Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche a) wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- spruch genommen werden. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen. c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft- landeplätzen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Per- son oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- spruch genommen Anspruch ge- nommen werden.;
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten beförder- ten Sachen, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeu- ge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeugen bestimmt waren; – - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, ReparaturRepa- ratur, Beförde- rungBeförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.;
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, PächterXxxxxxx, Leasingnehmer Xxx- singnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a(1) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Be- sitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in An- spruch genommen werden.
b(2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c(3) gegen Sie den Versicherungsnehmer als EigentümerEigentü- mer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a(1) wegen Schäden, die Sie der Versicherungs- nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- spruch genommen Anspruch ge- nommen werden.
b(2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahr- zeugen, der mit diesen beförderten SachenXx- xxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung Herstel- lung oder Lieferung von Luft- oder Raum- fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersicht- lich für den Bau von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c(3) gegen Sie den Versicherungsnehmer als EigentümerEi- gentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luftlandeplätzen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Per- sonen an einem Luft- landeplätzenoder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besit- zer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeu- ges in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung Lie- ferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich er- sichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, ÜberholungÜber- holung, Reparatur, Beförde- rungBeförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, MieterMie- ter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzen.
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Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeu- gen bestimmt waren; – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luftlande- plätzen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- landeplätzenoder Raumfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu- ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be- trieb gesetzt wird.
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Samples: Insurance Agreement
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeuges in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeuge bestimmt waren; – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung, Be- und Entladen) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeugen bestimmt waren; – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rungBeförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Be- sitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in An- spruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als EigentümerEigentü- mer, MieterXxxxxx, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nieß- braucher von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeu- gen bestimmt waren; – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rungBeförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenSaxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raumfahrzeu- gen bestimmt waren; – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rungBeförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeugen bestimmt waren; – - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung, Be- und Entladen) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher Nutznießer von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in An- spruch Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- genRaumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der In- sassen Insassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugenRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen Raum- fahrzeugen bestimmt waren; – - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektionInspektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft- landeplätzenLuftlandeplätzen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze. Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- ursachen verursachen oder für die sie als Halter oder Besit- zer Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- spruch Anspruch genommen werdenwer- den.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- zeugen bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft- landeplätzen.
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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren