Lieferung und Lieferfrist. 4.1. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an den Lagerräumen oder dem Sitz von Vandersanden. 4.2. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiert. 4.3. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgt. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der Tatsache, dass die Lieferung nicht stattgefunden hat, die Zahlung nicht verweigern. 4.4. Die von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattet.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.1. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer5.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an den Lagerräumen dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und /oder eine zu erstellende oder dem Sitz von Vandersandensonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
4.25.2 Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei sich oder bei Vorlieferanten, die für den Verkäufer nachweislich von erheblichem Einfluss sind sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen, durch Ausschusswerden eines wesentlichen Arbeitsstückes, im Falle höherer Gewalt oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
5.4 Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, kann der Verkäufer die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen und die Ware in Rechnung stellen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertZahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
4.35.5 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung und Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Käufer Verkäufer ist dazu verpflichtetaußerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt (wieer für die Durchführung des Vertrages machen musste, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgt. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer nicht in Rechnung den empfangenen Leistungen enthalten ist, Erstattung zu stellen. In diesem Fall verlangen.
5.6 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer aufgrund der Tatsache, dass die Lieferung nicht stattgefunden hat, die Zahlung nicht verweigernentweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4.4. Die von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.1. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an den Lagerräumen oder dem Sitz von Vandersanden4.1 Lieferfristen und -termine, die nicht ausdrücklich als verbind- lich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.24.2 Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor der Vertragspartner nicht sämtliche von FUJIFILM geforderten Unterlagen, auch hinsichtlich einer etwai- gen Finanzierung, vollständig übergeben hat. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertGleiches gilt für die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen.
4.34.3 Solange der Vertragspartner mit der Bezahlung früherer Lie- ferungen im Verzug ist, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzu- halten, ohne dass dem Vertragspartner hieraus Schadensersatz- ansprüche erwachsen.
4.4 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder aus sonstigen Gründen schuldhaft in Verzug gera- ten, hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen, beginnend mit Eingang der schriftlichen In- Verzug-Setzung bei uns, oder im Fall der kalendermäßig be- stimmten Frist, zu gewähren.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dem Vertrags- partner in Anbetracht der konkreten Bestellung eine Lieferung in Teilen und zeitlichen Abständen zugemutet werden kann. Teillie- ferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.6 Nimmt der Vertragspartner die verkaufte Ware oder Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu be- stehen oder 15% des Netto-Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu verlangen. Der Käufer ist dazu verpflichtetNachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
4.7 Wird der Versand auf Wunsch oder aus vom Vertragspartner zu vertretenden Umständen verzögert, oder die Lieferung der Annahme verwei- gert so lagern wir die Ware an der festgelegten Lieferadresse auf Kosten und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzwGefahr des Vertrags- partners ein. diese abholen zu lassenEs genügt die schriftliche Meldung unserer Lieferbe- reitschaft zur Begründung des Annahmeverzuges. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu haben, gilt Für die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgt. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, Dauer des Annahmeverzugs des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung Liefergegenstände auf Rechnung und Risiko Gefahr des Käufers Vertragspartners bei uns oder einem Dritten einzulagern. Während der Dauer des Annah- meverzugs hat uns der Vertragspartner als Ersatz für die entste- henden Lagerkosten Schadensersatz pro angefangenen Monat pauschal von 1 % der brutto Rechnungssumme, sofern der tat- sächliche Schaden höher ist, diesen, zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten zahlen. Der Nachweis ei- nes geringeren Schadens bleibt dem Käufer in Rechnung zu stellenVertragspartner vorbehal- ten.
4.8 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der TatsacheEine Aufrechnung des Vertragspartners ist ausgeschlos- sen, dass die Lieferung nicht stattgefunden hates sei denn, die Zahlung nicht verweigern.
4.4. Die Gegenansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt oder von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattetanerkannt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.11. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ Der Auftraggeber hat Edel Grass hinsichtlich der auszuführenden Tätigkeiten und der Umstände, unter denen die Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, vollständig und korrekt zu informieren. Sollte sich herausstellen, dass die vom oder im Namen des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Informationen unrichtig oder nicht vollständig sind und Edel Grass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Edel Grass diese Kosten (FCA - Frei Frachtführerwie Arbeitsstunden, Materialkosten und Transportkosten) an den Lagerräumen oder dem Sitz von Vandersandenzu erstatten.
4.22. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß Sofern eine bestimmte Lieferfrist vereinbart wurde oder festgelegt wurde, dass Edel Grass innerhalb einer bestimmten Frist mit den zum Zeitpunkt Tätigkeiten beginnt oder dass diese innerhalb einer bestimmten Frist fertiggestellt werden, wird diese Frist verlängert, falls und sofern der Auftraggeber noch nicht alle für die Ausführung des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden Vertrags erforderlichen Vorbereitungen getroffen hat. Edel Grass übernimmt nicht die Kosten und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertdas Risiko für Verzögerungen aufgrund von Witterungsumständen.
4.33. Nach der oben genannten Überschreitung einer Frist befindet sich Edel Grass nur dann in Verzug, wenn sie vom Auftraggeber eine schriftliche Inverzugsetzung erhalten hat, in der ihr noch eine angemessene Frist für die Lieferung, die Aufnahme der Tätigkeiten oder die Fertigstellung der Tätigkeiten gesetzt wird, und sie diese Frist nicht einhält.
4. Sollte diese vorbezeichnete Frist ergebnislos verstreichen, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall weder Anspruch auf Schadenersatz noch das Recht, sei es mit einer gerichtlichen Vollmacht oder nicht, Tätigkeiten im Namen von Edel Grass zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag auszuführen oder ausführen zu lassen, es sei denn, dass bei der Nichteinhaltung der letztgenannten Frist ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Edel Grass vorliegt.
5. Sofern vereinbart wurde, dass die Tätigkeiten und/oder die Lieferung in Phasen erfolgen, darf Edel Grass den Beginn der Tätigkeiten und/oder der Lieferungen, die zu einer Phase gehören, so lange aufschieben, bis der Auftraggeber die Fertigstellung der vorausgehenden Phase schriftlich genehmigt hat. Der Auftraggeber oder Käufer bleibt trotzdem verpflichtet, den vereinbarten Preis für die auszuführenden Arbeiten und/oder die zu liefernden Waren zu zahlen, und ist dazu gleichzeitig zur Erstattung der Kosten und der Schäden verpflichtet, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzwEdel Grass aufgrund eines solchen Aufschubs entstehen.
6. diese abholen zu lassen. Wenn der Der Auftraggeber oder Käufer dieser Pflicht ist nicht nachkommt (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgt. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern sich aus diesem Vertrag für ihn ergebenden Verpflichtungen auszusetzen, falls Edel Grass nicht rechtzeitig liefert, nicht rechtzeitig mit den Tätigkeiten beginnt oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der Tatsache, dass die Lieferung diese nicht stattgefunden hat, die Zahlung nicht verweigernrechtzeitig fertigstellt.
4.4. Die von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.1(1) Lieferungen erfolgen ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
(2) Soweit in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen und Lieferfristen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Auftragsbestätigung bzw. der Unterzeichnung des Vertrages, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen sowie dem Eingang einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss fälligen Anzahlung. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an Einhaltung der Lieferfrist setzt zudem die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Lagerräumen oder dem Sitz von VandersandenAuftragnehmer voraus.
4.2. (4) Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet der Rechte des Auftragnehmers aus Verzug - um den Zeitraum, während dessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Zustandekommens Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Vereinbarung zwischen Vandersanden Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertdie Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4.3(6) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.Lieferwert), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwertes der Lieferung informiert zu haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgtverspätet gelieferten Ware. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund Dem Auftragnehmer bleibt der Vereinbarung, berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der TatsacheNachweis vorbehalten, dass die Lieferung nicht stattgefunden hat, die Zahlung nicht verweigerndem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.4. Die von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.1. Die 6.1 Alle Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an den Lagerräumen oder dem Sitz von Vandersandendie vom Vertrags- partner/Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Der Vertragspartner/Auftraggeber muss dafür sor- gen, dass ColGraphix bei der Anlieferung einen frei- en Zugang zum Lieferort hat.
4.2. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden 6.2 Von ColGraphix in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiert.
4.3. Der Käufer ist dazu verpflichtetnur annähernd, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgt. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der Tatsachees sei denn, dass die Lieferung nicht stattgefunden hat, die Zahlung nicht verweigern.
4.4ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich verein- bart wurde. Die von uns gewährten ColGraphix angegebenen Lie- ferfristen sind zudem niemals als Endfristen anzuse- hen. Sofern eine Verwendung vereinbart wurde, be- ziehen sich Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil Liefertermine auf den Zeitpunkt der Vereinbarung darÜbergabe an den Spediteur, Fracht- führer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
6.3 ColGraphix kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers - vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungs- terminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der ColGraphix gegenüber nicht nachkommt.
6.4 ColGraphix haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit die- se durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwie- rigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aus- sperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, be- hördliche Maßnahmen oder die ausbleibende nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lie- feranten) verursacht worden sind, die ColGraphix nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der ColGraphix die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behin- derung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ColGraphix zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und Hindernissen vorübergehender Dauer verlän- gern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder ver- schieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbarenBehinderung zuzüglich einer ange- messenen Anlauffrist. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung Soweit dem Auftraggeber in- folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist Leistung nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kannzuzumuten ist, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige kann er durch un- verzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Col- Graphix vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattetVertrag zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.1. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an den Lagerräumen oder dem Sitz von Vandersanden4.1 Lieferfristen und -termine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.24.2 Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor der Vertragspartner nicht sämtliche von FUJIFILM geforderten Unterlagen, auch hinsichtlich einer etwaigen Finanzierung, vollständig übergeben hat. Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertGleiches gilt für die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen.
4.3. Der Käufer ist dazu verpflichtet4.3 Solange der Vertragspartner mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Verzug ist, die Lieferung der Ware an der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt (wiesind wir berechtigt, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.)Lieferungen zurückzuhalten, ohne Vandersanden rechtzeitigdass dem Vertragspartner hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen.
4.4 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder aus sonstigen Gründen schuldhaft in Verzug geraten, spätestens 48 Stunden vor hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen, beginnend mit Eingang der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns, oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist, zu gewähren.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dem Vertragspartner in Anbetracht der konkreten Bestellung eine Lieferung informiert in Teilen und zeitlichen Abständen zugemutet werden kann. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.6 Nimmt der Vertragspartner die verkaufte Ware oder Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu habenbestehen oder 15% des Netto-Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, gilt sofern der tatsächliche
4.7 Wird der Versand auf Wunsch oder aus vom Vertragspartner zu vertretenden Umständen verzögert, oder die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgtAnnahme verweigert so lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners ein. Außerdem ist Vandersanden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz und aufgrund der Vereinbarung, Es genügt die schriftliche Meldung unserer Lieferbereitschaft zur Begründung des Annahmeverzuges. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Ware ohne Inverzugsetzung Liefergegenstände auf Rechnung und Risiko Gefahr des Käufers Vertragspartners bei uns oder einem Dritten einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat uns der Vertragspartner als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten Schadensersatz pro angefangenen Monat pauschal von 1 % der brutto Rechnungssumme, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer in Rechnung zu stellenVertragspartner vorbehalten.
4.8 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der TatsacheEine Aufrechnung des Vertragspartners ist ausgeschlossen, dass die Lieferung nicht stattgefunden hates sei denn, die Zahlung nicht verweigern.
4.4. Die Gegenansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt oder von uns gewährten Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist nicht zur Auflösung der Vereinbarung berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreit. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattetanerkannt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferfrist. 4.13.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab unserem Werk bzw. Lager. Die Lieferungen erfolgen stets „Free Carrier“ (FCA - Frei Frachtführer) an den Lagerräumen Lieferung erfolgt nur dann frachtfrei, falls und soweit wir dies auf der Rechnung oder dem Sitz von Vandersandenauf andere Weise ausdrücklich angegeben haben. Frachtfreie Lieferung innerhalb Österreichs ab einem jeweils schriftlich vereinbarten Nettowarenwert.
4.2. 3.2 Die vereinbarten Lieferbedingungen werden stets gemäß den zum Zeitpunkt des Zustandekommens uns treffenden Liefer-/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich in der Vereinbarung zwischen Vandersanden und dem Käufer geltenden Incoterms® interpretiertAuftragsbestätigung oder im Einzelvertrag schriftlich vereinbart wurden.
4.33.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung / Absendung ab Werk / Lager.
3.4 Die vom Vertragspartner aus dem Grund der Überschreitung der Lieferfristen uns zu setzende Nachfrist hat mindestens 4 Wochen zu betragen, wobei diese Nachfristsetzung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie durch ein rekommandiertes Schreiben erfolgt.
3.5 Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Der Käufer ist dazu verpflichtetBranchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig (siehe auch Artikel 4).
3.6 Die Unversehrtheit der Verpackung und Ware gilt als vermutet, wenn der Vertragspartner die Lieferung Xxxx vom Spediteur/Frachtführer annimmt, sofern er nicht auf dem Frachtbrief oder der Ware an Empfangsbescheinigung einen gegenteiligen Vermerk anbringt.
3.7 Sollte der festgelegten Lieferadresse und zum festgelegten Liefertermin in Empfang zu nehmen bzw. diese abholen zu lassen. Wenn Vertragspartner die Sachen nach Ablauf der Käufer dieser Pflicht vereinbarten Lieferfrist nicht nachkommt (wie, aber nicht beschränkt auf Annahmeverweigerung, physische Unerreichbarkeit der Lieferadresse, geschlossene Türen beim Käufer, Nichtabholung der Ware usw.), ohne Vandersanden rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Lieferung informiert zu abgenommen haben, gilt die Lieferung zum von Vandersanden festgelegten Liefertermin als erfolgtso werden sie auf seine Rechnung und Gefahr in unserem Lager bereit gestellt. Außerdem ist VandersandenVier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist haben wir das Recht, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte kraft Gesetz vom Vertrag mittels einer außergerichtlichen Erklärung zurückzutreten und aufgrund der Vereinbarung, berechtigtsteht es uns dann frei, die Ware ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Risiko zu veräußern. Dabei steht uns das Recht zu, anfallende Kosten sowie Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung beim Vertragspartner geltend zu machen. Die Lagerkosten betragen monatlich acht Prozent des Käufers zu lagern oder einzulagern und die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer aufgrund der Tatsache, dass die Lieferung nicht stattgefunden hatRechnungsbetrags.
3.8 Für Waren, die Zahlung nicht verweigernauf Termin (Abnahme vor einem bestimmten Datum) geliefert werden, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
4.4. Die 3.9 Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder unabwendbaren oder nicht von uns gewährten zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung, einer Epidemie oder Pandemie oder höherer Gewalt behindert, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten oder Subunternehmer eintreten. Oben angeführte Umstände und dadurch bedingte Überschreitung einer Lieferfrist werden von uns dem Vertragspartner unverzüglich bekannt gegeben.
3.10 Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind stets annähernd und stellen keinen wesentlichen Bestandteil ist der Vereinbarung dar. Bei Lieferverzögerungen werden Vandersanden und der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist vereinbaren. Vandersanden können aber weder Verzugsstrafen noch eine Entschädigung oder Verzugszinsen auferlegt werden und der Käufer ist Vertragspartner nicht zur Auflösung der Vereinbarung Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Wenn Vandersanden aufgrund höherer Gewalt (gemäß Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen) nicht (auf eine normale Weise) liefern kann, hat sie das Recht, ausgenommen bei Vorliegen von grobem Verschulden oder Vorsatzes unsererseits.
3.11 Wird die Lieferzeit um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern. Dementsprechend ist der Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung Vertragserfüllung aus nicht von seiner Pflicht zur Annahme oder Zahlung der Ware und/oder Dienstleistungen befreituns zu vertretenden Gründen unmöglich, so sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bei Nichtlieferung der Ware und/oder Nichterbringung der Dienstleistungen werden etwaige vom Käufer bezahlte Vorschüsse vollständig von Vandersanden erstattetFür diesen Fall besteht kein Schadenersatzanspruch / Ersatzanspruch des Vertragspartners.
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