MANAGEMENTSYSTEM, QUALIFIKATIONEN UND AUDITS Musterklauseln

MANAGEMENTSYSTEM, QUALIFIKATIONEN UND AUDITS. LIEFERANT verpflichtet sich, ein zertifiziertes Managementsystem mindestens nach ISO 9001 zu unterhalten (der Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems muss alle Produktionsstandorte des LIEFERANT welche Produkte an RMMV liefern umfassen). Unterhält LIEFERANT kein solches Managementsystem so hat LIEFERANT eine Prozesskette für die Entwicklung und Fertigung der angefragten, bzw. beauftragten Produkte in Anlehnung an die ISO 9001 zu etablieren, zu pflegen und abzusichern. RMMVÖ ist berechtigt, sich nach Rücksprache mit LIEFERANT mithilfe eines Systemaudits von der Normkonformität des Managementsystems überzeugen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten von LIEFERANT. RMMVÖ ist über einen Zertifikatsverlust durch den LIEFERANT unaufgefordert zu informieren. Als Nachweis wird LIEFERANT Kopien der jeweils gültigen verfügbaren Zertifikate unaufgefordert an RMMVÖ elektronisch übersenden und aktuell halten. Nach Produktanfrage seitens RMMVÖ hat LIEFERANT eine Machbarkeitsanalyse durchzuführen. Die Aktualität der von RMMVÖ gelieferten Fertigungsunterlagen (Zeichnungen, Spezifikationen, technische Unterlagen, … etc.) ist von LIEFERANT mit den angefragten, bzw. bestellten Produkten zu vergleichen. Stimmen die jeweiligen Indexe nicht überein, ist LIEFERANT verpflichtet die aktuellen Unterlagen von RMMVÖ anzufordern. Insbesondere ist der LIEFERANT verpflichtet, auf die für die Produktion der angefragten Produkte relevanten Qualifikationen zu achten. Entsprechende Qualifikationen oder Verfahrensprüfungen müssen vor Fertigungsbeginn vorliegen. Beginnt LIEFERANT mit der Fertigung, ohne die vollumfänglichen Zulassungen und Qualifikationen zu besitzen, so hat LIEFERANT alle Kosten zu tragen, die RMMVÖ im Falle einer Mängelbeseitigung entstehen. Davon unberührt behält RMMVÖ sich das Recht vor, bei LIEFERANT und dessen Unterlieferant selbst oder mit dem Kunden der RMMVÖ Audits oder gemeinsame Lieferantengespräche und Prozessbegehungen Vor-Ort nach einer vorherigen Ankündigung und Abstimmung durchzuführen. LIEFERANT verpflichtet seine Unterlieferanten, ebenfalls ein Managementsystem entsprechend mindestens ISO 9001 zu unterhalten. Unterhält der Unterlieferant kein solches, verpflichtet sich LIEFERANT, das System seines Unterlieferanten auf die Mindestanforderungen entsprechend dieser QSV zu überprüfen. Bei Unterlieferanten von sicherheitsrelevanten Teilen muss das System auf Normkonformität geprüft sein. LIEFERANT weist auf Anforderung der RMMVÖ nach, dass er s...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.