Common use of Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern Clause in Contracts

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. 1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Leistungs- bezüger – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat die Leistungserbringerin sämtliche in ihrem Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, im verein- barten Format dem Leistungsbezüger unentgeltlich auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht unentgeltlich zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

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Samples: so.ch

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. 1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Leistungs- bezüger Verantwortlichen spätestens spä- testens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat die Leistungserbringerin der Auftragsverarbeiter sämtliche in ihrem seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, im verein- barten Format dem Leistungsbezüger unentgeltlich Verantwortlichen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht unentgeltlich zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll Dokumentationen, die dem Nachweis der Löschung ist auf Anforderung vorzulegenauftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Verantwortlichen übergeben.

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Samples: www.dataflor.de

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. 1 (1) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Leistungs- bezüger Verantwortlichen – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat die Leistungserbringerin der Auftragsverarbeiter sämtliche in ihrem seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie DatenbeständeDatenbe- stände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, im verein- barten Format dem Leistungsbezüger unentgeltlich auszuhändigen Verantwortlichen auszuhändi- gen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht unentgeltlich zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

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Samples: smartrplace.com

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. 1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher zu einem früheren Zeitpunkt nach Aufforderung durch den Leistungs- bezüger Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat die Leistungserbringerin der Auftrag- nehmer sämtliche in ihrem seinem Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse Nutzungser- gebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, im verein- barten Format dem Leistungsbezüger unentgeltlich Auf- traggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht unentgeltlich zu vernichten, sofern gesetzliche Bestimmungen dies zulassen. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

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Samples: www.minol.de