Leistungsvergleich Musterklauseln

Leistungsvergleich. Das Controlling dient damit u.a. dem Leistungs- vergleich zwischen Verwaltungseinheiten sowie dem Abgleich der Kosten mit vergleichbaren internen und externen Einrichtungen. Bei einem Kostenvergleich mit externen Einrichtungen ist auf einen vergleichbaren Sozialstandard zu achten. Des weiteren ist durch Anonymisierung sicherzustellen, dass Leistungsvergleiche zwischen Beschäftigten ausgeschlossen werden. Personenbezogene Berichte sind nicht zulässig. Die Dienststelle hat den Personalrat über die sich aus der Software ergebenden Berichts- und Auswertungsmöglichkeiten und die in der Behörde vorgesehenen Berichte und Auswertungen mit dem Ziel eines einvernehmlichen Ergebnisses zu unterrichten; über durchgeführte Ad-hoc- Auswertungen ist der Personalrat umgehend zu informieren. Die Personalräte erhalten ein Verzeichnis der standardisierten Auswertungs- und Berichtsformulare der Software. Sie haben das Recht, die der Dienststelle vorliegenden Berichte und Auswertungen und die dem Verwaltungs- bereich vorliegenden Zugriffsprotokollierungen einzusehen; entsprechendes gilt für den Umgang mit Ad-hoc-Berichten. Im Einzelnen ist die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat regel- mäßig über die aus der KLR, dem Controlling und Berichtswesen sowie den zur Budgetierung gewonnenen Daten und Ergebnissen zu unterrichten sowie die hieraus erkennbaren Maßnahmen im Vorfeld von Entscheidungen zu erörtern. Dazu gehören beispielsweise die Quartalsberichte des Controlling (Kostenstellen- und Kostenträger-berichte), Entwurf und Änderung von Budgets, wesentliche Minderung/Erhöhung von Zuweisungen, Maßnahmen zur Personalplanung, geplante größere Investitionen, organisatorische Veränderungen innerhalb der Dienststelle, Auflösung, Ausgliederung und Zusammenlegung von Dienststellen, Teilen von Dienststellen. Für das Controlling einschließlich Berichtswesen und Benchmarking sind die Konzepte und ihre Umsetzung der Personalvertretung nach § 60 Abs.1 vorzustellen. Qualitätsmanagement (QM) ist die Summe aller Maßnahmen im Hinblick auf Qualitätsanfor- derungen. Qualität wird systematisch in die Organisationsstrategie eingebunden, geplant, verbessert und gesteuert. Mit Hilfe des QM werden diejenigen Strukturen in der Organisation optimiert, die Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse (Produkte/Dienstleistungen), Prozesse und Strukturen haben. QM nutzt und ergänzt die übrigen Elemente der Staatsmodernisierung und findet sich daher u.a. auch im Controlling wieder. LoHN ist durch ein entspr...
Leistungsvergleich. Das Controlling dient damit u. a. dem Leistungsvergleich zwischen Verwaltungseinheiten sowie dem Abgleich der Kosten mit vergleichbaren internen und externen Einrichtungen. Bei einem Kostenvergleich mit externen Einrichtungen ist auf einen vergleichbaren Sozialstandard zu achten. Des Weiteren ist durch Anonymisierung sicherzustellen, dass Leistungsvergleiche zwischen Beschäftigten ausgeschlossen werden. Personenbezogene Berichte sind nicht zulässig.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.