Malerarbeiten Musterklauseln

Malerarbeiten. Die Gessner Malergechäft GmbH gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt.
Malerarbeiten. Kellerräume: Einmaliger Dispersionsfarbanstrich an Decken und Wänden. Tiefgaragen: Einmaliger Dispersionsfarbanstrich an Decken und Wänden. Holzbauteile: Holzbauteile wie Sparren, Pfettenköpfe und Untersichtschalung erhalten eine zweimalige, offenporige Behandlung als Farbanstrich. Wohnräume: Zu unserer Malerleistung gehört die Ausführung sämtlicher erforderlicher Spachtelungen an Decken und Wänden. Diese Wände und Decken werden mit Raufaser tapeziert und deckend weiß gestrichen.
Malerarbeiten. Sämtliche Malerarbeiten, wie Spachtel-, Tapezier-, Streich- und Bodenbelagsarbeiten sowie Außenanstriche sind nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn sie sind in der Baubeschreibung aufgeführt. Sie können aber gegen gesonderte Berechnung mit ausgeführt werden.
Malerarbeiten. Die geputzten Wände werden abgesandet und die Wände und Decken in Wohnräumen erhalten einen weißen, wischfesten Anstrich. Die Erd- und Obergeschossdecken werden unter- seitig, soweit erforderlich, gespachtelt und weiß gestrichen. Die verputzten und betonierten Wände im Kellergeschoss werden ebenfalls weiß gestrichen. Metall- und sonstige Stahlteile, wie z. B. Stahltüren mit Stahlzargen, Stahlinnen- geländer werden grundiert und weiß lackiert. Die Farbgestaltung der Außenfassade des Mehrfamilienwohnhauses und der Garagen erfolgt durch den Generalunternehmer im Farb- ton weiß. Der Sockelputz erhält einen Anstrich mit Silikonharzfarbe in hellem bis mittlerem Farbton. Das Treppengeländer aus Metall wird malerseitig anthrazit lackiert. Der Handlauf bleibt sichtbar in Edelstahl. Die Estriche der Räume zur allgemeinen Nutzung sowie die Garagen erhalten einen grauen Zementestrichanstrich.
Malerarbeiten. Kellergeschoss: Treppenhaus: Erdgeschoss bis Dachgeschoss: Bad, WC:
Malerarbeiten. Die Verspachtelung sämtlicher Gipskartonplatten erfolgt mit Spachtelmasse (Kunststoff- und Faserverstärkt),in Ausführung Qualität Stufe Q 3. Das Schließen aller Fugen und Anschlüsse im Wand und Deckenbereich, erfolgt mit streichfähigem Acryl. Alle gespachtelten Wand- und Deckenflächen werden mit eioem Anstrichvlies tapeziert. Die tapezierte Flächen erhalten im Anschluss einen Grund- und einen Deckanstrich., in Farbe weiß. Alle sichtbaren Holzteile an den Dachüberständen im Außenbereich, erhalten einen Grundierungs- und Endanstrich. Farben : weiß oder farblos

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  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.