Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Geschäftszeiten, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- eller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse Lieferantenentwicklung neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess Änderung im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers bzw. den von Kunden genannten Dritten und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Produkten beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • (neue Produkte) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Lieferantenentwicklung Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13) Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller nicht bestandene Requalifikationsprüfung (s. Kap.13Kap. 9.3)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Metallformaten beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe (neue Produkte) • Prozessänderungen Lieferantenentwicklung • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13) • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers bzw. den von Kunden genannten Dritten und den zuständigen Behörden, nach Absprache und während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen sowie Bauteile (System-, Prozess-, Produktaudits) an den Produktionsstätten vorzunehmendes Lieferanten vor- zunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten Liefe- ranten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilenertei- len. Prozessaudits werden gemäß VDA 6.3- Richtlinie, ggf. erweitert um die branchen- bzw. kundenspe- zifischen Anforderungen, durchgeführt. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen Verbesserungsmaß- nahmen zum durchgeführten Audit werden vom Besteller dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderungen im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller durch Xxxxxxxxx (s. Kap.13)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- eller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse Lieferantenentwicklung neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Die Prozessaudits werden gemäß VDA 6.3, erweitert um die Anforderungen an die Prozessaudits für die Einzelproduktion (VDA 6.7), durchgeführt. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen neue oder veränderte Anlagen/ Einrichtungen • Produktionsanlauf (Abnahme Verlagerung der Serienproduktion) • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung Anlagen • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens seltens Besteller (s. Kap.13Kap.12)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Metallformaten beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktueller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote), virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen • (neue Produkte) Lieferantenentwicklung Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13)
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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse Betriebs- geheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen GeschäftszeitenArbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Angemessene Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. An- gemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Bearbeitungsstatus Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe • Prozessänderungen (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)
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