Common use of Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme Clause in Contracts

Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 5.1 Obrist liefert dem Kunden die im Lieferzeitpunkt gültige Version der Software. 5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand von Software und Datenträger auf Kosten und Gefahr des Kunden. 5.3 Wird Software im Besitz des Kunden ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, wird Obrist im Rahmen der Verfügbarkeit und Zumutbarkeit gegen Verrechnung angemessener Preise für Bearbeitung, Datenträger und Versand Ersatz liefern. 5.4 Die Software gilt als abgenommen, wenn • der Kunde die Übereinstimmung mit den vertraglichen Spezifikationen bestätigt, oder • der Kunde innerhalb einer Testperiode von zwei Wochen nicht schriftlich grobe Mängel rügt, oder • der Kunde die Software nach Ablauf der Testperiode benutzt, oder • die Betriebsbereitschaft der Software innerhalb einer von Obrist zu setzenden, angemessenen Frist aus Gründen, die Obrist nicht zu vertreten hat, nicht erreicht wird. 5.5 Wurde keine formelle Abnahme vorgesehen, tritt anstelle der Abnahme der Zeitpunkt der Lieferung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrtragung und Abnahme. 5.1 Obrist AVL DITEST liefert dem Kunden die im Lieferzeitpunkt gültige Version der Software. 5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand von Software und Datenträger auf Kosten und Gefahr des Kunden. 5.3 Wird Software im Besitz des Kunden ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, wird Obrist AVL DITEST im Rahmen der Verfügbarkeit und Zumutbarkeit gegen Verrechnung angemessener Preise für Bearbeitung, Datenträger und Versand Ersatz liefern. 5.4 Die Software gilt als abgenommen, wenn • der Kunde die Übereinstimmung mit den vertraglichen Spezifikationen bestätigt, bestätigt oder • der Kunde innerhalb einer Testperiode von zwei Wochen nicht schriftlich grobe Mängel rügt, rügt oder • der Kunde die Software nach Ablauf der Testperiode benutzt, benutzt oder • die Betriebsbereitschaft der Software innerhalb einer von Obrist AVL DITEST zu setzenden, angemessenen Frist aus Gründen, die Obrist AVL DITEST nicht zu vertreten hat, nicht erreicht wird. 5.5 Wurde keine formelle Abnahme vorgesehen, tritt anstelle der Abnahme der Zeitpunkt der Lieferung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions