Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer. a) Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung (Hunde), Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer. a) Stand der Versicherungsnehmer Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige gering- fügige Beschäftigung) und
b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
c) ist der fällige Beitrag für diesen Vertrag bei Eintritt Ein- tritt der Arbeitslosigkeit vollständig bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der BeitragsfälligkeitBei- tragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer uns über die bestehende be- stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer uns unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Hausratversicherung