Audits. Der Kunde hält jederzeit Unterlagen bereit, die speziell die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte Software identifiziert. Die Aufzeichnungen müssen den Ort jeder Kopie der Software sowie die Arbeitsplätze und Server lokalisieren und identifizieren, auf denen die Software installiert ist. SISW darf während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Prüfung durchführen, um festzustellen, ob der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Der Kunde gewährt SISW oder deren Bevollmächtigten Zugang zu seinen Betriebsstätten, seinen Arbeitsplätzen und Servern und kooperiert darüber hinaus bei dieser Untersuchung in vollem Umfang mit SISW. Zu diesem Zweck wird der Kunde alle wirtschaftlich vertretbaren Handlungen vornehmen, um SISW dabei zu unterstützen, die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden exakt festzustellen. SISW und ihre Bevollmächtigten beachten dabei die angemessenen Sicherheitsbestimmungen des Kunden, solange sie sich in den Räumlichkeiten des Kunden aufhalten.
Audits. 7.4.1 Die Gesellschaft hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer während der üblichen Geschäftszeiten alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente jeglicher Art zu inspizieren, bezogen auf:
Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während der üblichen Ge- schäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG fest- gestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN.
Audits. 22.1 Wird dem Auftraggeber in einem Liefervertrag das Recht eingeräumt, Audits für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Dienstleistung durchzuführen, so erfolgt die Auditierung nach den folgenden Bestimmungen.
Audits. Der Übersetzer erklärt sich damit einverstanden, dass mt‑g, deren Auftraggeber und die zuständigen Aufsichtsbehörden bzw. benannten Stellen (zum Beispiel: FDA, akkreditierte Auditorganisationen) ihn auditieren. Die durchgeführten Audits können sich unter anderem auf Übersetzungsprozesse, Qualifikationen, IT-Sicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz, polizeiliche Führung und finanzrechtliche Gesetzeskonformität beziehen. Die von Kunden oder benannten Stellen veranlassten Audits können als Fernaudit (schriftliche Selbstauskunft, Telefonaudit) oder in den Betriebsstätten des Übersetzers, angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Die von mt‑g veranlassten Audits können als Fernaudit (schriftliche Selbstauskunft, Telefonaudit) oder in den Betriebsstätten des Übersetzers nach einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen stattfinden. Auditoren dürfen unter keinen Umständen Einsicht in Nachweise und Dokumentation verlangen, die nicht in direktem Bezug zum Auditauftraggeber (Kunde oder Zulassungsinhaber, in dessen Auftrag bzw. Beziehung auditiert wird) stehen. Der Übersetzer ist dazu berechtigt, Unterlagen von anderen Kunden vor Einsicht durch den Auditor zu schützen (zum Beispiel durch Drehen des Bildschirms). Auditoren sind nicht dazu berechtigt, die Bedienung der IT-Systeme selbsttätig zu übernehmen. Amtliche Sperren, polizeiliche Führungszeugnisse Der Übersetzer sichert mt‑g zu, dass gegen ihn kein amtliches Sperr- oder Ausschlussverfahren durch die zuständigen Aufsichtsbehörden stattgefunden hat oder eingeleitet wurde. Wird nach Abschluss der vorliegenden Vereinbarung ein solches amtliches Sperr- oder Ausschlussverfahren eingeleitet, teilt der Übersetzer dies mt‑g unverzüglich schriftlich mit, auch wenn die entsprechende Sperrliste unter Punkt c) nicht ausdrücklich angegeben wird. Amtliche Sperrlisten und -kriterien sind hauptsächlich aber nicht ausschließlich: OIG List of Excluded Individuals/Entities (LEIE) U.S. General Services Administration’s list of Parties Excluded from Federal Programs FDA Debarment List under 21 U.S.C. 335a List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons, Office of Foreign Assets Control, U.S. Department of the Treasury Global Sanction List, U.S. Department of the Treasury FCPA/ABAC, including Global PEP List (PEP) Global Enforcement List (GEL) Excluded Parties List System (EPLS), General Services Administration (GSA), US Government Denied Parties Screening Check, US Government Her Majesty’s Treasury Consolidated List (“HMT ...
Audits. L.1 Der Käufer behält sich vor, den Verkäufer und/oder dessen Vorlieferanten jederzeit zu auditieren oder von Dritten auditieren zu lassen. Termine für Regelaudits werden im ge- genseitigen Einvernehmen vereinbart. Bei der Vermutung gesundheitsgefährdender Qua- litätsabweichungen hat der Käufer das Recht, unangekündigte Audits vorzunehmen. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, akzeptiert und stellt sicher, dass auch Kunden des Käufers in gleichem Umfang Audits beim Verkäufer und/oder dessen Vorlieferanten durchführen können.
Audits. ITM is entitled to conduct audits of the Contractor, in which the Contractor is obliged to cooperate. Such audits will take place dur- ing regular business hours at agreed-upon times, and are to disrupt the usual business operations of the Contractor only to the extent necessary.
Audits. Audits seitens des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen können ausschließlich nach vorheriger Absprache mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Arbeitstagen und zu den üblichen Betriebszeiten (Mo-Fr: 09:00 Uhr bis 17.00 Uhr) stattfinden. Die Sicherheitsbe- stimmungen auf CSVs Betriebsgelände erfordern die Anmeldung an CSVs Pforte vor dem Zutritt auf das Betriebsgelände, was zu Wartezeiten führen kann. Eine weitere unerlässliche Voraussetzung ist die vorherige Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- vereinbarung, andernfalls kann der Zutritt zu den notwendigen Werksräumen und die Einsicht in relevante und erforderliche Unterlagen nicht gewährt werden. Fotografien können nur in Absprache mit CSVs Mitarbeitern gemacht werden, wobei technische Details von Maschinen zu keinem Zeitpunkt fotografiert werden dürfen.
Audits. Die Audittätigkeiten werden durch freie und festangestellte Auditoren von ProCert und durch vertraglich eingebundene Unterauf- tragnehmer ausgeführt.
Audits. Bader ist berechtigt, beim Lieferanten bzw. dessen Unterlieferanten Qualitätsaudits, auch mit seinem Endkunden, durchzuführen. Termin und Umfang werden einvernehmlich geregelt. Dabei werden ange- messene Maßnahmen zur Sicherung des Know-hows des Lieferanten akzeptiert. Das Audit-Ergebnis wird dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt, der sich, sofern notwendige Maßnah- men festgestellt wurden, zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet.