Common use of LIEFERUNG UND ANNAHME Clause in Contracts

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit uns vereinbart oder ausdrücklich in der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben: (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. Die Lieferung erfolgt „FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAP“ (Incoterms 2020), wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; und (ii) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Wenn wir eine oder mehrere der Lieferungen nicht in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungen. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit uns vereinbart Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass der Beförderer das Produkt oder ausdrücklich in der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben: (a) veranlassen wir den Transport das Eigentum des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) Käufers auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. Die Lasten des Käufers hin transportiert und die Lieferung erfolgt „FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020)wird zum Zeitpunkt erfolgen, wenn in dem das Produkt und/oder Ihr das Eigentum dem des Käufers für den Beförderer auf unserem dem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAP“ (Incoterms 2020), wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefertdes Verkäufers be- reitgestellt wird. 4.2 Die Sofern kein spezifischer Liefertermin durch den Verkäufer garantiert wurde, sind Liefertermine lediglich als Schätzungen zu verstehen und die Fristeinhaltung ist nicht wesentlich für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist Ver- tragserfüllung. Der Verkäufer haftet nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste Ver- luste (einschließlich entgangenen Gewinnseinschliesslich entgangener Gewinne), KostenKos- ten, Schäden, Gebühren oder AufwendungenAuslagen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei auf eine Verzögerung der Lieferung des ProduktsProdukts oder des Eigentums des Käufers zu- rückzuführen sind und der Käufer hat nur das Recht, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen zu beenden oder von diesem zurücktretenvom Vertra- ge zurückzutreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir Verspätung gegen- über dem ursprünglichen Liefertermin eine we- sentliche ist sich der Verkäufer nicht in der Lage sindsieht, Ihnen einen festen für den Verkäufer unter den Umstän- den vernünftigerweise annehmbaren, konkreten Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar istbezeichnen. 4.3 Falls Sie Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund irgendwelchen Gründen die Lieferung Waren nicht entgegennimmt oder der Verkäufer solch eine Ware oder das Eigentum des Produkts oder Ihres Eigentums Käufers nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefernrechtzeitig liefern kann, weil Sie der Käufer nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, LizenzenGenehmigungen, Genehmigungen Berechtigungen, usw. vorgelegt habenhat, dann gilt soll dieses Produkt und/oder Ihr das Eigentum des Käufers als geliefert, geliefert gelten und die Gefahr geht auf Sie den Käufer über. Wir können Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen: (a) dieses solch ein Produkt und/oder Ihr Eigentum des Käufers bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie worauf- hin der Käufer alle damit zusammenhängenden zusammenhängen- den Kosten und Auslagen an uns schulden schuldet (insbesondere insbeson- dere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr das Eigentum des Käu- fers neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum in jenem Zeitpunkt besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie er den Käufer mindestens 30 dreissig (dreissig30) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt habenhat). Wir können Ihnen Mindereinnahmen Der Verkäufer kann dem Käufer Minder- einnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis Ver- tragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse Über- schüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen an- gemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; und (ii) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen Der Käufer soll den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste auf Grund des Nichterhal- tens eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben des Käufers in KenntnisKenntnis setzen, wenn der Transport von Ihnen vom Käu- fer oder in Ihrem seinem Auftrag veranlasst arrangiert wurde. Wir sind Der Verkäufer ist für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können 4.5 Der Käufer kann vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem dem Betriebsgelände in die Wege leitendes Verkäufers arrangieren. Haben Sie Hat der Käufer eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir haftet der Verkäufer nach dem Versand nicht für Forderungen Forderun- gen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich an- lässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen ge- wesen wären. 4.7 Wir können 4.6 Der Verkäufer kann nach unserem seinem Ermessen Teillieferungen Teil- lieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen dem Käufer jede Lieferung einzeln in Rechnung stellenstel- len. In diesem Fall stellt soll jede Lieferung einen separaten sepa- raten Vertrag dardarstellen. Wenn wir der Verkäufer eine oder mehrere der Lieferungen nicht in Übereinstimmung Überein- stimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern Geschäftsbe- dingungen liefert, oder wenn Sie der Käufer in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellenForderun- gen stellt, berechtigt Sie soll dies nichtdem Käufer nicht das Recht geben, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen Lieferun- gen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter LieferungenDer Käufer muss verfrühte Lieferungen annehmen. 4.8 4.7 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen vom Käufer angenommen, wir sind der Verkäufer ist für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen der Käufer muss den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns der Käufer den Verkäufer innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich schrift- lich über allfällige Mängel informiereninformiert, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen vertragli- chen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns der Käufer den Verkäufer innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informierendar- über informiert, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmenübereinstimmt, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung der Defekt nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 7.1 Sofern mit TEKNOR GERMANY nicht anderweitig schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, wird TEKNOR GERMANY die Waren an die Lieferadresse zustellen, die auf der Bestellung angegeben ist oder die Adresse, die der Käufer TEKNOR GERMANY auf sonstige Weise ausdrücklich mitgeteilt hat. 7.2 TEKNOR GERMANY wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die mit uns vereinbart oder ausdrücklich in der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben: (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lastendem Käufer vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Die Lieferung erfolgt „FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum Waren können von TEKNOR GERMANY bereits vor dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt Liefertermin geliefert werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAP“ (Incoterms 2020), wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefertKäufer mit angemessener Vorlaufzeit hierüber benachrichtigt wurde. 4.2 Die Liefertermine für 7.3 Der Käufer hat die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktretenWaren auch dann anzunehmen, wenn die Verzögerung gelieferte Menge größer oder kleiner als die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in bestellte Menge ist, sofern: 7.3.1 die mengenmäßige Abweichung unter zehn Prozent (10%) liegt, und 7.3.2 der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin gemäß Ziffer 5 zu nennen, der für Sie zumutbar istbezahlende Kaufpreis im Verhältnis zur Abweichung angepasst wird. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die 7.4 Erteilt der Käufer TEKNOR GERMANY keine ausreichenden Lieferanweisungen oder nimmt er eine Lieferung trotz vorheriger Ankündigung des Produkts oder Ihres Eigentums geschätzten Liefertermins/der geschätzten Lieferperiode nicht annehmenentgegen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessenso ist TEKNOR GERMANY berechtigt: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum 7.4.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagernAuslieferung einzulagern und den Preis für die Waren, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden zuzüglich der Kosten die TEKNOR GERMANY für das Handling und Auslagen an uns schulden (insbesondere die Lagerung und Versicherung); und/entstehen, in Rechnung zu stellen, oder 7.4.2 den Verlust durch Verkauf oder Entsorgung der Waren (bsoweit als möglich) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zu mindern und eine etwaige Differenz zum besten verfügbaren (mit dem Käufer vereinbarten) Preis vom Käufer zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellenfordern. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht 7.5 Werden die Waren von TEKNOR GERMANY versendet müssen Ansprüche wegen Nichtlieferung der Waren innerhalb von 14 sieben (vierzehn7) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptierenab dem erwarteten Lieferdatum schriftlich sowohl dem Frachtunternehmen als auch TEKNOR GERMANY mitgeteilt werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Ansprüche mitgeteilt, sind wir berechtigtgelten die Waren als ordnungsgemäß geliefert. 7.6 Es ist Aufgabe des Käufers, Ihnen die folgenden dafür Sorge zu berechnen: (i) alle Kosten tragen, dass am jeweiligen Anlieferungsort geeignete Einrichtungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; und (ii) Lieferkosten Personal für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand Entladung der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leitenzur Verfügung stehen. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen Der Käufer hat TEKNOR GERMANY in Bezug auf Mängel des Produktsalle Ansprüche schadlos zu halten, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wärendurch das Entladen der Waren verursacht werden. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Wenn wir eine oder mehrere der Lieferungen nicht in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungen. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich 3.1 Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Teillieferung von Produkten zusammen mit uns vereinbart oder ausdrücklich einem Lieferschein erfolgt, auf dem das Auftragsdatum, die Auftragsnummer, Typ und Menge der Produkte, und die besonderen Anweisungen zur Lagerung der Produkte (falls vorhanden) sowie, falls die Auftragslieferung in Teilen erfolgt, die ausstehende und noch zu liefernde Restschuld des Auftrags aufgeführt sind. 3.2 Der Liefertermin ist lediglich eine ungefähre Angabe. Das Datum der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben:tatsächlichen Lieferung darf höchstens 10 Tage vom Liefertermin abweichen. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Bemühungen, um den Liefertermin einzuhalten. Vorbehaltlich Ziffer 11 besteht keine Haftung des Verkäufers für Verzögerungen. (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. 3.3 Die Lieferung erfolgt Produkte werden vom Verkäufer FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAPAb Werk"/“Ex Works“ (Incoterms 2020)2010) geliefert. Der Käufer muss die Produkte durch Abholung der Produkte vom Lieferort binnen 3 Werktagen ab Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, übernehmen. 3.4 Der Verkäufer stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt sind, um deren Abholung vom Lieferort in gutem Zustand zu ermöglichen. 3.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) der Käufer die Teillieferung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zweckes verwenden kann; (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist; und (iii) dies für den Käufer zu keinerlei zusätzlichen Aufwendungen oder Kosten führt, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. 3.6 Jede dieser Teillieferungen ist als gesonderter Vertrag zu behandeln. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt auf Basis eines anderen Vertrages als die Lieferung von Waren. Ungeachtet Ziffer 3.5 berechtigen Lieferverzögerungen oder Mängel bei Teillieferungen oder Dienstleistungen den Käufer nicht zum Rücktritt von anderen Teilleiferungen von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines gesonderten Vertrages bereitgestellt werden oder bereitzustellen sind. 3.7 Der Käufer darf die Annahme von Produktlieferungen nicht verweigern, auch wenn die vom Verkäufer gelieferte Menge bis zu ca. 10 Prozent von den bestellten Produkte abweicht, vorausgesetzt, die Rechnung des Verkäufers wird angepasst, um die tatsächlich gelieferte Menge widerzuspiegeln, und der Käufer kann die Lieferung im Rahmen des Bankverbindung: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: WESGO Ceramics GmbH Commerzbank Nürnberg, Konto-Nr. 514 303 700, BLZ 760 400 61 Erlangen Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxxx 00 IBAN: DE 76 7604 0061 0514 3037 00, Swift Code XXXXXXXX000 Registergericht Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxx vertraglich vorgesehenen Zwecks ohne unzumutbare Aufwendungen oder Kosten verwenden. Die legitimen Interessen des Käufers sind zu berücksichtigen. 3.8 Falls der Verkäufer ein Produkt nicht liefert, haftet er nach Maßgabe von Ziffer 11. 3.9 Falls der Käufer die Bedingungen aus Ziffer 3.3 nicht einhält und für die Nichteinhaltung verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer die Produkte bis zur Auslieferung einlagern und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; (einschließlich aber nicht ausschließlich Versicherung und (iiLagerung) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag darSollte eine solche Verzögerung 10 Werktage überschreiten, darf der Verkäufer die Produkte ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig über selbige verfügen und jegliche Verkaufserlöse einbehalten. Wenn wir eine oder mehrere Allerdings muss er dem Käufer jedwede getätigten Anzahlungen abzüglich der Lieferungen nicht zuvor in dieser Ziffer 3.9 angeführten Kosten und Aufwendungen sowie abzüglich etwaiger Veräußerungskosten zurückzahlen. 3.10 Der Käufer entsorgt sämtliche Verpackungen in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungenden einschlägigen Umweltschutzvorschriften. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Standard Terms and Conditions

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit uns dem Verkäufer vereinbart oder ausdrücklich in der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie den Käufer angegeben: (a) veranlassen wir veranlasst der Verkäufer den Transport des Produkts Produktes und/oder Ihres des Eigentums des Käufers durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren LastenLasten des Käufers. Die Lieferung erfolgt „FCA“ (frei Meggitt UnternehmenFrachtführer) (Incoterms 20202000), wenn das Produkt und/oder Ihr das Eigentum des Käufers dem Beförderer auf unserem dem Betriebsgelände des Verkäufers bereitgestellt werdenwird; (b) veranlassen Sie veranlasst der Käufer den Transport Ihrer Eigentumsgegenständeder Eigentumsgegenstände des Käufers, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAPDDP“ (frei verzollt) (Incoterms 20202000), wenn der Frachtführer Ihr das Eigentum des Käufers auf unserem dem Betriebsgelände des Verkäufers abliefert. 4.2 Die . Sofern kein spezifischer Liefertermin durch den Verkäufer garantiert wurde, sind Liefertermine für die Lieferung Bereitstellung des Produkts und Produktes oder der Dienstleistungen sind nur Schätzungen Dienstleistung lediglich Richtdaten und die Zeit Fristeinhaltung ist nicht wesentlichwesentlich für die Vertragserfüllung. Wir haften weder Der Verkäufer haftet nicht für Verluste (einschließlich einschliesslich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder AufwendungenAusgaben, die direkt unmittelbar oder indirekt mittelbar durch Verzögerungen bei der eine verzögerte Lieferung des ProduktsProduktes, Ihres des Eigentums des Käufers und/oder der Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können Der Käufer darf den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktretenihn für ungültig erklären, wenn falls die Verzögerung die eine wesentlich Überschreitung des ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet angegebenen voraussichtlichen Liefertermins darstellt und wir nicht in der Lage sindVerkäufer keinen konkreten Liefertermin nennen kann, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, den der für Sie zumutbar Käufer unter den Umständen anzunehmen bereit ist. 4.3 Falls Sie 4.2 Sollte der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts nicht annehmen oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir der Verkäufer nicht in der Lage sindsein, das Produkt, Ihr das Eigentum des Käufers und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen rechtzeitig zu liefern, weil Sie der Käufer nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt habenhat, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr das Eigentum des Käufers als geliefert, geliefert und die Gefahr geht auf Sie den Käufer über. Wir können Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen: (a) dieses solch ein Produkt und/oder Ihr Eigentum des Käufers bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie der Käufer alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden schuldet (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr das Eigentum des Käufers neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie es zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie er den Käufer mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt habenhat). Wir können Ihnen Der Verkäufer kann dem Käufer Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen dem Käufer alle uns dem Verkäufer entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; und (ii) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen 4.3 Der Käufer setzt den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums des Käufers oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen vom Käufer oder in Ihrem seinem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind Der Verkäufer ist für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können 4.4 Der Käufer kann vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem dem Betriebsgelände des Verkäufers in die Wege leiten. Haben Sie Hat der Käufer eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir haftet der Verkäufer nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können 4.5 Der Verkäufer kann nach unserem seinem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen dem Käufer jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Wenn wir der Verkäufer eine oder mehrere der Lieferungen nicht in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern liefert oder wenn Sie der Käufer in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellenstellt, berechtigt Sie dies dem Käufer nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten Der Käufer verpflichtet sich zur Annahme verfrühter Lieferungen. 4.8 4.6 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen vom Käufer angenommen, wir sind der Verkäufer ist für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen und/oder der Käufer muss den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns der Käufer den Verkäufer innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informiereninformiert, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns der Käufer den Verkäufer innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informiereninformiert, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmenübereinstimmt, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 4.7 Es obliegt Ihnendem Käufer, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns ihm vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern Der Verkäufer sichert zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns der Käufer den Verkäufer über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert habenhat. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns behält sich der Verkäufer das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich 3.1 Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Teillieferung von Produkten zusammen mit uns vereinbart oder ausdrücklich einem Lieferschein erfolgt, auf dem das Auftragsdatum, die Auftragsnummer, Typ und Menge der Produkte, und die besonderen Anweisungen zur Lagerung der Produkte (falls vorhanden) sowie, falls die Auftragslieferung in Teilen erfolgt, die ausstehende und noch zu liefernde Restschuld des Auftrags aufgeführt sind. 3.2 Der Liefertermin ist lediglich eine ungefähre Angabe. Das Datum der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben:tatsächlichen Lieferung darf höchstens 10 Tage vom Liefertermin abweichen. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Bemühungen, um den Liefertermin einzuhalten. Vorbehaltlich Ziffer 11 besteht keine Haftung des Verkäufers für Verzögerungen. (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. 3.3 Die Lieferung erfolgt Produkte werden vom Verkäufer FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAPAb Werk"/“Ex Works“ (Incoterms 2020)2010) geliefert. Der Käufer muss die Produkte durch Abholung der Produkte vom Lieferort binnen 3 Werktagen ab Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, übernehmen. 3.4 Der Verkäufer stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt sind, um deren Abholung vom Lieferort in gutem Zustand zu ermöglichen. 3.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) der Käufer die Teillieferung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zweckes verwenden kann; (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist; und (iii) dies für den Käufer zu keinerlei zusätzlichen Aufwendungen oder Kosten führt, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. 3.6 Jede dieser Teillieferungen ist als gesonderter Vertrag zu behandeln. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt auf Basis eines anderen Vertrages als die Lieferung von Waren. Ungeachtet Ziffer 3.5 berechtigen Lieferverzögerungen oder Mängel bei Teillieferungen oder Dienstleistungen den Käufer nicht zum Rücktritt von anderen Teilleiferungen von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines gesonderten Vertrages bereitgestellt werden oder bereitzustellen sind. 3.7 Der Käufer darf die Annahme von Produktlieferungen nicht verweigern, auch wenn die vom Verkäufer gelieferte Menge bis zu ca. 10 Prozent von den bestellten Produkte abweicht, vorausgesetzt, die Rechnung des Verkäufers wird angepasst, um die tatsächlich gelieferte Menge widerzuspiegeln, und der Käufer kann die Lieferung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks ohne unzumutbare Aufwendungen oder Kosten verwenden. Die legitimen Interessen des Käufers sind zu berücksichtigen. 3.8 Falls der Verkäufer ein Produkt nicht liefert, haftet er nach Maßgabe von Ziffer 11. 3.9 Falls der Käufer die Bedingungen aus Ziffer 3.3 nicht einhält und für die Nichteinhaltung verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer die Produkte bis zur Auslieferung einlagern und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; (einschließlich aber nicht ausschließlich Versicherung und (iiLagerung) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag darSollte eine solche Verzögerung 10 Werktage überschreiten, darf der Verkäufer die Produkte ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig über selbige verfügen und jegliche Verkaufserlöse einbehalten. Wenn wir eine oder mehrere Allerdings muss er dem Käufer jedwede getätigten Anzahlungen abzüglich der Lieferungen nicht zuvor in dieser Ziffer 3.9 angeführten Kosten und Aufwendungen sowie abzüglich etwaiger Veräußerungskosten zurückzahlen. 3.10 Der Käufer entsorgt sämtliche Verpackungen in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungenden einschlägigen Umweltschutzvorschriften. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: General Terms and Conditions

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich 3.1 Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Teillieferung von Produkten zusammen mit uns vereinbart oder ausdrücklich einem Lieferschein erfolgt, auf dem das Auftragsdatum, die Auftragsnummer, Typ und Menge der Produkte, und die besonderen Anweisungen zur Lagerung der Produkte (falls vorhanden) sowie, falls die Auftragslieferung in Teilen erfolgt, die ausstehende und noch zu liefernde Rest- schuld des Auftrags aufgeführt sind. 3.2 Der Liefertermin ist lediglich eine ungefähre Angabe. Das Datum der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben:tatsächlichen Lieferung darf höchstens 10 Tage vom Liefertermin abweichen. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Bemühungen, um den Liefertermin einzuhalten. Vorbehaltlich Ziffer 11 besteht keine Haftung des Verkäufers für Verzögerungen. (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. 3.3 Die Lieferung erfolgt Produkte werden vom Verkäufer FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAPAb Werk"/“Ex Works“ (Incoterms 2020)2010) geliefert. Der Käufer muss die Produkte durch Abholung der Produkte vom Lieferort binnen 3 Werktagen ab Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, übernehmen. 3.4 Der Verkäufer stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt sind, um deren Abholung vom Lieferort in gutem Zustand zu ermöglichen. 3.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) der Käufer die Teillieferung im Rahmen des vertraglich vorge- sehenen Zweckes verwenden kann; (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist; und (iii) dies für den Käufer zu keinerlei zusätzlichen Aufwendungen oder Kosten führt, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. 3.6 Jede dieser Teillieferungen ist als gesonderter Vertrag zu behandeln. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt auf Basis eines anderen Vertrages als die Lieferung von Waren. Ungeachtet Ziffer 3.5 berechtigen Lieferverzögerungen oder Mängel bei Teillieferungen oder Dienstleistungen den Käufer nicht zum Rücktritt von anderen Teilleiferungen von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines gesonderten Vertrages bereitgestellt werden oder bereitzustellen sind. 3.7 Der Käufer darf die Annahme von Produktlieferungen nicht verweigern, auch wenn die vom Verkäufer gelieferte Menge bis zu ca. 10 Prozent von den bestellten Produkte abweicht, vorausgesetzt, die Rechnung des Verkäufers wird angepasst, um die tatsächlich gelieferte Menge widerzuspiegeln, und der Käufer kann die Lieferung im Rahmen des vertraglich vorgesehe- nen Zwecks ohne unzumutbare Aufwendungen oder Kosten verwenden. Die legitimen Interessen des Käufers sind zu berücksichtigen. 3.8 Falls der Verkäufer ein Produkt nicht liefert, haftet er nach Maßgabe von Ziffer 11. 3.9 Falls der Käufer die Bedingungen aus Ziffer 3.3 nicht einhält und für die Nichteinhaltung verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer die Produkte bis zur Auslieferung einlagern und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; (einschließlich aber nicht ausschließlich Versicherung und (iiLagerung) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag darSollte eine solche Verzögerung 10 Werktage überschreiten, darf der Verkäufer die Produkte ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderwei- tig über selbige verfügen und jegliche Verkaufserlöse einbehalten. Wenn wir eine oder mehrere Allerdings muss er dem Käufer jedwede getätigten Anzah- lungen abzüglich der Lieferungen nicht zuvor in dieser Ziffer 3.9 angeführten Kosten und Aufwendungen sowie abzüglich etwaiger Veräuße- rungskosten zurückzahlen. 3.10 Der Käufer entsorgt sämtliche Verpackungen in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungenden einschlägigen Umweltschutzvorschriften. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Standard Terms and Conditions

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 A. Alle Liefertermine sind nur voraussichtliche Liefertermine und die Lieferfrist ist nicht wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Unabhängig von den Gründen ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, den Käufer für eine Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren, Leistungen oder eines Teils davon oder für daraus unmittelbar oder mittelbar entstandene Verluste zu entschädigen. B. Wenn der Verkäufer die Waren oder Leistungen bzw. Teile davon aus Gründen, die sich nach vernünftigem Xxxxxxxx seinem Einfluss entziehen, nicht liefern kann, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, während dem der Grund für die verzögerte Lieferung besteht. Falls diese Bedingung zutrifft, liefert der Verkäufer den Teil der Waren und Leistungen, die er gemäß dem Vertrag liefern kann, und der Käufer nimmt diesen Teil der Waren und Leistungen an und bezahlt dafür. C. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren in einer oder ausdrücklich mehreren Warensendungen oder Teillieferungen zu liefern. Wenn die Lieferung in der massgeblichen Preisliste einer oder im Angebot an Sie angegeben:mehreren Warensendungen oder Teillieferungen erfolgt, dann gilt jede einzelne davon als unter einem eigenen Vertrag abgeschlossen und kann getrennt in Rechnung gestellt werden. Die Stornierung einer Warensendung oder Teillieferung hat keinen Einfluss auf Verträge bezüglich anderer Warensendungen oder Teillieferungen. (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. D. Die Lieferung erfolgt „FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020)gemäß den relevanten Incoterm-Bestimmungen. E. Falls eine Abholung der Waren durch den Käufer vom Firmengelände des Verkäufers vereinbart wurde, muss diese Abholung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung des Verkäufers, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, erfolgen; andernfalls kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten in Rechnung stellen, die ihm aufgrund der Nichtabholung durch den Käufer innerhalb dieses Zeitraums entstehen. Wenn der Verkäufer einen Versand der Waren veranlasst hat, gelten die Waren als vom Käufer erhalten, sofern der Käufer den Verkäufer nicht spätestens zum fälligen Zahlungstermin der jeweiligen Rechnung schriftlich von der ausgebliebenen Lieferung in Kenntnis setzt. F. Falls schriftlich vereinbart wurde, dass die Ware vor dem Verkauf vom Käufer kontrolliert wird, so muss diese Kontrolle auf dem Firmengelände des Verkäufers stattfinden. Sobald der Verkäufer oder sein Vertreter die Ware kontrolliert und abgenommen hat, gilt diese abschließend als dem Vertrag entsprechend befunden und angenommen, und Bestimmung 3H findet auf diese Ware keine Anwendung. G. Wenn sich ein Auftrag nur auf Waren oder Leistungen bezieht oder die Leistungen erst nach der Lieferung der Waren, auf die sie sich beziehen, erbracht werden, gilt die Annahme der Waren oder Leistungen als erfolgt, wenn das Produkt und/mit der Nutzung der Waren oder Ihr Eigentum Liefergegenstände begonnen wird oder spätestens 7 Tage nach dem Beförderer Lieferdatum. Bezieht sich ein Auftrag auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAP“ (Incoterms 2020), wenn der Frachtführer Ihr Eigentum Waren und auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder AufwendungenLeistungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn selben Zeitpunkt wie die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt habenWaren geliefert werden sollen, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum die Annahme der Waren und Leistungen als geliefertan dem Datum erfolgt, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen:an dem der Käufer den Installationsbericht des Verkäufers unterzeichnet. (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen H. Wenn der Käufer vor der Annahme gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis Verkäufer in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (einem für diesen nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahmevernünftigem Ermessen ausreichenden Umfang darlegt, Reparaturdass die Waren nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen so hat der Käufer nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; und (ii) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand Ermessen des Verkäufers ausschließlich Anspruch auf eine Ersatzlieferung der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Wenn wir eine oder mehrere der Lieferungen nicht in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungen. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar warRückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Waren. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

LIEFERUNG UND ANNAHME. 4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich 3.1 Der Verkäufer stellt sicher, dass jede Teillieferung von Produkten zusammen mit uns vereinbart oder ausdrücklich einem Lieferschein erfolgt, auf dem das Auftragsdatum, die Auftragsnummer, Typ und Menge der Produkte, und die besonderen Anweisungen zur Lage- rung der Produkte (falls vorhanden) sowie, falls die Auftragslieferung in Teilen erfolgt, die ausstehende und noch zu liefernde Restschuld des Auftrags aufgeführt sind. 3.2 Der Liefertermin ist lediglich eine ungefähre Angabe. Das Datum der massgeblichen Preisliste oder im Angebot an Sie angegeben:tatsächlichen Lieferung darf höchstens 10 Tage vom Liefertermin abweichen. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Bemühungen, um den Liefertermin einzuhalten. Vorbehaltlich Ziffer 11 besteht keine Haftung des Verkäufers für Verzögerungen. (a) veranlassen wir den Transport des Produkts und/oder Ihres Eigentums durch den Beförderer (vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Ziffer 4.1 (b)) auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten. 3.3 Die Lieferung erfolgt Produkte werden vom Verkäufer FCA“ (frei Meggitt Unternehmen) (Incoterms 2020), wenn das Produkt und/oder Ihr Eigentum dem Beförderer auf unserem Betriebsgelände bereitgestellt werden; (b) veranlassen Sie den Transport Ihrer Eigentumsgegenstände, an denen Dienstleistungen zu erbringen sind. Die Lieferung erfolgt „DAPAb Werk“/„Ex Works“ (Incoterms 2020)2010) geliefert. Der Käufer muss die Produkte durch Abholung der Produkte vom Lieferort binnen 3 Werktagen ab Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäu- fer, dass die Produkte zur Abholung bereitstehen, übernehmen. 3.4 Der Verkäufer stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt sind, um deren Abholung vom Lieferort in gutem Zustand zu ermöglichen. 3.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn der Frachtführer Ihr Eigentum auf unserem Betriebsgelände abliefert. 4.2 Die Liefertermine für die Lieferung des Produkts und der Dienstleistungen sind nur Schätzungen und die Zeit ist nicht wesentlich. Wir haften weder für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei der Lieferung des Produkts, Ihres Eigentums und/oder Dienstleistungen verursacht werden, noch berechtigen Sie Verzögerungen zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sie können den Vertrag nur kündigen oder von diesem zurücktreten, wenn die Verzögerung die ursprünglich geschätzte Lieferzeit überschreitet und wir nicht in der Lage sind, Ihnen einen festen Liefertermin zu nennen, der für Sie zumutbar ist. 4.3 Falls Sie aus irgendeinem Grund die Lieferung des Produkts oder Ihres Eigentums nicht annehmen, Sie die Ihnen gemäß Ziffer 4.4 mitgeteilten Lieferkosten nicht im Voraus leisten oder falls wir nicht in der Lage sind, das Produkt, Ihr Eigentum und/oder die Dienstleistungen zu den voraussichtlichen Lieferterminen zu liefern, weil Sie nicht die entsprechenden Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen usw. vorgelegt haben, dann gilt dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum als geliefert, und die Gefahr geht auf Sie über. Wir können nach eigenem Ermessen: (a) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, woraufhin Sie alle damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen an uns schulden (insbesondere Lagerung und Versicherung); und/oder (b) dieses Produkt und/oder Ihr Eigentum neu zuteilen oder angemessene Massnahmen ergreifen, um sie zum besten verfügbaren Preis zu verkaufen (nachdem wir Sie mindestens 30 (dreissig) Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben). Wir können Ihnen Mindereinnahmen gegenüber dem vereinbarten Vertragspreis in Rechnung stellen oder Überschüsse gutschreiben (nach Abzug aller angemessenen Kosten für Bestandaufnahme, Reparatur, Lagerung und Absatzkosten); und/oder (c) Ihnen alle uns entstandenen entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen. 4.4 Sollten Sie unser Angebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung Ihres Eigentums an uns oder Ihrem Erhalt unseres Angebots (falls später) akzeptieren, sind wir berechtigt, Ihnen die folgenden zu berechnen: (i) der Käufer die Teillieferung im Rahmen des vertraglich vorge- sehenen Zweckes verwenden kann; (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist; und (iii) dies für den Käufer zu keinerlei zusätzlichen Aufwendungen oder Kosten führt, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. 