Liquidation. Wird der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft freiwillig liquidiert, besteht der Versicherungsschutz unverändert fort.
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Liquidation. Wird der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft das im Versicherungsschein benannte Unternehmen freiwillig liquidiert, besteht der Versicherungsschutz unverändert fort.
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Liquidation. Wird der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft freiwillig liquidiert, besteht der Versicherungsschutz unverändert fort.
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