Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Elektronikversicherung
Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer Versi- cherer weiterzuleiten.
Appears in 3 contracts
Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung
Makler. Der für den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmenentgegen- zunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich unverzüg- lich an den Versicherer weiterzuleiten.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung