Common use of Lieferfrist Clause in Contracts

Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend. Die Lieferfrist gilt, soferne nicht unvorhersehbare oder von Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern - zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe von Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellen.

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Samples: www.adhoc-austria.net

Lieferfrist. Maßgebend ist die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Klärung aller technischen Einzelhei- ten und Eingang der vereinbarten Anzahlung nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend. Die Lieferfrist giltist eingehalten, soferne nicht unvorhersehbare wenn der hergestellte Ausrüstungsgegenstand das Werk vom Lieferer verlassen hat oder von Parteiwillen unabhängige Umständedie Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, wie beispielsweise alle Fälle höherer z. B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Betriebsstörungen, Fehlproduktion oder Stromausfall, verlängert sich die Einhaltung behindern - zu diesen Umständen zählen Liefer- oder Leistungsfrist auch bewaffnete Auseinandersetzungenbei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Eine Haftung von uns während der Dauer der zuvor bezeichneten Umstände sowie für hierdurch etwa verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht. Sollten uns Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zulieferverträge ohne unser Verschulden endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, behördliche Eingriffe sind wir berechtigt, insoweit von Verbote, Transport- dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Eine Haftung von uns für hierdurch etwa verursachte Schäden und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dannFolgeschäden besteht nicht. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sie bei Zulieferanten auftretenunvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, die Fertigstellung beziehung- sweise Auslieferung des Ausrüstungsgegenstandes verhindern. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt unsSoweit eine Veränderung der Lieferfrist wirtschaftlich nicht vertretbar ist, nach unserer Xxxx die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung Schadensersatzansprüche des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer Bestellers wegen eines solchen Absicht in Kenntnis setztRücktrittes bestehen nicht. Erfolgt Wird die Lieferung innerhalb dieser Fristauf Wunsch des Bestellers verzögert, so entfällt das Rücktrittsrechtwerden ihm, beginnend einen Monat nach Versandbereitschaft, die Kosten für die Lagerung (mindestens ½ v.H. des Rechnungsbetrages) für jeden Monat berechnet. Gerät Durch Nichteinhaltung der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer Vertragspflichten des Bestellers kann sich die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellenLieferfrist verlängern.

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Samples: www.wesoba.de

Lieferfrist. Die vereinbarte Lieferzeit darf um vier aufeinander folgende deutsche Kalenderwochen überschritten werden, ohne dass GOODTECH hierdurch in Leistungsverzug gerät; Lieferwoche ist immer deren letzter Kalendertag. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt. Der Lauf der Lieferfrist beginnt daher frühestens mit dem Tage, an welchem der Kunde seine vertraglich vereinbarten und nebenvertraglich obliegenden oder im Zuge der Vertragsabwicklung notwendigen Mitwirk- ungsverpflichtungen - wie beispielsweise die Beschaffung von Genehmigungen, von sonstigen Unterlagen und/oder die Erklärung von Freigaben - erfüllt und/oder von ihm zur Vertragserfüllung beizustellende Ausrüstungen und/oder Zubehörteile des Vertragsgegen- standes GOODTECH zum Zwecke des Ein- und/oder Zusammenbaus zur Verfügung gestellt hat, und wenn die vertraglich vereinbarten Anzahlungen des Kunden bei GOODTECH eingegangen sind. GOODTECH ist zu Teilleistungen berechtigt. Die Lieferfrist beginnt ist eingehalten, wenn GOODTECH die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der Lieferfrist angezeigt hat oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt, Krieg oder Terrorakten oder sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von GOODTECH liegen oder mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellungzumutbarem Aufwand nicht zu beseitigen waren, frühestens mit der Auftragsbestätigungsoweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstands von erheblichem Einfluss sind. Lieferfristen Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann rechtsverbindlich vereinbartnicht von GOODTECH zu vertreten, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend. Die Lieferfrist gilt, soferne nicht unvorhersehbare oder von Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern - zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe von Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten. Das Eintreten Ende derartiger Hindernisse berechtigt unswird in wichtigen Fällen GOODTECH dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Diese Fristverlängerung gilt auch, nach unserer Xxxx die Lieferungen um den Zeitraum falls der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren. Bei einer nachweislich Kunde während der Vertragsabwicklung Mitwirkungs- pflichten trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellenGOODTECH unterlässt.

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Samples: good-tech.de

Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt Der Lieferant ist verpflichtet, die mit dem Tag Kunden vereinbarten Lieferzeiten zu beachten. Keinesfalls wird jedoch das Lieferdatum als verbindlich und grundlegend für die korrekte Auftragsausführung betrachtet, und der Kunde entsagt ausdrücklich der Forderung nach Vorliegen Schäden oder nach Vertragsauflösung im Falle von Nichtbeachtung der abgeklärten BestellungLieferzeiten. Soweit kein genaues Lieferdatum vorgesehen ist (und auch wenn vorgesehen, frühestens mit nicht grundlegend), laufen die Lieferzeiten seit dem entferntesten unter den folgenden Terminen: - Empfangsdatum des Auftrages - Annahme des Kunden, soweit vorgesehen, aller Werkstoffe, Einrichtungen und Ausführungseigenschaften - Erfüllungsdatum aller vertraglichen oder gerichtlichen Vorverpflichtungen (z.B. Importlizenz, Genehmigungen, usw.) seitens des Kunden Der Lieferant behält sich vor, im Falle einer wesentlichen Verschiebung, dem Kunden eventuelle vorzunehmende Änderungen der AuftragsbestätigungLieferzeiten mitzuteilen. Lieferfristen Der Kunde kann den Lieferanten bitten, sein möglichstes zu tun, um die Lieferzeit zu verkürzen, aber keinesfalls darf er sich weigern, das Produkt abzuholen. Der Lieferant behält sich vor, im Falle von unerfolgter Zahlung, die Produktlieferung auf unbestimmte Zeit einzustellen. Soweit nicht anders vereinbart und unter Beibehaltung der im Punkt 10.6) angegebenen Bestimmungen, erfolgt die Lieferung ab Werk, in dem vom Lieferanten erwähnten Werk. Die Lieferung versteht sich als erfolgt, wenn die Verladung auf dem vom Spediteur benutzten LKW stattgefunden hat. Ab diesem Datum werden alle Gefahren und Haftung für das gelieferte Produkt dem Kunden übertragen. Nur wenn ausdrücklich vereinbart ist die Lieferung bei Eingang der Ware am Kundenwerk oder am Kundenlager als erfolgt zu betrachten. In diesem Fall erfolgt der Transport gleichfalls unter Kundengefahr und Haftung. Der Lieferant informiert den Kunden rechtzeitig durch entsprechende Voranzeige, daß die Ware versandbereit ist und zur Verfügung steht. Der Kunde soll an dem in der Voranzeige erwähnten Datum und Zeitpunkt das Produkt abholen. In Ermangelung davon gehen alle vom Lieferanten dadurch ertragenen Kosten (Lagerung, Versicherung, Warenbehandlung, Aufstapeln, Raumbenutzung, usw.) zu Lasten des Kunden. Der Lieferant darf die ihm zu zahlenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Die Zahlung solcher Rechnungen ist laut Art. 10.1 vorzunehmen. Soweit im Auftrag nicht anders ausdrücklich vorgesehen, wird der Transport vom Kunden und zu Lasten des Kunden veranlasst. Wenn der Kunde es für nötig hält, kann er unter seiner Verantwortung das Produkt für den Transport versichern. Alle diesbezügliche Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich in Beachtung der am Vertragsdatum gültigen INCOTERMS-Bedingungen zu treffen. Sorgt der Lieferant für den Transport des Produktes nach den Bestimmungsort, so erfolgt der Gefahrübergang zum Kunden bei der ersten Auslieferung des Produktes dem beauftragten Spediteur. Der Lieferant behält sich vor, die Anfrage nach Teillieferungen des bestellten Produktes anzunehmen. Soweit nicht anders vereinbart, wenn sie schriftlich in bezahlt der Auftragsbestätigung festgehalten sind Kunde immer die Zollgebühren und er sorgt für die Ausführung der Zollabfertigung. Unabhängig von uns schriftlich bestätigt wurdenden vereinbarten Lieferbedingungen ist der Lieferant niemals verpflichtet, das Produkt zu versichern. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend. Die Lieferfrist giltKurz nach erfolgter Auslieferung soll der Kunde durch sein Personal, soferne nicht unvorhersehbare oder von Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewaltunter seiner Verantwortung und mit Kosten zu eigenem Lasten, die Einhaltung behindern - Übereinstimmung des Produktes mit den Auftragsbedingungen nachprüfen. Eventuelle Beanstandungen oder Vorbehälte wegen offenbarer Produkt- oder Kollimängel, sowie Gewichts- oder Mengenungleichheiten im Vergleich mit dem Lieferschein, sind in das CMR-Dokument unmittelbar zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungennotieren. Kopie des CMR-Dokumentes mit eventuellen Einsprüchen oder Vorbehälten wird dem Lieferanten zur Kenntnisnahme übermittelt. Keinesfalls haftet der Lieferant – wie im Art. 7.2. angegeben – für eventuell fehlendes Material, behördliche Eingriffe sowie für die vom Kunden eingereichten Vorbehälte. In Ermangelung von Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den VerkaufsvertragVorbehälten im CMR- Dokument wird das Produkt, soweit unerfülltEigenschaften und Mengen anbelangt, zu annullieren. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellenangenommen betrachtet.

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Samples: www.scob.it

Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit ab dem Tag nach Vorliegen 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags erfüllt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der abgeklärten Bestellungvereinbarten Anzahlung oder Vorkasse sind. Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich Schwierigkeiten in der Auftragsbestätigung festgehalten Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrung oder Fällen höherer Gewalt bei uns oder einem Zulieferanten verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind und von uns schriftlich bestätigt wurdenausgeschlossen. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibendVom Besteller gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist giltist eingehalten, soferne nicht unvorhersehbare wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder von Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewaltdie Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Änderungen, die Einhaltung behindern - zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungendem technischen Fortschritt dienen, behördliche Eingriffe behalten wir uns ohne gesonderte Mitteilung vor. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise netto ab einem unserer Lager in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Verpackung, Fracht, Spesen, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in €. Bei Kostenänderungen und bei kundenbedingter Überschreitung der Laufzeit eines Abrufauftrages nach Vertragsabschluß, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Mindestnettoauftragswert beträgt 500,00 €. Bei Kleinlieferungen für Bestellungen unter Mindestauftragswert werden neben Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungsgebühren in Höhe von Verbote25,00 € (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Auslieferung auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderproduktion ist eine Mengenabweichung von 3%, Transport- jedoch mindestens 2 Stück zulässig. Ohne Vorliegen einer schriftlichen Bestellung und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dannbei Erstkundenbelieferung erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme. Auf Kosten des Bestellers kann von uns eine Transportversicherung abgeschlossen. werden. Die Verpackung kann auf Kosten des Kunden an uns zurückgegeben werden, wenn sie bei Zulieferanten auftretennicht die Rücknahme der mit RESY-Kennzeichen versehenen Pappkartonagen durch örtliche Werkstoffhändler vorgezogen wird. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht Der Spediteur ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen kein Vertreiber und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellendamit nicht zum Rücktransport heranzuziehen.

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Samples: www.poe.de

Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt Der Lieferant ist verpflichtet, die mit dem Tag Kunden vereinbarten Lieferzeiten zu beachten. Keinesfalls wird jedoch das Lieferdatum als verbindlich und grundlegend für die korrekte Auftragsausführung betrachtet, und der Kunde entsagt ausdrücklich der Forderung nach Vorliegen Sch‰den oder nach Vertragsauflˆsung im Falle einer Nichteinhaltung der abgeklärten BestellungLieferzeiten. Soweit kein genaues Lieferdatum vorgesehen ist (und auch wenn vorgesehen, frühestens mit nicht verbindlich), versteht sich die Lieferzeit als die zu den folgenden Terminen zeitlich entfernteste Frist: - Empfangsdatum des Auftrages - Annahmedatum des Kunden, soweit vorgesehen, aller Werkstoffe, Ausrüstungen und Ausführungseigenschaften - Erfüllungsdatum aller vertraglichen oder gerichtlichen Vorverpflichtungen (z.B. Importlizenz, Genehmigungen, usw.) seitens des Kunden Der Lieferant beh‰lt sich vor, im Falle einer wesentlichen Verschiebung, dem Kunden eventuelle vorzunehmende Änderungen der AuftragsbestätigungLieferzeiten mitzuteilen. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich Der Kunde kann den Lieferanten bitten, sein mˆglichstes zu tun, um die Lieferzeit zu verkürzen, aber keinesfalls darf er sich weigern, das Produkt abzunehmen. Der Lieferant beh‰lt sich vor, im Falle von nicht erfolgter Zahlung, die Produktlieferung auf unbestimmte Zeit einzustellen. Soweit nicht anders vereinbart und unter Beibehaltung der im Punkt 10.6) angegebenen Bestimmungen, erfolgt die Lieferung ab Werk des Lieferanten. Die Lieferung versteht sich als erfolgt, wenn die Verladung auf dem vom Spediteur benutzten LKW stattgefunden hat. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Kunde für alle Risiken, die die Ware betreffen. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, wenn sie schriftlich ist die Lieferung bei Eingang der Ware am Werk oder am Lager des Kunden als erfolgt zu betrachten. In diesem Fall erfolgt der Transport gleichfalls auf eigenes Risiko des Kunden. Der Lieferant informiert den Kunden rechtzeitig durch entsprechende Voranzeige, dass die Ware versandbereit ist und zur Verfügung steht. Der Kunde soll ab diesem Zeitpunkt die Ware abholen. Tut er dies nicht, gehen alle dem Lieferanten dadurch entstandenen Kosten (Lagerung, Versicherung, Handhabung, Aufstapeln, Raumbenutzung, usw.) zu Lasten des Kunden. Der Lieferant darf die ihm dadurch anfallenden Kosten dem Kunden in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibendRechnung stellen. Die Lieferfrist giltZahlung solcher Rechnungen ist wie in Punkt 10.1 beschrieben vorzunehmen. Soweit im Auftrag nicht anders ausdrücklich vorgesehen, soferne wird der Transport vom Kunden und zu Lasten des Kunden veranlasst. Wenn der Kunde es für nˆtig h‰lt, kann er unter seiner Verantwortung das Produkt für den Transport versichern. Alle diesbezügliche Vereinbarungen sind in Beachtung der am Vertragsdatum gültigen INCOTERMS-Bedingungen zu treffen. Sorgt der Lieferant für den Transport des Produktes zum Bestimmungsort, so übernimmt der Kunde das Haftungsrisiko zum Zeitpunkt der ‹bergabe der Ware an den ersten Spediteur. Der Lieferant beh‰lt sich vor, dem Wunsch nach Teillieferungen des bestellten Produktes zu entsprechen. Soweit nicht unvorhersehbare anders vereinbart, bezahlt der Kunde die Zollgebühren und kümmert sich um die Zollabfertigung. Unabh‰ngig von den vereinbarten Lieferbedingungen ist der Lieferant nicht verpflichtet, das Produkt zu versichern. Der Kunde hat durch sein Personal, unter seiner Verantwortung und seinen Kosten die ‹bereinstimmung der Xxxx mit den Auftragsbedingungen zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen oder von Parteiwillen unabhängige UmständeVorbehalte wegen offensichtlicher Produkt- oder Verpackungsm‰ngel sowie Gewichts- oder Mengenunterschiede im Vergleich mit dem Lieferschein, sind in das CMR-Dokument unmittelbar zu notieren. Kopie des CMR- Dokuments mit eventuellen Einsprüchen oder Vorbehalten wird dem Lieferanten zur Kenntnisnahme übermittelt. Keinesfalls haftet der Lieferant ñ wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewaltim Art. 7.2. angegeben ñ für eventuell fehlendes Material sowie für die vom Kunden eingereichten Vorbehalte. Ohne die im CMR-Dokument angemeldeten Vorbehalte wird das Produkt, soweit Identit‰t und Mengen anbelangt, als angenommen betrachtet. Wenn nicht anders bei der Bestellung vorgesehen, wendet man die ppm-Werte (parts per million) auf Sonderteile an, die Einhaltung behindern - zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe von Verbote, Transport- nach Tabelle 1 in Klassen eingeteilt sind entsprechend der angelegten Qualit‰tsanforderung. Klasse Anforderung 100% Prüfung ppm-Werte für Sonderteile A Teile mit den hˆchsten Montageanforderungen und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- funktioneller Zuverl‰ssigkeit (automatische Zuführung/Montage) automatisch 50 B Teile mit erhˆhten Anforderungen (manuelle/automatische Zuführung/Montage) manuell 200 C Teile mit normalen Anforderungen (manuelle Zuführung/Montage) nicht vorgesehen Ø≤ 4 mm: 900 Ø> 4 mm: 800 Oben gegebene ppm-Werte für Sonderteile kˆnnen normalerweise nach derzeitigem Stand der Technik mit geeigneten Produktionsmethoden erreicht werden. Für die in den Klassen A und Rohstoffmangel, ferner Ausschußwaren eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferfanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx B angegebenen ppm-Werte kˆnnen die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullierenZiele nur durch zus‰tzliche 100%-Prüfungen erreicht werden. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutretenautomatischer Prüfung liegen die verbleibenden Werte bei ungef‰hr 10 ppm für jede geprüfte Eigenschaft. Bedingung Bei automatische Prüfung werden normalerweise vier bis fünf Merkmale gleichzeitig geprüft. Dies führt zu dem oben angegebene Ergebnis von 50 ppm für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, daß der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht Sonderteile in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne daß dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellen.Klasse A.

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