Common use of Lieferantenaudits Clause in Contracts

Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers bzw. den von Kunden genannten Dritten und den zuständigen Behörden, nach Absprache und während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen sowie Bauteile (System-, Prozess-, Produktaudits) an den Produktionsstätten vorzunehmendes Lieferanten vor- zunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten Liefe- ranten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilenertei- len. Prozessaudits werden gemäß VDA 6.3- Richtlinie, ggf. erweitert um die branchen- bzw. kundenspe- zifischen Anforderungen, durchgeführt. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen Verbesserungsmaß- nahmen zum durchgeführten Audit werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung •  Lieferantenzulassungsverfahren  neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung  Änderungen im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller durch Xxxxxxxxx (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Metallformaten beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen aktueller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) ), virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur BearbeitungProdukte)  Lieferantenentwicklung  Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene An- gemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen eller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse Lieferantenentwicklung neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) Änderung im Fertigungsprozess oder  Änderung im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Die Prozessaudits werden gemäß VDA 6.3, erweitert um die Anforderungen an die Prozessaudits für die Einzelproduktion (VDA 6.7), durchgeführt. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse Lieferantenzulassungsverfahren • Lieferantenentwicklung • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) oder veränderte Anlagen/ Einrichtungen Produktionsanlauf (Abnahme Verlagerung der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung Anlagen • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens seltens Besteller (s. Kap.13Kap.12)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers bzw. den von Kunden genannten Dritten und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Produkten beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung •  Lieferantenzulassungsverfahren  neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur BearbeitungProdukte) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion)  Lieferantenentwicklung  Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung  laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13)  Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller  nicht bestandene Requalifikationsprüfung (s. Kap.13Kap. 9.3)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen ArbeitszeitGeschäftszeiten, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis des Audits sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) • Prozessänderungen • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Metallformaten beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen (z.B. Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten gewünschten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem im Auditbericht dokumentiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und für die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus Bearbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit Audit beim Lieferanten können u.a. folgende sein: • Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse • Lieferantenentwicklung Lieferantenzulassungsverfahren • neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur BearbeitungProdukte) • Lieferantenentwicklung • Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) • Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren • Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung • planmäßige Lieferantenüberwachung • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller/ des Kunden des Bestellers (s. Kap.13) • Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) • laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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Lieferantenaudits. Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Ausführung des Auftrags für den Besteller beteiligt sind. Der Besteller behält sich vor, je nach aktu- ellen Reiseeinschränkungen eller Situation (z.B. Reisebeschränkungen durch Pandemielage) die Lieferantenaudits auch aus der Ferne (remote) virtuell zu führen. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebs- geheimnisse Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aus allen relevanten Ebenen der Lieferkette des Lieferanten zur Verfügung stellen und die vom Besteller geforderten Auskünfte erteilen. Das Ergebnis sowie die vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen werden vom Besteller in einem Auditbericht dokumentiertdokumen- tiert. Der Lieferant ist für die Umsetzung der Auditmaßnahmen und die regelmäßige Information zum Be- arbeitungsstatus an den Besteller verantwortlich. Anlässe für ein Lieferantenaudit können u.a. folgende sein: Lieferantenzulassungsverfahren/ Potenzialanalyse Lieferantenentwicklung neue Auftragsvergabe (neue Bauteil- Nr. zur Bearbeitung) Produktionsanlauf (Abnahme der Serienproduktion) Änderung im Fertigungsprozess oder im Prüfverfahren Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung Wiederholungsaudit bei negativem Auditergebnis (C-Einstufung) laufendes Eskalationsverfahren seitens Besteller (s. Kap.13)

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