Common use of Lieferung der Software Clause in Contracts

Lieferung der Software. 9.1. MuM liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von MuM angegebe- nen Website zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz. MuM teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwareliefe- rung entweder per Email oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt MuM dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Website zum Abruf bereit. 9.2. MuM ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 9.3. Bei Versand der Software auf einem Datenträger trägt der Kunde Versand und Transportkosten (einschließlich besondere Versendungsarten wie Express, Kurier, etc.). Die Bereitstellung der Soft- ware zum Download erfolgt auf Kosten von MuM; der Kunde trägt die Kosten des Abrufs. 9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache, insbesondere des Verlusts von Datenträgern auf dem Postweg, trägt der Kunde. MuM wird auf Wunsch des Kunden im Interesse und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung bei dem Transporteur abschließen. 9.5. Angaben von MuM über Xxxxxxxxxxxxx sind als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Sofern MuM und der Kunde Liefertermine schriftlich verbindlich vereinbaren, ist für deren Einhaltung der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem MuM die Software auf der Website zum Abruf bereitstellt oder den Datenträger einem Transporteur übergibt. 9.6. Solange MuM auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch vorübergehen- de Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von MuM zu vertretenden Ereignissen (bspw. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerung beim Hersteller von Drittsoftware) in den Leistungen behindert wird, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Been- digung der Behinderung. Für die Dauer vorgenannter Ausfallzeit verletzt MuM keine Pflichten. Ist eine Leistung aufgrund von nicht von MuM zu vertretenden Ereignissen dauerhaft nicht verfügbar, wird MuM den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten; weitere Ansprüche gegen MuM bestehen nach dieser Erstattung dann im Hinblick auf die betroffene Leistungspflicht nicht. 9.7. Die Überlassung der Software und die Einräumung von Rechten an der Software sind auflösend bedingt durch den Eintritt von Verzug des Kunden mit der vollständigen Erfüllung seiner Vergütungs- pflichten aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis. Bei Eintritt der auflösenden Bedingungen oder wenn MuM seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, ist die Software bei Lieferung in unkör- perlicher Form vom Kunden unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form an MuM zurück zu geben. Die Zerstörung hat er MuM gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. 9.8. Wird bei der Bestellung die Installation der Software durch MuM vereinbart, erfolgt dies gegen ge- sonderte Vergütung und gemäß folgenden Regelungen: • Die Installation der Software darf nur durch MuM oder durch einen von MuM beauftragten Dritten durchgeführt werden. • Der Termin für die Installation ist gemeinsam abzustimmen. • Der Kunde stellt MuM die gemäß der Dokumentation für die Installation erforderliche Hard- und Softwareumgebung auf eigene Kosten zur Verfügung. • MuM oder ein von MuM beauftragter Dritter wird den Kunden bei der Installation der Software als zusätzliche Dienstleistung unterstützen. Im Bestellschein kann eine pauschale Vergütung für die Installation vereinbart werden, ansonsten werden die Installationsleistungen nach tat- sächlich erbrachtem Aufwand durch den Kunden vergütet. Begonnene Tätigkeitsstunden oder Arbeitstage werden anteilmäßig, basierend auf 8 Arbeitsstunden/Tag, berechnet. • Die Vergütung für die Installation wird gemeinsam mit der ersten Vergütung für die Software- überlassung abgerechnet. 9.9. Leistungen zur Schulung, individuellen Implementierung oder kundenspezifischen Anpassung der Software bedürfen des Abschlusses eines separaten schriftlichen Vertrages, auf dessen Abschluss wechselseitig kein Anspruch besteht.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung der Software. 9.15.1 Die Lieferung der Software erfolgt dadurch, dass das maschinen lauffähige Programm und die Dokumentation dem Vertragspartner durch Übergabe von Datenträgern, durch Einlesen in den Rechner oder durch Datenfernübertragung überlassen werden. MuM liefert dem Kunden die Der Versand von körperlichen Gegenständen (Software, indem diese für den Kunden auf einer von MuM angegebe- nen Website zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik DeutschlandDatenträgern, Österreich oder der Schweiz. MuM teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mitWaren, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwareliefe- rung entweder per Email oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt MuM dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Website zum Abruf bereit. 9.2. MuM ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 9.3. Bei Versand der Software auf einem Datenträger trägt der Kunde Versand und Transportkosten (einschließlich besondere Versendungsarten wie Express, KurierDokumentationen, etc.). Die Bereitstellung der Soft- ware zum Download ) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners 5.2 Vertraglich vereinbarte Lieferfristen können von MuM; xxxxxxx.xxxx nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde trägt die Kosten des AbrufsVertragspartner zu den von xxxxxxx.xxxx vorgegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten, Mitarbeiter und Unterlagen richtig und vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. 9.45.3 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, welche sich durch einen Verstoß des Vertragspartners gegen diese Verpflichtungen ergeben, sind von xxxxxxx.xxxx nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug von xxxxxxx.xxxx. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache, insbesondere des Verlusts von Datenträgern auf dem Postweg, Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. MuM wird auf Wunsch des Kunden im Interesse und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung bei dem Transporteur abschließenVertragspartner. 9.5. Angaben von MuM über Xxxxxxxxxxxxx sind als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Sofern MuM 5.4 Jeder unvorhergesehene Umstand und der Kunde Liefertermine schriftlich verbindlich vereinbaren, ist für deren Einhaltung der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem MuM die Software auf der Website zum Abruf bereitstellt jeder Fall höherer Gewalt bei xxxxxxx.xxxx oder den Datenträger einem Transporteur übergibt. 9.6. Solange MuM auf Lieferanten von xxxxxxx.xxxx, die Mitwirkung die rechtzeitige Lieferung des Vertragsgegenstandes durch xxxxxxx.xxxx behindern, verzögern oder Informationen des Kunden wartet unmöglich machen, wie z.B. behördliche Maßnahmen, Xxxxx, Xxxxx, Aussperrung oder durch vorübergehen- de Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von MuM zu vertretenden Ereignissen (bspw. Betriebsstörungen, Streik, AussperrungFehlen von Materialien, Lieferverzögerung beim Hersteller Betriebs- oder Transportstörungen, Lieferverweigerungen von Drittsoftware) in Vorlieferanten, Rohstoffmangel, etc., sowie andere von xxxxxxx.xxxx nicht zu vertretende Umstände sind von xxxxxxx.xxxx nicht zu vertreten. Solche Umstände berechtigen xxxxxxx.xxxx wahlweise dazu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Leistungen behindert wirdLiefertermin angemessen, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen zumindest um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Been- digung der Behinderung. Für die Dauer vorgenannter Ausfallzeit verletzt MuM keine Pflichten. Ist eine Leistung aufgrund von nicht von MuM zu vertretenden Ereignissen dauerhaft nicht verfügbar, wird MuM den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten; weitere Ansprüche gegen MuM bestehen nach dieser Erstattung dann im Hinblick auf die betroffene Leistungspflicht nichthinauszuschieben. 9.7. Die Überlassung der Software und die Einräumung von Rechten an der Software sind auflösend bedingt 5.5 Xxxxxxx.xxxx gerät nur aufgrund einer Mahnung durch den Eintritt von Verzug Auftraggeber in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden mit Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der vollständigen Erfüllung seiner Vergütungs- pflichten aus dem zu Grunde liegenden VertragsverhältnisSchriftform. Bei Eintritt der auflösenden Bedingungen oder wenn MuM seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, ist die Software bei Lieferung in unkör- perlicher Form vom Kunden unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form an MuM zurück zu geben. Die Zerstörung hat er MuM gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigenNachfristsetzungen müssen mindestens zwölf Arbeitstage betragen. 9.8. Wird bei der Bestellung die Installation der Software durch MuM vereinbart, erfolgt dies gegen ge- sonderte Vergütung und gemäß folgenden Regelungen: • Die Installation der Software darf nur durch MuM oder durch einen von MuM beauftragten Dritten durchgeführt werden. • Der Termin für die Installation ist gemeinsam abzustimmen. • Der Kunde stellt MuM die gemäß der Dokumentation für die Installation erforderliche Hard- und Softwareumgebung auf eigene Kosten zur Verfügung. • MuM oder ein von MuM beauftragter Dritter wird den Kunden bei der Installation der Software als zusätzliche Dienstleistung unterstützen. Im Bestellschein kann eine pauschale Vergütung für die Installation vereinbart werden, ansonsten werden die Installationsleistungen nach tat- sächlich erbrachtem Aufwand durch den Kunden vergütet. Begonnene Tätigkeitsstunden oder Arbeitstage werden anteilmäßig, basierend auf 8 Arbeitsstunden/Tag, berechnet. • Die Vergütung für die Installation wird gemeinsam mit der ersten Vergütung für die Software- überlassung abgerechnet. 9.9. Leistungen zur Schulung, individuellen Implementierung oder kundenspezifischen Anpassung der Software bedürfen des Abschlusses eines separaten schriftlichen Vertrages, auf dessen Abschluss wechselseitig kein Anspruch besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung der Software. 9.113.1. MuM AMS liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von MuM angegebe- nen Website AMS angegebenen Webseite zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz. MuM AMS teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwareliefe- rung Softwarelieferung entweder per Email E-Mail oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt MuM AMS dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Website Webseite zum Abruf bereit. 9.213.2. MuM AMS ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 9.313.3. Bei Versand der Software auf einem Datenträger trägt der Kunde Versand und Transportkosten (einschließlich besondere besonderer Versendungsarten wie Express, Kurier, Kurier etc.). Die Bereitstellung der Soft- ware Software zum Download erfolgt auf Kosten von MuMAMS; der Kunde trägt die Kosten des Abrufs. 9.413.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache, insbesondere des Verlusts von Datenträgern auf dem Postweg, trägt der Kunde. MuM AMS wird auf Wunsch des Kunden im Interesse und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung bei dem Transporteur abschließen. 9.513.5. Angaben von MuM AMS über Xxxxxxxxxxxxx sind als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Sofern MuM AMS und der Kunde Liefertermine schriftlich verbindlich vereinbaren, ist für deren Einhaltung der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem MuM AMS die Software auf der Website Webseite zum Abruf bereitstellt oder den Datenträger einem Transporteur übergibt. 9.613.6. Solange MuM AMS auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch vorübergehen- de vorübergehende Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von MuM AMS zu vertretenden Ereignissen (bspw. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerung Lieferverzögerungen beim Hersteller von Drittsoftware) in den Leistungen behindert wird, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Been- digung Beendigung der Behinderung. Für die Dauer vorgenannter Ausfallzeit verletzt MuM AMS keine Pflichten. Ist eine Leistung aufgrund von nicht von MuM AMS zu vertretenden Ereignissen dauerhaft nicht verfügbar, wird MuM AMS den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten; weitere Ansprüche gegen MuM AMS bestehen nach dieser Erstattung dann im Hinblick auf die betroffene Leistungspflicht nicht. 9.713.7. Die Überlassung der Software und die Einräumung von Rechten an der Software sind auflösend bedingt durch den Eintritt von Verzug des Kunden mit der vollständigen Erfüllung seiner Vergütungs- pflichten Vergütungspflichten aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis. Bei Eintritt der auflösenden Bedingungen oder wenn MuM AMS seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, ist die Software bei Lieferung in unkör- perlicher unkörperlicher Form vom Kunden unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form an MuM AMS zurück zu geben. Die Zerstörung hat er MuM AMS gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. 9.813.8. Wird bei der Bestellung die Installation der Software durch MuM AMS vereinbart, erfolgt dies gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung und gemäß folgenden Regelungen: • : 13.8.1. Die Installation der Software darf nur durch MuM AMS oder durch einen von MuM AMS beauftragten Dritten durchgeführt werden. 13.8.2. Der Termin für die Installation ist gemeinsam abzustimmen. 13.8.3. Der Kunde stellt MuM AMS die gemäß der Dokumentation für die Installation erforderliche Hard- und Softwareumgebung auf eigene Kosten zur Verfügung. 13.8.4. • MuM AMS oder ein von MuM AMS beauftragter Dritter wird den Kunden bei der Installation der Software als zusätzliche Dienstleistung unterstützen. Im Bestellschein kann eine pauschale Vergütung für die Installation vereinbart werden, ansonsten werden die Installationsleistungen nach tat- sächlich tatsächlich erbrachtem Aufwand durch den Kunden vergütet. Begonnene Tätigkeitsstunden oder Arbeitstage werden anteilmäßig, basierend auf 8 Arbeitsstunden/Tag, berechnet. 13.8.5. Die Vergütung für die Installation wird gemeinsam mit der ersten Vergütung für die Software- überlassung Softwareüberlassung abgerechnet. 9.913.9. Leistungen zur Schulung, individuellen Implementierung oder kundenspezifischen Anpassung der Software bedürfen des Abschlusses eines separaten separaten, schriftlichen Vertrages, auf dessen Abschluss wechselseitig kein Anspruch besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung der Software. 9.1. MuM liefert dem Kunden die Software, indem diese für den Kunden auf einer von MuM angegebe- nen Website zum Abruf bereitgestellt wird oder durch Lieferung eines Datenträgers an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der die Schweiz. MuM teilt dem Kunden den Freischaltcode sowie ggf. weitere Passwörter mit, sodass dieser die Software selber installieren kann. Die Mitteilung erfolgt entsprechend der Softwareliefe- rung entweder per Email oder in schriftlicher Form. Wurde in der Bestellbestätigung keine Art und Weise der Lieferung angegeben, stellt MuM dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form samt Dokumentation auf einer Website zum Abruf bereit. 9.2. MuM ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 9.3. Bei Versand der Software auf einem Datenträger trägt der Kunde Versand und Transportkosten (einschließlich einschliesslich besondere Versendungsarten wie Express, Kurier, etc.). Die Bereitstellung der Soft- ware Software zum Download erfolgt auf Kosten von MuM; der Kunde trägt die Kosten des Abrufs. 9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache, insbesondere des Verlusts von Datenträgern auf dem Postweg, trägt der Kunde. MuM wird auf Wunsch des Kunden im Interesse und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung bei dem Transporteur abschließenabschliessen. 9.5. Angaben von MuM XxX über Xxxxxxxxxxxxx sind als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Sofern So- fern MuM und der Kunde Liefertermine schriftlich verbindlich vereinbaren, ist für deren Einhaltung Ein- haltung der Zeitpunkt maßgeblichmassgeblich, in welchem MuM die Software auf der Website zum Abruf bereitstellt oder den Datenträger einem Transporteur übergibt. 9.6. Solange MuM auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch vorübergehen- de vor- übergehende Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von MuM zu vertretenden Ereignissen (bspw. Betriebsstörungen, Streik, AussperrungAussper- rung, Lieferverzögerung beim Hersteller von Drittsoftware) in den Leistungen behindert wird, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene an- gemessene Anlaufzeit nach Been- digung Beendigung der Behinderung. Für die Dauer vorgenannter Ausfallzeit Aus- fallzeit verletzt MuM keine Pflichten. Ist eine Leistung aufgrund von nicht von MuM zu vertretenden vertre- tenden Ereignissen dauerhaft nicht verfügbar, wird MuM den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstattenzurückerstatten; weitere Ansprüche gegen MuM bestehen nach dieser Erstattung Rück- erstattung dann im Hinblick auf die betroffene Leistungspflicht nicht. 9.7. Die Überlassung der Software und die Einräumung von Rechten an der Software sind auflösend bedingt durch den Eintritt von Bei Verzug des Kunden mit der vollständigen Erfüllung seiner Vergütungs- pflichten aus dem ist XxX berechtigt, vom Vertrag zurück zu Grunde liegenden Vertragsverhältnistreten. Bei Eintritt der auflösenden Bedingungen oder wenn Macht MuM seinen Eigentumsvorbehalt geltend machtvon diesem Recht Gebrauch, ist die Software bei Lieferung in unkör- perlicher unkörperlicher Form vom Kunden unbrauchbar zu machen und bei Lieferung in körperlicher Form unverzüglich an MuM zurück zu geben. Die Zerstörung hat er MuM gegenüber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. 9.8. Wird bei der Bestellung die Installation der Software durch MuM vereinbart, erfolgt dies gegen ge- sonderte gesonderte Vergütung und gemäß gemäss folgenden Regelungen: • Die Installation der Software darf nur durch MuM oder durch einen von MuM beauftragten Dritten durchgeführt werden. • Der Termin für die Installation ist gemeinsam abzustimmen. • Der Kunde stellt MuM die gemäß gemäss der Dokumentation für die Installation erforderliche Hard- und Softwareumgebung auf eigene Kosten zur Verfügung. • MuM oder ein von MuM beauftragter Dritter wird den Kunden bei der Installation der Software Soft- ware als zusätzliche Dienstleistung unterstützen. Im Bestellschein kann eine pauschale Vergütung für die Installation vereinbart werden, ansonsten werden die Installationsleistungen Installationsleistun- gen nach tat- sächlich tatsächlich erbrachtem Aufwand durch den Kunden vergütet. Begonnene Tätigkeitsstunden Tätig- keitsstunden oder Arbeitstage werden anteilmäßiganteilmässig, basierend auf 8 Arbeitsstunden/Tag, berechnet. • Die Vergütung für die Installation wird gemeinsam mit der ersten Vergütung für die Software- überlassung Soft- wareüberlassung abgerechnet. 9.9. Leistungen zur Schulung, individuellen Implementierung oder kundenspezifischen Anpassung der Software bedürfen des Abschlusses eines separaten schriftlichen Vertrages, auf dessen Abschluss wechselseitig kein Anspruch besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen