Nicht in Anspruch genommene Leistung Musterklauseln

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. traveljunkies wird sich um eine anteilige Erstattung der nicht genutzten Aufwendungen durch die einzelnen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch (z.B. vorzeitige Rückreise etc.), hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. plantours & Partner wird sich gleichwohl um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die Gebeco ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. OC wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, nicht von reisewelt zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. reisewelt wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung der ersparten Aufwendungen entfällt in Fällen, bei denen es sich um unerhebliche Leistungen handelte oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. 10.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm vertragssgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ST wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung. 8.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisever- trages berechtigt hätten. MIC wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs- xxxxxx bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.