Leistungsstaffel. Innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn sind die Leistungen für Zahnersatz je Person und Kalenderjahr insgesamt auf die folgenden Beträge begrenzt: - im 1. Kalenderjahr 1.000 EUR, - im 2. Kalenderjahr 2.000 EUR, - im 3. Kalenderjahr 3.000 EUR, - im 4. Kalenderjahr 4.000 EUR. Ab dem 5. Kalenderjahr und bei Behandlungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind, entfällt diese Begrenzung.
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Samples: Tarif Premium Plus (P1u) Zusatzversicherung, Private Kranken Zusatzversicherung, Bedingungsheft Der R+v Krankenversicherung Ag