Common use of Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden Clause in Contracts

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten Sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeu- tung sind, auch wenn diese Umstände erst währen der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc..) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

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Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im VertragAngebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftformschriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen Kopien und Farbabdruckeelektronischen Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Tagen Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten Sie sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die der Agentur unverzüglich mit allen zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen versorgenzugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeu- tung Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst währen während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Logos etc...) auf eventuelle bestehende allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfenprüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger RechteRechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

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Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform. 3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Zahlenwerk, Diagramme, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und FarbabdruckeFarbandrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen Werktagen schriftlich per Formular oder per E-Mail freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten Sie sie als vom Kunden genehmigt. Für sämtliche Schäden, die durch die nicht rechtzeitig erklärte Freigabe entstehen, haftet der Kunde im vollen Umfang. 3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeu- tung Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst währen während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 3.4. Der Kunde ist weiters des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Logos etc...) auf eventuelle eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- schad- und klaglos; er . Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

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