Leistungsstaffelungen Musterklauseln

Leistungsstaffelungen. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 einschließlich der Aufwen- dungen nach Ziffer 3.1.4, die mit der Zahnersatzmaßnahme in Zusam- menhang stehen, sind für Personen mit bei Vertragsabschluss einem oder keinem fehlenden Zahn begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens 1.250 Euro im ersten Kalenderjahr, 2.500 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 3.750 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 5.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Prestige. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 einschließlich der Aufwen- dungen nach Ziffer 3.1.4, die mit der Zahnersatzmaßnahme in Zusam- menhang stehen, sind für Personen mit bei Vertragsabschluss zwei feh- lenden Zähnen begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens 400 Euro im ersten Kalenderjahr, 800 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 1.200 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 1.600 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Prestige. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 einschließlich der Aufwen- dungen nach Ziffer 3.1.4, die mit der Zahnersatzmaßnahme in Zusam- menhang stehen, sind für Personen mit bei Vertragsabschluss drei fehlen- den Zähnen begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens 200 Euro im ersten Kalenderjahr, 400 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 600 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 800 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Prestige. Die Leistungsstaffelung entfällt für Aufwendungen, die nachweislich auf ei- nen Unfall zurückzuführen sind. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Leistungsstaffelungen. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 sind für Personen mit bei Vertragsabschluss einem oder keinem fehlenden Zahn begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, 2.000 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 4.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Komfort. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 sind für Personen mit bei Vertragsabschluss zwei fehlenden Zähnen begrenzt auf einen Erstat- tungsbetrag von höchstens 300 Euro im ersten Kalenderjahr, 600 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 900 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 1.200 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Komfort. Aufwendungen für Zahnersatz nach Ziffer 3.1.3 sind für Personen mit bei Vertragsabschluss drei fehlenden Zähnen begrenzt auf einen Erstattungs- betrag von höchstens 150 Euro im ersten Kalenderjahr, 300 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren, 450 Euro in den ersten drei Kalenderjahren und 600 Euro in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif V.I.P. dental Komfort. Die Leistungsstaffelung entfällt für Aufwendungen, die nachweislich auf ei- nen Unfall zurückzuführen sind. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.