Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnFit (ZF02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir leisten im vertraglichen Umfang für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Versichert ist der Ersatz von Aufwendungen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Die Erstattung ist - bei Anrechnung von Leistungen Dritter wie z.B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - für alle Leistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt (siehe Teil A Ziffer 1.1.5). Wir ersetzen: • verbleibende Aufwendungen für Füllungen nach Vorleistung der GKV; • Aufwendungen für zusätzliche Leistungen der Parodontalbehandlung, wenn die GKV die Kosten der Parodontalbehandlung trägt. Als zusätzliche Leistungen gelten die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial und die gesteuerte Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparates; • Aufwendungen für Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion); • Aufwendungen für zahnprophylaktische Behandlungen (einschließlich professionelle Zahnreinigung) bis zu 60 Euro pro Person und Versicherungsjahr. Erstattungshöchstbeträge: 300 EUR während der ersten 12 Monate; 600 EUR während der ersten 24 Monate; 900 EUR während der ersten 36 Monate; 1.200 EUR während der ersten 48 Monate. Näheres zu Leistungen und Höchstbeträgen entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (siehe Teil A Ziffer 1.1.6, Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.2.7). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für Inlays; • der Ersatz von Aufwendungen für Zahnersatz; • der Ersatz von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung; • der Ersatz von Aufwendungen, soweit sie die vereinbarten Höchstbeträge überschreiten.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen eine Zusatzversicherung zur bestehen- den (GKV/freie Heilfürsorge) Krankenversicherung an.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Der angebotene Vertrag ist eine Fondsgebundene Leibrente mit Beitragsrückgewähr und Garantiezeit (FRVGZB/2201). Grundlage der Versicherung sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie alle weiteren in den Informationen zum Versicherungsangebot genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Xxxxxxxxxx ist Frau , geb. 01.02.1986. zahlen wir eine lebenslange Rente oder auf Antrag eine einmalige Kapitalabfindung. Wenn die versicherte Person vor dem Rentenbeginn stirbt, zahlen wir 100% des Deckungskapitals, mindestens jedoch die Summe der eingezahlten Beiträge. Das Deckungskapital vor Rentenbeginn hängt von der Wertentwicklung der Ihrem Vertrag gutgeschriebenen Anteileinheiten ab. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen eine Versicherung für stationäre und fahrbare (mobile) Maschinen und Geräte an. Der Versicherungsschutz beinhaltet den Schutz der Sachwerte; dazu werden die nachstehenden Mecklenburgischen ABM 2019 vereinbart. Dieser Versicherungs- schutz kann wahlweise durch die Vereinbarung verschiedener Klauseln erweitert werden (z. B. Klausel DBS02 Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen). Die unterschiedlichen Klauseln finden Sie im Abschnitt „Deckungsbausteine zu den Mecklenburgischen ABM 2019“ aufgeführt. Wenn – vor Baubeginn – eine noch nicht betriebsfertige stationäre Maschine zu versichern ist, dann kann die Klausel DBS04 – Rohbau- und Montageversicherung – vereinbart werden, die Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit bietet. Hier nicht geregelt, aber für Ihre fahrbaren (mobilen) Maschinen besonders wichtig, ist eine Haftpflichtversicherung. Dazu erhalten Sie – falls vereinbart – gesonderte Informationen. Wir versichern die im Versicherungsvertrag einzeln bezeichneten, stationären tech- nischen Betriebseinrichtungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören z. B. – Melkanlagen – Fütterungsanlagen – Klima- und Belüftungsanlagen Darüber hinaus versichern wir einzeln bezeichnete nicht stationäre (mobile) Arbeits- maschinen und Geräte. Dazu gehören z. B. – Hub- und Gabelstapler – Radlader – Raupenbagger – Mähdrescher – Schlepper – Feldhäcksler Sie finden die genauen Regelungen unter Abschnitt A § 1 ABM 2019. Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Z. B. leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; – Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen; – Brand, Blitzschlag; – Xxxxx, Xxxxx. Sie finden die genauen Regelungen dazu unter Abschnitt A § 2 ABM 2019. Eine Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes kann durch die Vereinbarung verschiedener Deckungsbausteine erfolgen: DBS01: Miete für Ersatzgeräte DBS02: Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen DBS03: Datenversicherung DBS04: Rohbau- und Montageversicherung DBM01: Teilkasko DBM02: Vollkasko DBM03: Miete für Ersatzgeräte DBM04: Erweiterungspaket DBM05: GAP-Deckung Sie finden den genauen Wortlaut der Deckungsbausteine im entsprechenden Abschnitt. Die jeweiligen Deckungsbau...
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Was sind die Grundlagen Ihrer Versicherung?
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Rechtsschutz-Versi- cherung. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, den Vertragsverein- barungen, dem Versicherungsschein und den beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) sowie den hierzu vereinbarten Sonderbedingungen und Klauseln.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen Haftpflicht-Versicherungen für Ihr Luftfahrzeug an. Grundlagen sind die beigefügten Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) (AHB-Lu 2008) Lu H 1 sowie alle weiteren im Angebot genannten Besonderen Bedingungen, Vereinbarungen und Klauseln.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz während einer Auslandsreise für den Fall, dass Sie erkranken, einen Unfall erleiden oder einem Dritten einen Schaden zufügen. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Pro- dukt ReisePolice GLOBAL.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz beinhaltet die folgenden Versicherungsarten: Pflegetagegeldversicherung.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen unsere Geschäfts-Gebäudeversicherung an. Grundlage dieser Versicherung, die aus bis zu drei rechtlich selbstständigen Verträgen bestehen kann, sind – je nach Vereinbarung – die Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008) – Fassung Januar 2008 Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2008) – Fassung Januar 2008 Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) – Fassung Januar 2008 Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung (SGlN 2008) – Fassung Januar 2008. Wir bieten Versicherungsschutz für Ihr Geschäftsgebäude bei Schäden, die – je nach gewünschtem Versiche- rungsumfang – durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, sei- ner Teile oder seiner Ladung, durch Leitungswasser, Sturm (soweit dieser eine Windstärke von 8 Beaufort, d.h. 63 km/h erreicht) oder Hagel entstehen. Sollte durch diese Gefahren das versicherte Gebäude beschädigt werden, so erstatten wir Ihnen – je nach Vertragsgestaltung – den ortsüblichen Neubauwert, der sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Ge- bäudes richtet unter Berücksichtigung von Architektengebühren und sonstigen Konstruktions- und Planungs- kosten, oder den Zeitwert, der sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung ergibt. Oder es wird der gemeine Wert ersetzt, der sich aus dem erzielbaren Verkaufspreis für das Gebäude oder für das Altmaterial errechnet. Versichert ist Ihr Gebäude mit seinen Bestandteilen, aber ohne Zubehör. Zubehör sowie auch etwa vorhandene Nebengebäude oder Garagen können gegen eine entsprechende Vereinbarung eingeschlossen werden. Hausratgegenstände bzw. eine Geschäftseinrichtung, die sich in dem Gebäude befinden, können über diesen Antrag nicht versichert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Hausrat in einem eigenen Antrag bei uns versichern. Das Gleiche gilt auch für Ihre Betriebseinrichtung.