Audits Musterklauseln

Audits. Der Kunde hält jederzeit Unterlagen bereit, die speziell die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte Software identifiziert. Die Aufzeichnungen müssen den Ort jeder Kopie der Software sowie die Arbeitsplätze und Server lokalisieren und identifizieren, auf denen die Software installiert ist. SISW darf während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener vorheriger Ankündigung eine Prüfung durchführen, um festzustellen, ob der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Der Kunde gewährt SISW oder deren Bevollmächtigten Zugang zu seinen Betriebsstätten, seinen Arbeitsplätzen und Servern und kooperiert darüber hinaus bei dieser Untersuchung in vollem Umfang mit SISW. Zu diesem Zweck wird der Kunde alle wirtschaftlich vertretbaren Handlungen vornehmen, um SISW dabei zu unterstützen, die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden exakt festzustellen. SISW und ihre Bevollmächtigten beachten dabei die angemessenen Sicherheitsbestimmungen des Kunden, solange sie sich in den Räumlichkeiten des Kunden aufhalten.
Audits. 7.4.1 Die Gesellschaft hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer während der üblichen Geschäftszeiten alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente jeglicher Art zu inspizieren, bezogen auf:
Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während der üblichen Ge- schäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG fest- gestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN.
Audits. 22.1 Wird dem Auftraggeber in einem Liefervertrag das Recht eingeräumt, Audits für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Dienstleistung durchzuführen, so erfolgt die Auditierung nach den folgenden Bestimmungen.
Audits. Die RA übermittelt A-Trust auf Anfrage einen internen Audit-Bericht, der insbesondere folgende Punkte zu dokumentieren und zu bestätigen hat: • Vollständigkeit der Kundenakte; • Vornahme der elektronischen Archivierung der Kundendaten und Dokumente mit der zur Verfügung gestellten Software, sowie die Aufbewahrung der Antragsformulare der Zerti- fikatswerber im Original für die Dauer von mindestens 5 Jahren ab Zertifikatsausstel- lungsdatum; • Einhaltung der jeweiligen (produktspezifischen) Registrierungsprozesse; • Sichere Aufbewahrung der Zertifikatsträgermedien vor Abholung durch den Kunden; • Absolvierung einer ZRO-Schulung durch den ZRO; • Überprüfung des Personals auf dessen Zuverlässigkeit. A-Trust kann gemeinsam mit dem ZRO der RA jederzeit ohne Voranmeldung während der Öff- nungszeiten in den Geschäfts- und Betriebsräumlichkeiten der GS eine Überprüfung vornehmen. Eine Überprüfung ist nur erlaubt, wenn keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden. „Mystery Shopping“ ohne den bestellten Audit-Verantwortlichen der RA ist A-Trust als Qualitätssiche- rungsmaßnahme, nicht jedoch in Form eines Audits möglich. A-Trust ist berechtigt, anlässlich der Überprüfung Vertreter der RTR oder der TKK beizuziehen. RTR und TKK sind berechtigt, ihrerseits ohne Wissen und Beisein von A-Trust ihrer Aufsichts- pflicht nach SVG in RA-GS nachzukommen. A-Trust kann im Fall des begründeten Verdachts, dass die Sicherheitsanforderungen gem. den RA Richtlinien nicht eingehalten werden, oder wenn ein entsprechender Bescheid der TKK/RTR ergeht, wahlweise Auflagen erteilen oder eine Behebung des Mangels innerhalb einer zu setzen- den angemessenen Frist verlangen. Werden die erteilten Auflagen nicht erfüllt, erfolgt die Man- gelbehebung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist oder erfordern es die Umstände des Einzelfalls ansonsten, kann A-Trust die Ausübung der Tätigkeit der betroffenen GS in Teilen oder zur Gänze bis zur Behebung des Mangels untersagen.
Audits. L.1 Der Käufer behält sich vor, den Verkäufer und/oder dessen Vorlieferanten jederzeit zu auditieren oder von Dritten auditieren zu lassen. Termine für Regelaudits werden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart. Bei der Vermutung gesundheitsgefährdender Qualitätsabweichungen hat der Käufer das Recht, unangekündigte Audits vorzunehmen. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, akzeptiert und stellt sicher, dass auch Kunden des Käufers in gleichem Umfang Audits beim Verkäufer und/oder dessen Vorlieferanten durchführen können.
Audits. Audits seitens des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen können ausschließlich nach vorheriger Absprache mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Arbeitstagen und zu den üblichen Betriebszeiten (Mo-Fr: 09:00 Uhr bis 17.00 Uhr) stattfinden. Die Sicherheitsbe- stimmungen auf CSVs Betriebsgelände erfordern die Anmeldung an CSVs Pforte vor dem Zutritt auf das Betriebsgelände, was zu Wartezeiten führen kann. Eine weitere unerlässliche Voraussetzung ist die vorherige Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- vereinbarung, andernfalls kann der Zutritt zu den notwendigen Werksräumen und die Einsicht in relevante und erforderliche Unterlagen nicht gewährt werden. Fotografien können nur in Absprache mit CSVs Mitarbeitern gemacht werden, wobei technische Details von Maschinen zu keinem Zeitpunkt fotografiert werden dürfen.
Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG oder gesetzliche Regelungen festgestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN. Change of Control Ändert sich während der Laufzeit eines VERTRAGS der unmittelbare oder mittelbare beherrschende Einfluss auf den AN, wird der AN dem AG diese Änderung unverzüglich und unaufgefordert in TEXTFORM mitteilen. Sofern die Änderung geeignet ist, die berechtigten Interessen des AG wesentlich zu beeinträchtigen, ist der AG berechtigt, den VERTRAG aus wichtigem Grund zu kündigen.
Audits. Die Audittätigkeiten werden durch freie und festangestellte Auditoren von ProCert und durch vertraglich eingebundene Unterauf- tragnehmer ausgeführt.
Audits. ITM is entitled to conduct audits of the Contractor, in which the Contractor is obliged to cooperate. Such audits will take place dur- ing regular business hours at agreed-upon times, and are to disrupt the usual business operations of the Contractor only to the extent necessary.