Lieferung und Zahlung Musterklauseln

Lieferung und Zahlung. Lieferungen erfolgen an die in der Vereinbarung angegebene Adresse. Die Liefertermine sind zwischen dem - Kunden und der Präg Energie GmbH & Co. KG abzustimmen. Die jeweiligen Lieferungen sind hälftig innerhalb von einem Monat nach Lieferung zu zahlen. Der jeweilige Restbetrag ist in monatlichen Raten zu je 1/12 des - jeweiligen Rechnungsbetrages, beginnend mit dem auf den Liefertermin folgenden Monat zu zahlen.
Lieferung und Zahlung. Die Lieferung erfolgt erst nachvollständigem Zahlungseingang oder Gutschrift auf unserem Bankkonto lautend auf Klimo Leuchten GmbH bei der Bank BANK AUSTRIA - UNICREDIT, IBAN-Nr.: XX00 0000 0000 0000 0000 - BIC- Code: BKAUAT WW Zahlung über Paypal (diesfalls gilt die Zahlungsbestätigung durch Paypal als Stichtag des Zahlungseinganges) oder mittels Kreditkarten oder Vorkasse Banküberweisung wird akzeptiert. Nach Zahlungseingang oder Gutschrift durch die Kreditkartenfirma bzw. Bankinstitut kann die Ware je nach Vereinbarung abgeholt werden oder es erfolgt die Lieferung. Die Lieferung erfolgt per DPD, einem anderen Spediteur oder per Post an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift (in Österreich, Schweiz oder Deutschland). Ein Postfach oder eine postlagernde Sendung ist nicht möglich. Bei Produkten die zum Zeitpunkt der Bestellung lagernd waren, erfolgt der Versand nach Möglichkeit innerhalb des gleichen Werktages bzw. spätestens am nächsten Werktag ab Zahlungseingang. Bei Produkten die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lagernd waren bzw. bei Bestellprodukten - erfolgt die Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeiten. Bestellungen, bei denen als Zahlungsart VORAUSKASSE mit Banküberweisung gewählt wurde, werden 7 Tage als Reservierung gespeichert, bei verspätetem Zahlungseingang kann es zu erheblichen Lieferverzögerungen kommen. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn die Klimo Leuchten GmbH ihrerseits nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurde und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen erhält der Kunde ehestmöglich eine Verständigung über die Nichtverfügbarkeit und die Zahlung wird zurück erstattet. Verbrauchern wird die fehlende Liefermöglichkeit gem. § 5i (2) KSchG unverzüglich mitgeteilt und eine geleistete Zahlung rückerstattet. Sofern nicht etwa über Paypal eine Stornierung der Zahlung und damit eine direkte Gutbuchung bzw. Rückgängigmachung der Zahlung möglich ist, hat der Verbraucher seine Bankverbindung zwecks Erhalt der Rücküberweisung bekannt zu geben. Die Rücküberweisung kann allerdings erst nicht vor tatsächlicher Gutschrift des zurück zu zahlenden Betrages des Kunden bei Klimo Leuchten GmbH vorgenommen werden. Bei Abwicklung über den Webshop erhält der Kunde eine Nachricht sobald die Ware das Haus verlassen hat. Die Lieferung gilt mit Abgabe am Lieferort oder wenn dieser nicht geöffnet oder zugänglich ist, Abgabe an einer Abholstelle von DPD in der Nähe des Lieferortes samt Hinterlassung einer entspr...
Lieferung und Zahlung. 4.1 Sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, gelten die Preise und Lieferbedingungen ab Werk (Ex Works, EXW), wie in den Incoterms 2010 definiert, am Standort des Anbieters in Alphen aan den Rijn, Niederlande. Gemäß Angabe in der Bestellung des Käufers organisiert der Anbieter einen Transport an den vom Käufer gewählten Lieferort.
Lieferung und Zahlung. Alle Verrechnungssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Kunde nimmt die gelieferten Hardware- und Softwarekomponenten unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei der COBET GmbH ab bzw. fordert Dienstleistungen an. Nach Lieferung der Hardware- und Softwarekomponenten werden diese gemäß bestätigtem Produktschein (Auftragsbestätigung) abgerechnet und gemäß den nachstehenden Ver- rechnungssätzen in den Wartungsvertrag aufgenommen. Die erbrachten Dienstleistungen werden nach deren Durchführung unter Zugrundelegung der nachstehenden Verrechnungssätze in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, sich sofort nach Lieferung der Hard - und Software bzw. nach Beendigung der einzelnen Dienstleistungen von der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. der erbrachten Leistungen zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind binnen 6 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Darüber hinausgehende Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Rechnungen sind zahlbar 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Updates sind Programmverbesserungen in der lfd. beim Kunden installierten Version. Updates werden Kunden mit Wartungsvertrag kostenlos zur Verfügung gestellt. Die für die Installation oder Einweisung erforderlichen Dienstleistungen werden durch die COBET GmbH zu deren allgemeinen Verrechnungssätzen erbracht. Ein Upgrade umfasst grundlegende, wesentliche Softwareerweiterungen bzw. Verbesserungen der Softwarestrukturen, Portierungen auf andere Dateiverwaltungssysteme, Datenbanken, Softwaretools, Compiler etc. Upgrades werden Wartungskunden mit einem entsprechend erweiterten Software-Wartungsvertrag „plus“ oder „plus-plus“ kostenlos zur Verfügung gestellt oder können zu einem kostengünstigeren Pauschalpreis erworben werden. Die für die Installation und Einweisung erforderlichen Dienstleistungen werden durch die COBET GmbH zu deren allgemeinen Verrechnungssätzen erbracht.
Lieferung und Zahlung. Der Kunde wird über die zu erwartende Lieferzeit oder das genaue Lieferdatum informiert. Kann die Lieferzeit oder das Lieferdatum im Ausnahmefall nicht eingehalten werden, wird der Kunde unverzüglich darüber benach- richtigt. Der Online-Shop trägt bei Verbrauchern stets das Transportrisiko. Spätestens mit Einleitung des Bestellprozesses werden die angebotenen Zahlungsarten und das Liefergebiet genannt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.