Common use of Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug Clause in Contracts

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1. Die Lieferung erfolgt erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager„Auslieferungslager/Werk“ (Lieferstelle), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Sobald die Ware die Lieferstelle verlässt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dannauch, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdeine lieferfreie bzw. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird frachtfreie Lieferung oder eine Lieferung „frei Haus“ vereinbartvereinbart ist. Mit Warenübergabe an den Spediteur, wird den Frachtführer oder die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefertsonst zur Ausführung der Versendung befugte Person haben wir unsere Lieferpflicht erfüllt. 4.2. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Bei Lieferung ab „Auslieferungslager/Werk“ werden wir die Lieferung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar istauf Kosten des Käufers mit einer Transportversicherung eindecken. 5.2 Die Gefahr 4.3. Auf Verlangen und Kosten des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Käufers wird die Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer überan einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten bestimmte Person oder Anstalt über. 4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.5. Maßgebend für die Liefermenge ist das in der Lieferstelle durch z.B. Landtankvermessung oder Leer-/Vollverwiegung des Transportmittels ermittelte bzw. zollamtlich festgestellte Gewicht oder Volumen. Bei Partien aus Tank- oder Kesselwagen wird die Liefermenge verbindlich mittels Durchlaufzähler oder sonstiger Messvorrichtung des Transportmittels festgestellt. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle (z.B. Raffinerielager) festgestellten Daten. 4.6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Kosten der Spedition) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 i. H. v. EUR 100 pro Kalendertag, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheLieferwerts, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 4.7. Der Käufer ist für die Verwendung der Ware erhält zum vorgesehenen steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der Kunde eine Gebrauchsanweisungsteuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur VerfügungEr haftet ohne Verschulden für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen. 4.8. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch Käufer hat auf seine Kosten etwaig erforderliche Energie (z.B. Dampf) für die Aufheizung von Waren bei Lieferung aus Kessel- und Tankwagen zu lesen stellen. Für bestimmte Eingangstemperaturen haften wir nur bei ausdrücklicher und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenschriftlicher Zusicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort Bestim- mungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch iIm Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendWerkver- tragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 6.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen Mehrauf- wendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir für jede vollendete Kalenderwoche eine pauschale Entschädigung i.H.v von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheNettopreises (Lieferwert), beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, maximal jedoch 10 % des Nettopreises (Lieferwert) für den Fall der endgültigen Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere insbesonde- re Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 6.4 Das Material wird unverpackt und ohne Rostschutz geliefert, es sei denn es besteht ein entsprechender Handelsbrauch. Eine etwaige Verpackung wird nach Aufwand dem Käufer in Rechnung gestellt. Transport und sonstige Verpackungen werden, soweit gesetzlich zulässig, nicht zurückgenommen (Ausnahme: Paletten). 6.5 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte. 6.6 Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sortenteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Wird die Vertragsmenge durch die einzel- nen Abrufe überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen. 6.7 Bei Export der gekauften Ware erhält ist der Kunde eine Gebrauchsanweisungverpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen, Genehmigungen, die Einhaltung der nationalen gesetzlichen Bestim- mungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur VerfügungWir haften nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Waren. Der Sollten uns durch die Versendung, den Transport oder dem Export der Waren Aufwendungen oder Kosten entstehen, stellt uns unser Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen schad- und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenklaglos.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der (1) Erfüllungsort für die Lieferung und sowie der Ort einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdist unser Geschäftssitz. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort Bestim- mungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. (2) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass zur ordnungsgemäßen Anlieferung der Ware mittels LKW entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden sind. Teillieferungen Spät- oder Nichtlieferungen, welche auf mangelnde Zufahrtsmöglichkeiten zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers. (3) Sofern Waren an den Käufer auf Containern, Brettern oder Paletten geliefert werden, verbleiben diese in unserem Eigentum. Der Käufer hat die Container, Bretter und - Rechnungen Pa- letten unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, nach Anlieferung der Ware zur Abholung wieder bereitzuhalten. Sonstiges Verpackungsmaterial ist vom Käufer auf dessen Kosten zu entsorgen. Im Falle des Verlustes oder sonstiger Unmöglichkeit der Rückgabe sind zulässigwir berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar 100,00 € netto/Container, 15,00 € netto/Xxxxx und 10,00 € netto/Palette Schadenspauschale zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nach- weis vorbehalten, dass uns gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Scha- den als die jeweils vorstehenden Pauschalen entstanden ist. 5.2 (4) Sofern für den Käufer zumutbar und im Bereich handelsüblicher Toleranzen, sind wir berechtigt, in Abweichung von der vereinbarten Ware qualitativ und preislich gleich- wertige Ersatzware zu liefern, wenn der entsprechende Typ oder die entsprechende Mustersorte nicht vorrätig sind. (5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den SpediteurSpedi- teur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang Ge- fahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 (6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hieraus entstehenden entstehen- den Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung erfolgt ab LagerWerk („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der HL, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. . 8.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird Kunden werden die Ware Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was nichts anderes vereinbart ist, sind wir ist HL berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 8.3 Die Sendung wird von der HL nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 8.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. . 8.5 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 8.6 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn: a) die Lieferung und, sofern HL auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, b) HL dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 8.6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Produktes begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der HL angezeigten Mangels, der die Nutzung des Produktes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. 8.7 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist HL berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14- tätigen Nachfrist nach ihrer Xxxx sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. 8.8 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung der HL aus anderen, anderen vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist HL berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir wird eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 0,25% des vereinbarten Netto-Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, angefangene Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareProdukte berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen die Geltendmachung weitergehenden Ansprüche der HL (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der HL überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager„Werk", wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist ESV berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und - Rechnungen sind zulässigKosten des Käufers abgeschlossen. 4.2 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit dies dem Besteller zumutbar istdiese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich zu der Vergütung der von ESV erbrachten Leistung. Rücksendungen an ESV sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben - außerhalb der Sachmängelhaftung - grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. 5.2 4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung von ESV aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir ist ESV berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 Alternativ ist ESV berechtigt, als Schaden 0,5% des Rechnungsbetrages Nettoauftragswertes pro KalenderwocheKalenderwoche bis maximal insgesamt 5% des Nettoauftragswertes für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere den gesetzlichen Ansprüche Ansprüchen der ESV (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale der berechnete Schaden ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der ESV überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages iHv 100,00 EUR pro KalenderwocheKalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung erfolgt ab Lager„Ab Werk“ („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der HW-INOX, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. . 8.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird Kunden werden die Ware Produkte mit Zustimmung der HW-INOX an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was nichts anderes vereinbart ist, sind wir ist HW-INOX berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Im Falle eines vereinbarten Versendungskaufs wird die Sendung von HW-INOX nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und - Rechnungen sind zulässigauf dessen Kosten gegen Diebstahl, soweit dies dem Besteller zumutbar istBruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 5.2 8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte geht bei Lieferungen Ab Werk mit der Bereitstellungsanzeige durch HW-INOX, spätestens jedoch mit der Übergabe der Produkte an den Kunden oder eine vom Kunden zur Entgegennahme bestimmte Person oder Anstalt am Geschäftssitz der HW-INOX auf den Käufer Kunden über. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen . Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. . 8.4 Soweit schriftlich eine Abnahme vereinbart istwurde, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme diese die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleichLieferungen und Leistungen der HW-INOX gelten auch dann als abgenommen, wenn HW-INOX den Kunden nach Lieferung und Leistung vergeblich unter Fristsetzung von zehn Werktagen zur Abnahme aufgefordert hat, es sei denn dieser verweigert die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unter schriftlicher Anzeige eines wesentlichen Mangels, der Käufer im Verzug die Nutzung des Produktes oder der Annahme istLeistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt. Für die Anzeige gilt Ziffer 1.5 dieser Verkaufsbedingungen. 5.3 8.5 Verzögert sich die Abnahme oder der Versand der Produkte oder Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist HW- INOX berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tätigen Nachfrist nach ihrer Xxxx sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. 8.6 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung der HW- INOX aus anderen, anderen vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist HW-INOX berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir wird eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 0,25% des vereinbarten Netto-Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, angefangene Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareProdukte berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen die Geltendmachung weitergehenden Ansprüche der HW-INOX (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der HW-INOX überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 8.7 Der Kunde ist verpflichtet, die European Trade Policy und die Dual-Use Export Beschränkungen, abrufbar unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxxxxx-xxx-xxxxxx-xxxxx/xxxxxx-xxxx- eu/dual-use-controls/index_en.htm, einzuhalten. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf der Ware erhält Produkte in Länder, für die Exportbeschränkungen gelten, ist strikt untersagt. Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. verpflichtet, den Endverbleib der Produkte vor dem Weiterverkauf gemäß den gültigen Exportbestimmungen schriftlich gegenüber HW-INOX nachzuweisen. 8.8 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Antikorruption und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenGeldwäsche einzuhalten.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der 1. Der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdXX- 0000 Xxxxxxxxxx. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefertOrt versandt. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, legt der Verkäufer die Art der Versendung Transportmodalitäten (insbesondere TransportunternehmenSpedition, Versandweg, Verpackung) selbst fest. Die Entsorgung von Verpackungs-und Transportmaterial nach der Installation obliegt dem Käufer. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung des Verkäufers zum zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Termin anzunehmen. Der Käufer hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu bestimmentreffen, um Untergang oder der Verschlechterung der Ware zu vermeiden. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässigDies gilt bis zum vereinbarten Installationstermin, soweit dies dem Besteller zumutbar die Installation Vertragsgegenstand ist. 5.2 3. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. zum Beispiel Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir berechnet der Verkäufer eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages in Höhe von einmalig 250,00 EUR zuzüglich 40,00 EUR pro KalenderwocheKalendertag, letztere beginnend mit eine Woche nach der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit eine Woche nach der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis gestatten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf Versendungs- kauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. 4. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von beweglichen Sachen. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Lieferung Von Beweglichen Sachen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 3.1 . Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers KÄUFERS wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 3.2 . Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Liefertermine vereinbart. Wird ein verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der KÄUFER am darauf folgenden Tag in Verzug. 3.3 . Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer KÄUFER über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer KÄUFER im Verzug der Annahme ist. 5.3 3.4 . Kommt der Käufer KÄUFER in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer KÄUFER zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 Der Schadensersatz beträgt 15% des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheKaufpreises, beginnend es sei denn wir weisen einen höheren Schaden, oder der KÄUFER einen niedrigeren Schaden nach. Ist der KÄUFER mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenAnnahme mehr als 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung in Verzug, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer so bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden istneben Schadensersatzansprüchen auch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert8.1. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 8.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer überBesteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer Frachtführer oder der sonst zur Ausführung Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt überüber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für für den Gefahrübergang Gefahrübergang maßgebend. 8.3. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe Liefergegenstandes hat unverzüglich nach unserer Bereitstellungsanzeige bzw. Abnahme steht es gleichbei Anlieferung zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung sind wir berechtigt, wenn der Käufer im Verzug der Annahme istnach Mahnung und Setzung einer Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von zwei Wochen weitere Lieferungen zu verweigern. 5.3 8.4. Kommt der Käufer Besteller in Annahmeverzug, unterlässt Annahmeverzug oder verletzt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründenschuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus den uns entstehenden Schadens Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen, wobei weitergehende Ansprüche vorbehalten bleiben. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 Der Schadensersatz beträgt 20 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheVerkaufspreises vorbehaltlich eines nachzuweisenden höheren Schadens. Dem Besteller ist es unbenommen, beginnend uns einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen. Die Aufrechnung mit erhaltenen Anzahlungen ist zulässig. 8.5. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferfrist bzwKaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 8.6. – mangels einer Lieferfrist – mit Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft Abnahme hat auch die technische Abnahmeprüfung zu erfolgen, und zwar am Standort der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnenNach Übernahme oder Absendung können Rechte hinsichtlich bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbarer Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden Die Ware gilt dann insoweit als vorstehende Pauschale entstanden istvertragsgemäß ausgeliefert. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt 1) Lieferungen erfolgen ab Lager, wo Werk. Dort befindet sich auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdErfüllungsort. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Die Versendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und - Rechnungen sind zulässigdann auf seine Kosten gegen Diebstahl, soweit dies dem Besteller zumutbar istBruch, Transport-, Feuer- oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 5.2 2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf an den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im in Verzug der Annahme ist. 5.3 3) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, gilt die Ware als abgenommen, wenn • die Lieferung abgeschlossen ist und • wir dem Käufer diesen Umstand mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben und der Käufer an einer Abnahme binnen 12 Werktagen nicht mitwirkt, vorausgesetzt, wir haben ihn zuvor darauf hingewiesen, dass nach Ablauf dieser Frist eine Abnahmefiktion eintritt, oder • seit der Lieferung 12 Werktage vergangen sind oder der Käufer mit der Nutzung begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Leistung 10 Werktage verstrichen sind. 4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages in Höhe von 10,00 € pro Kalenderwoche100 kg pro begonnenem Kalendermonat, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der (1) Erfüllungsort für die Lieferung und sowie der Ort einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdist unser Geschäftssitz. Auf Ihr Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). (2) Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zur ordnungsgemäßen Anlieferung der Waren mittels LKW entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden sind. Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbartSpät- oder Nicht- lieferungen, wird welche auf mangelnde Zufahrtsmöglichkeiten zurückzuführen sind, ge- hen vollumfänglich zu Ihren Lasten. (3) Sofern Waren an Sie auf Containern, Brettern oder Paletten geliefert werden, verblei- ben diese in unserem Eigentum. Sie haben die Container, Bretter und Paletten unver- züglich, spätestens innerhalb einer Woche, nach Anlieferung der Ware bis an die Rampe zur Abholung wieder bereitzuhalten. Sonstiges Verpackungsmaterial ist von Ihnen auf Ihre Kosten zu entsorgen. Im Falle des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes vereinbart ist, Verlustes oder sonstiger Unmöglichkeit der der Rückgabe sind wir berechtigt, 100,00 €netto/Container, 15,00 € netto/Xxxxx und 10,00 € net- to/Palette Schadenspauschale zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar jeweils vorstehenden Pauschalen entstanden ist. 5.2 (4) Sofern für Sie zumutbar und im Bereich handelsüblicher Toleranzen, sind wir berech- tigt, in Abweichung von der vereinbarten Ware qualitativ und preislich gleichwertige Ersatzware zu liefern, wenn der entsprechende Typ oder die entsprechende Musters- orte nicht vorrätig sind. (5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer Fracht- führer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, wenn Sie den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt haben und wir Ihnen diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Sie im Verzug der Annahme istsind. 5.3 Kommt der Käufer (6) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlässt er unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hieraus entstehenden entstehen- den Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im in Verzug mit der Annahme ist. 5.3 4.3. Kommt der Käufer in AnnahmeverzugVerzug mit der Annahme, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen Für jeden angefangenen Lagermonat erheben wir eine pauschale Entschädigung i.H.v Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwochePreises des verspätet angenommenen Produktes, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Preises des verspätet angenommenen Produktes beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab LagerAb Werk (EXW INCOTERMS 2020 oder in der jeweils aktuellen Fassung), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist MSG berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits geht mit Auslieferung dem Zugang der Ware an An- zeige der Versandbereitschaft auf den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung oder Leistung von MSG aus anderen, vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist MSG berechtigt, als Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 0, 5% des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, höchstens jedoch 5% des Rechnungsbetrages zu verlangen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. oder – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen gesetzliche Ansprüche von MSG (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein MSG keine oder nur ein wesentlich geringerer Schaden geringere Kosten als vorstehende Pauschale entstanden istsind. 5.4 Bei Lieferung Für den Fall, dass von MSG erbrachte Lieferungen oder Leistungen abzu- nehmen sind, gelten diese spätestens als abgenommen, wenn und soweit • die von MSG gelieferten Waren durch den Kunden nach der Ablieferung an eine dritte Partei verkauft oder zur Nutzung überlassen werden; • die von MSG gelieferten Waren mit Einverständnis des Kunden verar- beitet oder mit anderen Sachen vermischt oder verbunden werden, • die von MSG gelieferten Waren über eine Erprobung hinaus entweder vom Kunden oder von einer dritten Person mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis des Kunden genutzt werden oder • die von MSG an den Kunden gelieferte Ware erhält der Kunde oder eine Gebrauchsanweisungdamit zusammenhängende Leistung durch den Kunden des Kunden (sog. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx„ End- Kunde“) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor gegenüber dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenKunden abgenommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.3. Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 H.v. 0,5% des Rechnungsbetrages Nettopreises (Lieferwert) pro Kalenderwochevollendeter Kalenderwoche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet angenommenen Ware bzw. höchstens 10% des Lieferwerts für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei 4.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware erhält sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) Verkäufer erklärt sich zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenÜbernahme dieser Kosten bereit).

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdliegt. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sich zur Leistungserbringung, insbesondere für Gerüstbau, Elektroarbeiten und - Rechnungen sind zulässigMontagearbeiten, soweit dies dem Besteller zumutbar istsich Dritten und Subunternehmen, die er frei wählen kann, zu bedienen. 5.2 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. 4. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere die gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 5. Die Lieferfrist wird individuell unverbindlich vom Verkäufer bei Annahme der Ware erhält der Kunde eine GebrauchsanweisungBestellung angegeben. 6. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sichAngegebene Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese Gebrauchsanweisung sind zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Sofern der Verkäufer angegebene Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue unverbindliche Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn der Kunde bezüglich Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Handhabung trotz Lektüre Lieferkette, etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenVerkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 12.1 Die Lieferung erfolgt ab LagerWerk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung eine etwaige Nach- erfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort Bestim- mungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, VerpackungVerpa- ckung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 12.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens spätes- tens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr Verzögerungs- gefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ver- einbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte ver- einbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 12.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz Er- satz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheiHv 1/2 v. H. für jede volle Woche der Verzögerung, beginnend mit im Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Wert der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareGesamtlieferung. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz Er- satz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis Nach- weis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende vorste- hende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 12.4 Wir sind berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe zu fordern, wenn sich der Ware erhält der Kunde Kläufer ohne be- rechtigten Grund vom Vertragsverhälntis löst. Die Vertragsstrafe beträgt dabei 10 v.H. des Auf- tragswerts. Ein berechtigter Grund für eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur VerfügungVertragslösung liegt nur dann vor, wenn dem Kläufer ein gesetzlich eingeräumtes Gestaltungsrecht zusteht. Der Kunde verpflichtet sichNachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (ins-besondere Schadensersatz statt der Leistung) bleiben unberührt; die Vertragstrafe ist aber auf weiterge- hende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtendass uns über- haupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Vertragsstrafe entstan- den ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes etwas anders vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere insb. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages H.v. 15 EUR pro KalenderwocheKalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. 4.4. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere insb. Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdWerk. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, VersandwegVer- sandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit un- möglich oder wesentlich erschwert, so sind zulässigwir unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers berechtigt, soweit dies auf einem anderen Transportweg zu liefern; die entstehenden Mehrkos- ten trägt der Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wird ohne unser Verschulden der Transport zu dem Besteller zumutbar istvorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, zu einem anderen, mit dem Käufer abzustimmenden Ort zu liefern oder die Ware nach Absprache mit dem Käufer zwi- schenzulagern; etwa entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. 5.2 4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Dazu zählen insbesondere auch Regelungen zur Abnahmefiktion. Ist nichts anderes vereinbart, muss die vereinbarte Abnahme nicht als förmliche Abnahme durchge- führt werden. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.3 Das Erfordernis einer Abnahme ist mit uns ausdrücklich bei Vertragsabschluss zu ver- einbaren. Für den Inhalt der Vereinbarung ist unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich. Soweit dabei keine abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Abnahmeprüfung am Herstellungs- oder Lagerort während unserer normalen Geschäftszeiten. Ist kein besonderer Abnahmetermin vereinbart, erfolgt die Abnahme unverzüglich nach Meldung der Abnahme- bereitschaft durch uns. Seine ihm durch die Abnahme entstehenden Kosten trägt der Käufer selbst, die übrigen (sachlichen) Abnahmekosten (z. B. TÜV; Kosten für Prüfmittel) werden gesondert berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt. Findet die Abnahme ausnahms- weise beim Käufer statt, so hat uns dieser rechtzeitig zu verständigen, so dass wir bei der Prüfung anwesend sein bzw. uns von einem bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen können. 4.4 Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht, die Abnahme zu ver- weigern. Gesetzliche Mängelansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen können wir auch Teilabnahmen verlangen. 4.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert ver- zögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei 4.6 Wir sind nur dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn - die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks ver- wendbar ist, - die Lieferung der Ware erhält restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und - dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 4.7 Wird die Vertragsmenge überschritten und die Mehrlieferung vom Käufer genehmigt, so bestimmt sich der Kunde eine GebrauchsanweisungPreis der Mehrlieferung nach den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Tagespreisen. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) Eine Verpflichtung zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenMehrlieferung besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung erfolgt ab Lagerbei Inlandsgeschäften Ab Werk („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der EST, wo auch der Erfüllungsort für ist. 8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bei Auslandsgeschäften ebenfalls Ab Werk („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der EST, wo auch der Erfüllungsort ist. 8.3 Sofern dies zwischen EST und einer etwaigen Nacherfüllung dem Kunden besonders vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn werden die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Produkte auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware Kunden an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was in diesem Fall nichts anderes vereinbart ist, sind wir ist EST berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 8.4 Im Falle eines vereinbarten Versendungskaufs wird die Sendung von EST nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 8.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte geht bei Lieferungen Ab Werk und bei Lieferungen Frei Frachtführer mit der Bereitstellungsanzeige durch EST, spätestens jedoch mit der Übergabe der Produkte an den Kunden oder eine vom Kunden zur Entgegennahme bestimmte Person oder Anstalt am Geschäftssitz der EST auf den Käufer Kunden über. . 8.6 Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. 8.7 Bei sämtlichen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte spätestens auf den Kunden über, wenn die Produkte an den Kunden oder eine vom Kunden zur Entgegennahme bestimmte Person oder Anstalt übergeben wurden und die Produkte den Werksbereich der EST verlassen haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder EST weitere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat. 8.8 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 8.9 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn • die Lieferung und, sofern EST auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, • EST dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 8.9 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, • seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Produktes begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und • der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der EST angezeigten Mangels, der die Nutzung des Produktes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. 8.10 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist EST berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tätigen Nachfrist nach ihrer Xxxx sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. 8.11 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung der EST aus anderen, anderen vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist EST berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir wird eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 0,25% des vereinbarten Netto- Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, angefangener Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareProdukte berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen die Geltendmachung weitergehenden Ansprüche der EST (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der EST überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 8.12 Der Kunde ist verpflichtet, die European Trade Policy und die Dual-Use Export Beschränkungen, abrufbar unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxxxxx- and-export-rules/export-from-eu/dual-use-controls/index_en.htm, einzuhalten. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf der Ware erhält Produkte in Ländern, für die Exportbeschränkungen gelten, ist strikt untersagt. Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. verpflichtet, den Endverbleib der Produkte vor dem Weiterverkauf gemäß den gültigen Exportbestimmungen schriftlich gegenüber EST nachzuweisen. 8.13 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtendie einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Antikorruption einzuhalten.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort Bestim- mungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung Ver- sendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangenver- langen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages in Höhe von 100 EUR pro KalenderwocheKalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft Versandbereit- schaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale Pau- schale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager„Werk“, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist SAE berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und - Rechnungen sind zulässigKosten des Käufers abgeschlossen. 4.2. Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit dies dem Besteller zumutbar istdiese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich zu der Vergütung der von SAE erbrachten Leistung. Rücksendungen an SAE sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben – außerhalb der Sachmängelhaftung – grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. 5.2 4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung von SAE aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir ist SAE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 Alternativ ist SAE berechtigt, als Schaden 0,5% des Rechnungsbetrages Nettoauftragswertes pro KalenderwocheKalenderwoche bis maximal insgesamt 5% des Nettoauftragswertes für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere den gesetzlichen Ansprüche der SAE (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale der berechnete Schaden ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der SAE überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 4.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang Gefahrüber- gang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung Mitwirkungshand- lung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden entste- henden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages in Höhe von 100 EUR pro KalenderwocheKalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche Ansprü- che (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene EntschädigungEnt- schädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende wei- tergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis Nach- weis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die 8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung erfolgt ab Lager„Ab Werk“ („Ex Works“ gemäß Incoterms® 2010) am Geschäftssitz der HW-INOX, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. . 8.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird Kunden werden die Ware Produkte mit Zustimmung der HW-INOX an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was nichts anderes vereinbart ist, sind wir ist HW-INOX berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Im Falle eines vereinbarten Versendungskaufs wird die Sendung von HW-INOX nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und - Rechnungen sind zulässigauf dessen Kosten gegen Diebstahl, soweit dies dem Besteller zumutbar istBruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 5.2 8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte geht bei Lieferungen Ab Werk mit der Bereitstellungsanzeige durch HW-INOX, spätestens jedoch mit der Übergabe der Produkte an den Kunden oder eine vom Kunden zur Entgegennahme bestimmte Person oder Anstalt am Geschäftssitz der HW-INOX auf den Käufer Kunden über. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. . 8.4 Soweit schriftlich eine Abnahme vereinbart istwurde, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme diese die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleichLieferungen und Leistungen der HW-INOX gelten auch dann als abgenommen, wenn HW-INOX den Kunden nach Lieferung und Leistung vergeblich unter Fristsetzung von zehn Werktagen zur Abnahme aufgefordert hat, es sei denn dieser verweigert die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unter schriftlicher Anzeige eines wesentlichen Mangels, der Käufer im Verzug die Nutzung des Produktes oder der Annahme istLeistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt. Für die Anzeige gilt Ziffer 1.5 dieser Verkaufsbedingungen. 5.3 8.5 Verzögert sich die Abnahme oder der Versand der Produkte oder Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist HW- INOX berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tätigen Nachfrist nach ihrer Xxxx sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. 8.6 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere die Lieferung der HW- INOX aus anderen, anderen vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist HW-INOX berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir wird eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 0,25% des vereinbarten Netto-Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, angefangene Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareProdukte berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen die Geltendmachung weitergehenden Ansprüche der HW-INOX (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns der HW-INOX überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung 8.7 Der Kunde ist verpflichtet, die European Trade Policy und die Dual-Use Export Beschränkungen, abrufbar unter http:// xx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxxxxx-xxx-xxxxxx-xxxxx/xxxxxx-xxxx-xx/xxxx- use-controls/index_en.htm, einzuhalten. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf der Ware erhält Produkte in Länder, für die Exportbeschränkungen gelten, ist strikt untersagt. Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. verpflichtet, den Endverbleib der Produkte vor dem Weiterverkauf gemäß den gültigen Exportbestimmungen schriftlich gegenüber HW-INOX nachzuweisen. 8.8 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Antikorruption und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenGeldwäsche einzuhalten.

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Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Im Übrigen werden wir uns bemühen, hinsichtlich Versandart und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar istVersandweg die Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung. 5.2 (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 (3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Bezug auf den vereinbarten Preis i.H.v 0,5 H.v. 0,5% des Rechnungsbetrages pro vollendeter Kalenderwoche, höchstens jedoch insgesamt i.H.v. 5%, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 (4) Bei käuferseitig verspätetem Lieferauftrag oder -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richtenum den Zeitraum einer angemessenen Dispositionsfrist hinauszuschieben.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 (1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich in den angegebenen Verpackungseinheiten. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen Mehrfracht für Eil- und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies Expressgut geht zu Lasten des Käufers. Transportschäden hat der Käufer dem Besteller zumutbar istSpediteur/Dienstleister unmittelbar bei Lieferung anzuzeigen und in den Lieferdokumenten schriftlich festzuhalten. 5.2 (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 (3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 H.v. 1,0 % des Rechnungsbetrages Nettowarenwerts pro Kalenderwochevollendetem Monat insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettowarenwerts, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager1. Pall ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wo auch der Erfüllungsort wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, und einer etwaigen Nacherfüllung istdem Besteller dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine zusätzliche Kosten entstehen. Dies gilt auch dannZusätzliche Kosten durch die Teillieferung bleiben dann unberücksichtigt, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wirdsich Pall zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt. 2. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand unter der Bedingung CPT (VersendungskaufIncoterms® 2020). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird Pall bleibt die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art Xxxx der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar istVersandart nach billigem Ermessen vorbehalten. 5.2 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleichDies gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn die Ware durch Pall selbst ausgeliefert wird, unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Wird der Käufer im Verzug Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Annahme istzufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. 5.3 4. Kommt der Käufer Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir ist Pall berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir berechnet Pall eine pauschale Entschädigung i.H.v i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheNettopreises (Lieferwert) für jede vollendete Kalenderwoche nach Lieferverzögerung, beginnend mit insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der verspätet gelieferten Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die . Die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns Pall überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 9.1 Die Lieferung der Hardware erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers Kunden wird die Ware Hardware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.bestimmen.‌ 5.2 9.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Hardware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware Hardware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware Hardware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 9.3 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages H.v.10 EUR pro KalenderwocheKalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Hardware. 9.4 Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Hard Und Software

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo . Bei dem Lager handelt es sich auch der um den Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung istsowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Dies gilt auch dannFür den Fall, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird dass der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbartFür den Fall, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes dass vertraglich nichts vereinbart istwurde, sind können wir berechtigt, selbst über die Art der Versendung des Versands (insbesondere TransportunternehmenVerpackung, Versandweg, VerpackungTransportunternehmen) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 Die 2. Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf Im Rahmen eines Versendungskaufs geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Spediteur oder den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme vereinbart ist, der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgebendmaßgeblich. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendbleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 Kommt 3. Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung Annahmeverzug befindet oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden GründenGründen verzögert, so sind haben wir berechtigt, gegen den Kläger einen Anspruch auf Ersatz des hieraus entstehenden entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z.z. B. Lagerkosten) zu verlangen). Hierfür berech- nen Sofern dies der Fall ist, stellen dem Käufer wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 % des Rechnungsbetrages i . H. v. [ ] EUR pro Kalenderwoche, beginnend Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt. 4. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis gestattetvorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Commercial Transactions

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden ent- stehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v iHv 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist Lie- ferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende Geldansprüche weitergehende Geld- ansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 Die Lieferung erfolgt ab LagerFCA Versendungsort (siehe Angaben im Angebot/der Auftragsbestätigung), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (im Folgenden "Versendungskauf"). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn ● •die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, ● •die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und ● •dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 5.3 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der vereinbarten Liefermenge berechtigt. 5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 5.5 Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v H.v. 0,5 % des Rechnungsbetrages Nettopreises pro KalenderwocheKalenderwoche bis maximal insgesamt 10 % des Nettopreises für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 5.1 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen eine etwaige Nacherfüllung ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ware von einem anderen Ort als dem Lager versendet wird. Auf Verlangen und Kosten des Käufers Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart, wird die Ware bis an die Rampe des Käufers geliefert. Soweit nicht et- was etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist UCN berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Teillieferungen und - Rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. 5.2 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre- chendentsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer Kunde im Verzug der Annahme ist. 5.3 3. Kommt der Käufer Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ist UCN berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Transportkosten) zu verlangen. Hierfür berech- nen wir berechnet UCN eine pauschale Entschädigung i.H.v 0,5 in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages pro KalenderwocheVerkaufspreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, beginnend mit wenn UCN als Verkäufer einen höheren oder der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der WareKunde einen geringeren Schaden nachweisen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche von UCN (insbesondere Ersatz von Mehrauf- wendungenMehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weiter- gehende weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns UCN überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 5.4 Bei Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Gebrauchsanweisung. Etwaige darüberhinausgehende Be- schreibungen stehen auf unserer Homepage zum Download (xxx.xxxx.xx; xxx.x00.xx) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gebrauchsanweisung vor dem ersten Gebrauch zu lesen und bei jedem Ge- brauch zu berücksichtigen. Sollte der Kunde bezüglich der Handhabung trotz Lektüre der Gebrauchsanwei- sung noch Fragen haben, kann er diese jederzeit schriftlich an unsere Zentrale richten.

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