Malus-Honorar. Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von v.H. des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v.H. des Brutto-Honorars des Auftragnehmers. Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Innenräume, Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Innenräume
Malus-Honorar. Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von v.H. des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v.H. des Brutto-Honorars des Auftragnehmers. Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung Über- schreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.an- gerechnet. 10.113 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen:
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Malus-Honorar. Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von v.H. des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v.H. des Brutto-Honorars des Auftragnehmers. Das Malus-Malus- Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.
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Samples: Fachplanung Technische Ausrüstung