Common use of Leistungsstörung/Gewährleistung Clause in Contracts

Leistungsstörung/Gewährleistung. 19.1 Die net services wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Liegt beim Kunden eine nicht von net services zu vertretende Störung vor, oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist die net services berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisver- zeichnis der net services in Rechnung zu stellen. 19.2 Die net services unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefonisch unter den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten unter der Telefonnummer 00000- 00 00 00 0 erreicht werden kann. 19.3 Liegt eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung eines oder mehre- rer oder aller Dienste vor, welche von der net services zu vertreten ist, ist der Kunde be- rechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde aus Gründen, die net services zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur der net services zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nut- zung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbaren Beschrän- kungen unterliegen. 19.4 Die net services gewährleistet über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ver- fügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununter- brochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netzzugangs z. B. wegen nicht der net ser- vices gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet die net services nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht aus- reichend ist. 19.5 Die net services hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit der net services für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit). 19.6 Die net services leistet keine Gewähr für die im Internet verfügbaren Dienste von Informa- tions- oder Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfrei- heit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen be- stimmten Zweck. 19.7 Soweit für die Erbringung der Leistungen der net services Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt net services keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Netze und Übertragungswege und damit für die jeder- zeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die net services tritt jedoch die ihr insoweit zustehen- den Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung an- nimmt. 19.8 Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates, kann es aufgrund der verfüg- baren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Qualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. 19.9 Ansonsten erbringt die net services ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ord- nungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. 19.10 Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat die net services das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseiti- gung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gülti- gen Preisverzeichnis der net services in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörung/Gewährleistung. 19.1 Die net services wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Liegt beim Kunden eine nicht von net services zu vertretende Störung vor, oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist die net services Gesellschaft berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisver- zeichnis der net services in Rechnung zu stellen. 19.2 Die net services unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefonisch unter den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten unter der Telefonnummer 00000- 00 00 00 0 erreicht werden kann. 19.3 Liegt eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung eines oder mehre- rer oder aller Dienste vor, welche von der net services zu vertreten ist, ist der Kunde be- rechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde aus Gründen, die net services zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur der net services zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nut- zung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbaren Beschrän- kungen unterliegen. 19.4 Die net services gewährleistet über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ver- fügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununter- brochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netzzugangs z. B. wegen nicht der net ser- vices gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet die net services nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht aus- reichend ist. 19.5 Die net services hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit der net services Gesellschaft für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit). 19.6 Die net services leistet keine Gewähr für die im Internet verfügbaren Dienste von Informa- tions- oder Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfrei- heit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen be- stimmten Zweck. 19.7 Soweit für die Erbringung der Leistungen der net services Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt net services keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Netze und Übertragungswege und damit für die jeder- zeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die net services tritt jedoch die ihr insoweit zustehen- den Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung an- nimmt. 19.8 Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates, kann es aufgrund der verfüg- baren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Qualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. 19.9 Ansonsten erbringt die net services ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ord- nungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. 19.10 Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat die net services das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseiti- gung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gülti- gen Preisverzeichnis der net services in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörung/Gewährleistung. 19.1 Die net services wird (1) WISPOL gewährleistet die Telekommunikationsdienstleistungen gemäß Abschnitt 1 dieser WISPOL AGB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einschränkend gelten die folgenden Regelungen der Nummern (2) bis (8): (2) WISPOL übernimmt keine Gewährleistung für den Fall, dass Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigendurch unvorhersehbare, unvermeidbare oder außerhalb des Einflussbereichs von WISPOL liegende Ereignisse verursacht werden. Liegt beim Kunden eine nicht von net services zu vertretende Störung vorDazu gehören auch Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Leitungsausfall oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist die net services berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisver- zeichnis der net services in Rechnung zu stellenbehördliche Maßnahmen. 19.2 Die net services unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden(3) Bei Störungen der mit WISPOL vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen, die telefonisch unter den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten unter der Telefonnummer 00000- 00 00 00 0 erreicht werden kann. 19.3 Liegt eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung eines oder mehre- rer oder aller Dienste vor, welche von der net services WISPOL zu vertreten isthat und die länger als 3 Arbeitstage am Stück andauern, ist der Kunde be- rechtigtberechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend monatliche Nutzungsgebühr anteilig zu mindern. Eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung liegt vor, wenn. a(4) Bei andauernder Störung der mit WISPOL vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen hat der Kunde aus Gründendas Recht zur sofortigen Kündigung des Provider-Vertrages, die net services zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur falls der net services zugreifen Kunde WISPOL diese Störung mit einer angemessenen Frist zur Störungsbeseitigung angezeigt hat und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nut- zung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbaren Beschrän- kungen unterliegen. 19.4 Die net services gewährleistet über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ver- fügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununter- brochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netzzugangs z. B. wegen nicht der net ser- vices gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet die net services nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht aus- reichend diese erfolglos verstrichen ist. 19.5 Die net services hat (5) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen bei den mit WISPOL vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen unverzüglich WISPOL unter den in diesen WISPOL AGB angegeben Kontaktdaten mitzuteilen. (6) Der Kunde verpflichtet sich, WISPOL bei der Fehlersuche und der Beseitigung von Störungen bei den mit WISPOL vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu helfen, soweit dies zumutbar ist. (7) Durch Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Maßnahmen zur Verbesserung und Erweiterung der Telekommunikationsdienstleistungen können zeitweise Störungen bzw. Unterbrechungen auftreten. Soweit diese vorhersehbar länger als 6 Stunden dauern werden, wird WISPOL den Kunden vorher schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über die mögliche Störung unterrichten. Abschnitt (3) bleibt davon unberührt. (8) Wir garantieren Ihnen eine Verfügbarkeit des Internetanschlusses von mindestens 97% im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind externe Störungen und Einflüsse etc., auf welche wir keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit der net services für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit)haben sowie Wartungsarbeiten. 19.6 Die net services leistet keine Gewähr für die im Internet verfügbaren Dienste von Informa- tions- oder Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfrei- heit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen be- stimmten Zweck. 19.7 Soweit für die Erbringung der Leistungen der net services Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt net services keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Netze und Übertragungswege und damit für die jeder- zeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die net services tritt jedoch die ihr insoweit zustehen- den Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung an- nimmt. 19.8 Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates, kann es aufgrund der verfüg- baren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Qualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. 19.9 Ansonsten erbringt die net services ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ord- nungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. 19.10 Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat die net services das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseiti- gung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gülti- gen Preisverzeichnis der net services in Rechnung zu stellen.

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Leistungsstörung/Gewährleistung. 19.1 Die net services wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Liegt beim Kunden eine nicht von net services zu vertretende Störung vor, oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist die net services berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisver- zeichnis der net services in Rechnung zu stellen. 19.2 Die net services unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefonisch unter den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten unter der Telefonnummer 00000- 0800 - 00 00 00 0 000 erreicht werden kann. 19.3 Liegt eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung eines oder mehre- rer oder aller Dienste vor, welche von der net services zu vertreten ist, ist der Kunde be- rechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde aus Gründen, die net services zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur der net services zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nut- zung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbaren Beschrän- kungen unterliegen. 19.4 Die net services gewährleistet über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ver- fügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununter- brochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netzzugangs z. B. wegen nicht der net ser- vices gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet die net services nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht aus- reichend ist. 19.5 Die net services hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit der net services für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit). 19.6 Die net services leistet keine Gewähr für die im Internet verfügbaren Dienste von Informa- tions- oder Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfrei- heit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen be- stimmten Zweck. 19.7 Soweit für die Erbringung der Leistungen der net services Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt net services keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Netze und Übertragungswege und damit für die jeder- zeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die net services tritt jedoch die ihr insoweit zustehen- den Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung an- nimmt. 19.8 Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates, kann es aufgrund der verfüg- baren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Qualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. 19.9 Ansonsten erbringt die net services ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ord- nungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. 19.10 Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat die net services das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseiti- gung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gülti- gen Preisverzeichnis der net services in Rechnung zu stellen.

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