleichermaßen für das vom AN eingesetzte Personal – der AN ist verpflichtet, die von Ihm eingesetzten Kräfte entsprechend zu verpflichten. Der Auftragnehmer bestätigt, dass mit den von ihm eingesetzten Mitarbeitern ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Der AN erbringt die Leistung mit seinem Betrieb. Er verpflichtet sich, ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, die auch regelmäßig geschult und eingewiesen wurden. Der Nachweis ist auf Anforderung vorzulegen. Der AN ist nur nach vorheriger schriftlicher Information an den AG und dessen Zustimmung berechtigt, Nachunternehmer mit Leistungsteilen zu beauftragen. Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der AN dafür ein, im Besitz solcher Zulassungen/Erlaubnisse zu sein. Der AN sorgt dafür, dass sein Personal funktionsfähiges Arbeitsmittel und Geräte, wie z.B. Leiter, Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Mobiltelefon, Besen, Schaufel, Schneeschieber, diverses Handwerkszeug u.a.m. (unvollständige Aufzählung) ständig verfügbar hat. Über die durchgeführten Serviceleistungen wird der AN in geeigneter Art und Weise eine Dokumentation anlegen. Der AG erhält einmal monatlich diese Dokumentation in elektronischer Form als Pdf. Der AG hat das Recht, Inhalt und Form diese Dokumentation Format vorzugeben, zu ändern und ggf. in anderer elektronischer Form zu verlangen. Für alle OnTop - Leistungen sind vom AN gesonderte Arbeitsnachweise zu erstellen (Tagesraport) und dem AG innerhalb von 2 Arbeitstagen, zur Prüfung bei dem zuständigen Vertreter des AG einzureichen. Liegen diese Arbeitsnachweise nicht fristgerecht vor, gilt die Leistung als nicht erbracht und wird demzufolge nicht vergütet. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der AG nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, nach Übergabe der Arbeitsnachweise bei dem zuständigen Vertreter des AG, begründete Einwände erhebt.

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Leistungspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt und koordiniert die erforderlichen Arbeitskräfte und gewährleistet den Einsatz von befähigtem und zuverlässigem Personal. Der AN ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt gleichermaßen für das vom AN eingesetzte Personal – der AN ist verpflichtet, die von Ihm eingesetzten Kräfte entsprechend zu verpflichten. Der Auftragnehmer bestätigt, dass mit den von ihm eingesetzten Mitarbeitern ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Der AN erbringt die Leistung mit seinem Betrieb. Er verpflichtet sich, ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, die auch regelmäßig geschult und eingewiesen wurden. Der Nachweis ist auf Anforderung vorzulegen. Der AN ist nur nach vorheriger schriftlicher Information an den AG und dessen Zustimmung berechtigt, Nachunternehmer mit Leistungsteilen zu beauftragen. Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der AN dafür ein, im Besitz solcher Zulassungen/Erlaubnisse zu sein. Der AN sorgt dafür, dass sein Personal funktionsfähiges Arbeitsmittel und Geräte, wie z.B. Leiter, Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Mobiltelefon, Besen, Schaufel, Schneeschieber, diverses Handwerkszeug u.a.m. (unvollständige Aufzählung) ständig verfügbar hat. Über die durchgeführten Serviceleistungen wird der AN in geeigneter Art und Weise eine Dokumentation anlegen. Der AG erhält einmal monatlich diese Dokumentation in elektronischer Form als Pdf. Der AG hat das Recht, Inhalt und Form diese Dokumentation Format vorzugeben, zu ändern und ggf. in anderer elektronischer Form zu verlangen. Für alle OnTop - Leistungen sind vom AN gesonderte Arbeitsnachweise zu erstellen (Tagesraport) und dem AG innerhalb von 2 Arbeitstagen, zur Prüfung bei dem zuständigen Vertreter des AG einzureichen. Liegen diese Arbeitsnachweise nicht fristgerecht vor, gilt die Leistung als nicht erbracht und wird demzufolge nicht vergütet. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der AG nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, nach Übergabe der Arbeitsnachweise bei dem zuständigen Vertreter des AG, begründete Einwände erhebt.

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Leistungspflicht des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt und koordiniert die erforderlichen Arbeitskräfte und gewährleistet den Einsatz von befähigtem und zuverlässigem Personal. Der AN ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt gleichermaßen für das vom AN eingesetzte Personal – der AN ist verpflichtet, die von Ihm eingesetzten Kräfte entsprechend zu verpflichten. Der Auftragnehmer bestätigt, dass mit den von ihm eingesetzten Mitarbeitern ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Der AN erbringt die Leistung mit seinem Betrieb. Er verpflichtet sich, ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, die auch regelmäßig geschult und eingewiesen wurden. Der Nachweis ist auf Anforderung vorzulegen. Der AN ist nur nach vorheriger schriftlicher Information an den AG und dessen Zustimmung berechtigt, Nachunternehmer mit Leistungsteilen zu beauftragen. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der AG nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, nach Übergabe der Arbeitsnachweise bei dem zuständigen Vertreter des AG, begründete Einwände erhebt. Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der AN dafür ein, im Besitz solcher Zulassungen/Erlaubnisse zu sein. Der AN sorgt dafür, dass sein Personal nach Ziffer (2) funktionsfähiges Arbeitsmittel und Geräte, wie z.B. Leiter, Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Mobiltelefon, Besen, Schaufel, Schneeschieber, diverses Handwerkszeug u.a.m. (unvollständige Aufzählung) ständig verfügbar hat. In besonderen Fällen ist der Einsatz eines Hochdruckreinigers bei stark verschmutzten Flächen im Außenbereich sicher zu stellen. Über die durchgeführten Serviceleistungen wird der AN in geeigneter einen Arbeitszeitnachweis mit Objekt, Datum, aufgewendete Arbeitsstunden, Art der Tätigkeit, Name des Mitarbeiters und Weise eine Dokumentation anlegenUnterschrift zu führen. Der AG erhält einmal monatlich diese Dokumentation auf Anforderung in elektronischer Form als Pdf. Der AG hat das Recht, Inhalt und Form diese Dokumentation Format vorzugeben, zu ändern und ggf. in anderer elektronischer Form zu verlangen. Für alle OnTop - Leistungen sind vom AN gesonderte Arbeitsnachweise zu erstellen (Tagesraport) und dem AG innerhalb von 2 Arbeitstagen, zur Prüfung bei dem zuständigen Vertreter des AG einzureichen. Liegen diese Arbeitsnachweise nicht fristgerecht vor, gilt die Leistung als nicht erbracht und wird demzufolge nicht vergütet. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erbracht, wenn der AG nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, nach Übergabe der Arbeitsnachweise bei dem zuständigen Vertreter des AG, begründete Einwände erhebt.

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