3.6 Jede dieser Teillieferungen ist als gesonderter Vertrag zu behandeln. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt auf Basis eines anderen Vertrages als die Lieferung von Waren. Ungeachtet Ziffer 3.5 berechtigen Lieferverzögerungen oder Mängel bei Teillieferungen oder Dienstleistungen den Käufer nicht zum Rücktritt von anderen Teilleiferungen von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines gesonderten Vertrages bereitgestellt werden oder bereitzustellen sind. 3.7 Der Käufer darf die Annahme von Produktlieferungen nicht verweigern, auch wenn die vom Verkäufer gelieferte Menge bis zu ca. 10 Prozent von den bestellten Produkte abweicht, vorausgesetzt, die Rechnung des Verkäufers wird angepasst, um die tatsächlich gelieferte Menge widerzuspiegeln, und der Käufer kann die Lieferung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks ohne unzumutbare Aufwendungen oder Kosten verwenden. Die legitimen Interes- sen des Käufers sind zu berücksichtigen. 3.8 Falls der Verkäufer ein Produkt nicht liefert, haftet er nach Maßgabe von Ziffer 11. 3.9 Falls der Käufer die Bedingungen aus Ziffer 3.3 nicht einhält und für die Nichteinhaltung verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer die Produkte bis zur Auslieferung einlagern und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lagerung Ihres Eigentums; (einschließlich aber nicht ausschließlich Versicherung und (iiLagerung) Lieferkosten für die Rücksendung Ihres Eigentums an Sie. 4.5 Sie setzen den Beförderer umgehend über Schäden und Verluste eines Produkts und/oder Ihres Eigentums oder Nichterhalt derselben in Kenntnis, wenn der Transport von Ihnen oder in Ihrem Auftrag veranlasst wurde. Wir sind für solche Schäden, Verluste oder den Nichterhalt nicht haftbar. 4.6 Sie können vor Versand der Waren eine Überprüfung derselben auf unserem Betriebsgelände in die Wege leiten. Haben Sie eine solche Überprüfung durchgeführt, so haften wir nach dem Versand nicht für Forderungen in Bezug auf Mängel des Produkts, die anlässlich einer solchen Überprüfung ersichtlich gewesen wären. 4.7 Wir können nach unserem Ermessen Teillieferungen des Produkts veranlassen und Ihnen jede Lieferung einzeln in Rechnung stellen. In diesem Fall stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag darSollte eine solche Verzögerung 10 Werktage überschreiten, darf der Verkäufer die Produkte ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig über selbige verfügen und jegliche Verkaufserlöse einbehalten. Wenn wir eine oder mehrere Allerdings muss er dem Käufer jedwede getätigten Anzahlungen abzüglich der Lieferungen nicht zuvor in dieser Ziffer 3.9 angeführten Kosten und Aufwendungen sowie abzüglich etwaiger Veräußerungskosten zurückzahlen. 3.10 Der Käufer entsorgt sämtliche Verpackungen in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oder wenn Sie in Bezug auf eine oder mehrere Lieferung(en) Forderungen stellen, berechtigt Sie dies nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder sich zu weigern, nachfolgende Lieferungen anzunehmen. Sie verpflichten sich zur Annahme verfrühter Lieferungenden einschlägigen Umweltschutzvorschriften. 4.8 Das Produkt gilt als in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Ihnen angenommen, wir sind für keine Mängel und/oder Defekte haftbar, und Sie müssen den Preis zahlen, ausser wenn: (a) Sie uns innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin des Produkts schriftlich über allfällige Mängel informieren, die bei Überprüfung des Produkts erkennbar sind und die eine Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung darstellen; oder (b) Sie uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich darüber informieren, dass das Produkt nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, sofern der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Liefertermin offensichtlich erkennbar war. 4.9 Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass alle Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und fehlerfrei sind. Wir sichern zu, alle Ungenauigkeiten/Fehler in diesen Unterlagen zu beheben, sofern Sie uns über derartige Ungenauigkeiten/Fehler innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt des/der entsprechenden Dokumentes/Dokumente informiert haben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, für vorgenommene Änderungen eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

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Samples: Standard Verkaufsbedingungen