Luftreinhaltung / Geruch Musterklauseln

Luftreinhaltung / Geruch. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 a) nur die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwen- dung von anderen Brennstoffen ist nur dann zulässig sein, wenn sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Staub be- zogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffs vergleichbar höchs- tens denen von Heizöl EL sind (textliche Festsetzung Nr. 22). Diese Festsetzung zielt auf die bezirksübergreifende Zielsetzung der Luftrein- haltung ab. Das Plangebiet ist im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungs- plan) als Vorranggebiet für Luftreinhaltung dargestellt. Mit dieser Festsetzung werden die gesamtstädtischen Interessen des Immissionsschutzes und das Ziel des Flächennutzungsplans in verbindliches Planungsrecht überführt und gesi- chert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die öffentlichen und privaten Be- lange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Nutzungen, die im Konflikt zueinander stehen, wie hier Gewerbe in um- liegenden Gebieten einerseits und Wohnen auch im Plangebiet andererseits, sind nach den Umständen des Einzelfalles und insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu betrachten und möglichst weitgehend miteinander in Ein- klang zu bringen. Zur Vervollständigung der für eine fehlerfreie Abwägung erfor- derlichen tatsächlichen Grundlagen und um unlösbare Konflikte mit vorhande- nen Nutzungen auszuschließen, wurde insbesondere anlässlich der vom Kos- metikbetrieb Xxxxxxxxxxxxxx 0, xxxxxxxxxxx des Planungsgebiets ausgehenden Gerüche eine Geruchsimmissionsprognose (Müller BBM GmbH) erstellt. Aufgrund der Ergebnisse einer Quellrückrechnung / Ausbreitungsrechnung auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die wiederum auf einer ori- entierenden Fahnenbegehung aus 2011 ohne Berücksichtigung einer abschir- menden Riegelbebauung im B-Plan-Gebiet beruhen, ließen sich im Geltungsbe- reich relative Häufigkeiten der Geruchsstunden zwischen 12 und 30 bzw. 9 und 27 nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), je nach maximal bzw. minimal an- genommener Stärke der vorhandenen Geruchsquellen, prognostizieren. In einer ergänzenden Berechnung vom 30. Dezember 2011 wird die Bebauung berück- sichtigt. Hierbei verbesserte sich die Situation in den Baufeldern B (= MU2) und C (= Neubau südlich der Gutenbergstraße zwischen Xxxx-Xxxxxxxx-Straß...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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