Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. 3.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 3.3. Wir sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.1. 4.1 Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen Ver- langen und Kosten des Kunden Käufers wird die Ware an einen anderen an- deren Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.2. 4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden Käufer über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der dem sonst zur Ausführung der Versendung Versen- dung bestimmten Person Dritten über.
4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder Anstalt überverzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend– mangels ei- ner Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleichNachweis eines höheren Schadens und unsere gesetz- lichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwen- dungen, wenn der Kunde im Verzug der Annahme istangemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.
3.3. Wir sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.1. 6.2.1 Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde , ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die Transportkosten ab Lager schnellste und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherungpreiswerteste Möglichkeit gewählt wird.
3.2. 6.2.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde Käufer im Verzug der Annahme ist. Gegenüber Verbrauchern gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Kunden übergeht, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben.
3.3. Wir sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt6.2.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen könnenso gilt 2.6.3 entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.14.1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab LagerLager Stockelsdorf, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.24.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden Käufer über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.34.3. Wir Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen wir berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen könnenErsatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.14.1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf)versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist die hma GmbH dabei berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager Sie ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und die auf Kosten des Bestellers zum Abschluss einer ggf. vom Kunden gewünschten TransportversicherungTransportversicherung verpflichtet.
3.24.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden Besteller über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde Besteller im Verzug der Annahme ist.
3.34.3. Wir sind Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Besteller zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen vertretenden Gründen, so ist die hma GmbH berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen könnenErsatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.1. (1) Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen ei- nen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ver- einbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.2. (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten bestimmte Person oder Anstalt über. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zu- fälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf ihn über, wenn er den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Peron oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden diese Person oder An- stalt nicht zuvor benannt haben.
(3) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Werkver- tragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Kunden in Verzug der Annahme ist.
3.3. Wir (4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzö- gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen könnenzumutbar ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.11. Die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart ist, erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.22. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden Käufer über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde Käufer im Verzug der Annahme ist.
3.33. Wir Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen wir berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen könnenErsatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug. 3.1. Die 7.1 Soweit die Lieferung erfolgt, sofern keine Montage vereinbart von beweglichen Sachen (Waren) geschuldet ist, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir ist acadon berechtigt, die Art der Versendung (ins- besondere insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.
3.2. 7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf ohne Montagevereinbarung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Ab- nahme Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3.3. Wir sind zu dem Kunden zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, deren Vergütung wir mit entspre- chenden Teilrechnungen fällig stellen können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen