Luftsport Musterklauseln

Luftsport. Durch intensive Schulungen und Informationen im Bereich des Natur- und Umwelt- schutzes werden die Flugsportler über die NATURA 2000-Belange dieses Gebietes insbesondere und allgemein unterrichtet. Großer Wert wird dabei auf die Jugendar- beit und die Information der Gäste gelegt.
Luftsport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des LSB S oder einer Organisation des LSB S
Luftsport. Im gesamten Gebiet sind sechs Luftsportvereine ansässig. Auf der Insel Sylt betreibt, als Mieter, bei der Flughafengesellschaft Sylt, im östli- chen Teil des Verkehrsflugplatzes der AEROCLUB-SYLT den Segelflugbetrieb. Der Platz ist entsprechend einem Verkehrslandeplatz in die Umzäunung mit einbezo- gen. Es finden jährlich ca. 800 Starts im Windenstart mit den vereinseigenen drei Segelflugzeugen und zwei Motorseglern statt. Weiter befinden sich die zwei ver- einseigenen Winden, ein Seilrückholwagen, ein Startbus sowie ein Trecker auf dem Areal. Dort stehen für die Mitglieder und den Betriebsablauf ein Vereinsheim, eine Werkstatt und ein Tanklager zur Verfügung. Geflogen wird vorwiegend an Wochenenden im Xxxxxx von April bis Oktober. Der Luftsportverein Südtondern e. V. fliegt auf einem vom Wasserwirtschaftsamt gepachteten Platz. Der Platz ist nur für Segelflugzeuge und Motorsegler zugelas- sen. Es wird Ausbildung zum Segelflieger und Motorseglerführer angeboten. Pro Jahr gibt es ca. 1.800 Starts im Windenstart und als Flugzeugschlepp. Der Flugzeugpark besteht aus sieben Segelflugzeugen und einem Motorsegler. Zusätz- lich werden zum Flugbetrieb eine Winde, zwei Seilrückholwagen, ein Startbus so- wie ein Trecker benötigt. Auf dem Platz befinden sich ein Vereinsheim, eine Flug- zeughalle, eine Werkstatt sowie ein Tanklager und ein Holzschuppen. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden von April bis Oktober statt. Bei den Flug- wochen wird zwei Wochen durchgängig geflogen. Auf der Halbinsel Eiderstedt betreibt der Aeroclub St. Peter-Ording als Pächter bei der Flugplatz-Betriebsgesellschaft seinen Flugbetrieb. Der Platz ist für Motorflug- zeuge und Ultraleichtflugzeuge zugelassen. Der Verein hat ein Motorflugzeug und mit diesem ca. 800 Starts im Jahr. Bedingt durch den starken Tourismus in diesem Bereich summieren sich die Gästestarts mit eigenem Flugzeug auf ca. 4.000 im Jahr. Die Starts und Landungen sind von April bis November bedarfsgerecht und täglich. Für den Betriebsablauf ist auf dem Grundstück eine Halle erforderlich. Es werden Informationsflüge für Gäste über dem Nationalpark Wattenmeer angeboten. Es be- steht ein enger Kontakt zum Nationalparkamt in Tönning, unter anderem werden Seehundzählungen für das Nationalparkamt gemacht. Der Platz der Sportfluggruppe Leck e. V. ist von der Wehrbereichsverwaltung Nord angemietet. Pro Jahr sind im Verein ca. 3.000 Starts, dazu kommen rund 150 Starts von Gästen mit Flugzeug. Der Platz ist zugelassen für folgende Flug...
Luftsport. Durch intensive Schulungen und Informationen im Bereich des Natur- und Umwelt- schutzes werden die Luftsportler über die NATURA 2000-Belange dieses Gebietes insbesondere und allgemein unterrichtet. Großer Wert wird dabei auf die Jugendar- beit und die Information der Gäste gelegt. Reiter und Pferd werden entsprechend den NATURA 2000-Zielen auf das Reiten im Gelände, also Reiten außerhalb von Reitanlagen, vorbereitet. In speziellen und allgemeinen Vorbereitungslehrgängen werden unter anderem ver- tiefte Kenntnisse zur Pferdekunde und zu Fragen des Natur- und Landschaftsschut- zes, insbesondere NATURA 2000, vermittelt. Im Übrigen haben die 12 Gebote für das Reiten und Fahren im Gelände seit Jahren ihren festen Platz bei den organisierten Reitern und Fahrern. Hier wird unter ande- rem das ordnungsgemäße und naturerhaltende Reiten im Gelände geregelt. Diese bewährten Gebote werden auch unter nichtorganisierten Reitern verbreitet. Das ETS-Gebiet sowie das Mittlere Nordfriesland hat durch Reitwanderkarten und Wegweisung die Lenkung von Reitern und Fahrern vorbildlich umgesetzt. Durch die aktive Mitarbeit der örtlichen Reiter und Fahrer ist eine besondere Nachhaltigkeit gewährleistet.
Luftsport. Der Aero-Club von Lübeck hat rund 200 Mitglieder und an den Wochenenden etwa 5 bis 20 Gäste. Der Bestand an Flugzeugen umfasst: Segelflugzeuge: 9 im Verein, 5 privat, Motorsegler: 2 im Verein, 3 privat, Motorflugzeuge: 1 im Verein, 2 privat. Das Segelfluggelände liegt südlich des Flugplatzes Lübeck Blankensee unmittelbar angrenzend an die Hauptbahn mit einer west-östlichen Ausdehnung von 1.500 Me- tern und einer nord-südlichen Ausdehnung von 200 Metern. Beflogen wird der ge- samte Luftraum des gemeldeten Vogelschutzgebietes. Die Flugzeuge werden im Eigenstart, Flugzeugschlepp-Start und Winden-Start ge- flogen. Die Flugbewegungen finden regelmäßig an den Wochenend- und Feiertagen statt. Bei sehr gutem Wetter wird auch unter der Woche vereinzelt geflogen. In den Som- merferien finden Sommerlager zwischen zwei und sechs Wochen statt. Über das Jahr verteilt werden ein- bis dreimal im Jahr ein- bis dreiwöchige Segelflugwettbe- werbe und Schulungsveranstaltungen (Streckenflugausbildung, Segelkunstflug) durchgeführt. Außerdem erfolgt eine Teilnahme an der dezentralen Segelflugmeis- terschaft. Der Verein kümmert sich ausgiebig um die Ausbildung von Segelflugpiloten, Motor- seglerpiloten und Zellenwarten für Segelflugzeuge. Die Segelflugzeuge, Motorsegler, Motorflugzeuge, Seilrückholwagen und Seilwinde werden in der Vereinswerkstatt gewartet und repariert. Auf diesem Vereinsgelände befindet sich ebenfalls eine Segelflugschule mit etwa 2.000 Starts und Landungen im Jahr.
Luftsport. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht einer Mitgliedsorga- nisation
Luftsport a) Abweichend von § 2 I. 4. AM-AUB 96 sind bei Mit- gliedern von Luftsportvereinen Unfälle beim Fliegen mit Motor-, Motorsegel-, Segel- und Ultraleichtflug- zeugen, Drachen sowie beim Ballonfahren und Fall- schirmspringen versichert.

Related to Luftsport

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.