Common use of Leistungsstaffel Clause in Contracts

Leistungsstaffel. Die Kosten für Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Funktionsdiagnos- tik sowie für orale Implantate und augmentative Behandlungen – jeweils einschließlich Material- und Laborleistungen – werden ab Versicherungsbeginn nach diesem Tarif je versicherte Person für die ersten fünf Kalenderjahre – das Jahr des Versicherungsbe- ginns gilt als erstes Kalenderjahr – auf folgende maximale Erstattungsbeträge be- grenzt: – im ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000,– Euro – in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 2.000,– Euro – in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000,– Euro – in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.000,– Euro – in den ersten fünf Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 5.000,– Euro Ab dem sechsten Kalenderjahr werden die Kosten für zahnärztliche Leistungen nach Satz 1 je Leistungsperiode insgesamt bis zu 10.000,– Euro erstattet. Jede Leistungs- periode umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre. Das sechste Kalenderjahr gilt als erstes Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode. Bei einem Versicherungsfall infolge eines Unfalls entfallen die maximalen Erstattungs- beträge. Als Unfall gilt nicht, wenn der Versicherungsfall durch die Nahrungsaufnahme eintritt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort Med, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort U

Leistungsstaffel. Die Kosten für Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie Kieferortho- pädie und Funktionsdiagnos- tik Funktionsdiagnostik sowie für orale Implantate und augmentative Behandlungen – jeweils einschließlich Material- und Laborleistungen – werden ab Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn nach diesem Tarif je versicherte Person für die ersten fünf ers- ten sechs Kalenderjahre – das Jahr des Versicherungsbe- ginns gilt als erstes Kalenderjahr – auf folgende maximale Erstattungsbeträge be- grenztbegrenzt: – im ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000,– Euro – in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 2.000,– Euro – in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 3.000,– Euro – in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 4.000,– Euro – in den ersten fünf Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 5.000,– Euro Ab dem sechsten Kalenderjahr werden die Kosten für zahnärztliche Leistungen nach Satz 1 je Leistungsperiode insgesamt – in den ersten sechs Kalenderjahren bis zu 10.000einem Erstat- tungsbetrag von insgesamt 6.000,– Euro erstattet. Jede Leistungs- periode umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre. Das sechste Kalenderjahr gilt als erstes Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode. Bei einem Versicherungsfall infolge eines Unfalls entfallen Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistun- gen aufgrund von Unfällen, die maximalen Erstattungs- beträgesich nachweislich nach Ver- sicherungsbeginn ereignet haben. Als Unfall gilt nicht, wenn der Versicherungsfall durch die Nahrungsaufnahme eintritt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Leistungsstaffel. Die Kosten für Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie Kieferortho- pädie und Funktionsdiagnos- tik Funktionsdiagnostik sowie für orale Implantate und augmentative Behandlungen – jeweils einschließlich Material- und Laborleistungen – werden ab Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn nach diesem Tarif je versicherte Person für die ersten ers- ten fünf Kalenderjahre – das Jahr des Versicherungsbe- ginns gilt als erstes Kalenderjahr – auf folgende maximale Erstattungsbeträge be- grenztbegrenzt: – im ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000,– Euro – in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 2.000,– Euro – in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 3.000,– Euro – in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 4.000,– Euro – in den ersten fünf Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag Erstat- tungsbetrag von insgesamt 5.000,– Euro Ab dem sechsten Kalenderjahr werden die Kosten für zahnärztliche Leistungen nach Satz 1 je Leistungsperiode insgesamt bis zu 10.000,– Euro erstattet. Jede Leistungs- periode umfasst zwei aufeinander folgende Kalenderjahre. Das sechste Kalenderjahr gilt als erstes Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode. Bei einem Versicherungsfall infolge eines Unfalls entfallen entfal- len die maximalen Erstattungs- beträgeErstattungsbeträge. Als Unfall gilt nicht, wenn der Versicherungsfall durch die Nahrungsaufnahme eintritt.

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Samples: Versicherungsbedingungen