Qualitätsziele Musterklauseln

Qualitätsziele. Wie BESTELLER seinen Kunden, ist LIEFERANT BESTELLER gegenüber dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet und kommuniziert es sowohl intern, als auch an seine Unterlieferanten. Sofern eine fehlerfreie Anlieferung nicht gewährleistet ist, stimmt LIEFERANT mit BESTELLER Zwischenziele (zeitlich befristete Obergrenzen für Fehlerraten) ab. LIEFERANT führt Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und Erreichung des Null-Fehler-Ziels ein. Zwischenziele, als Obergrenzen definiert, werden z.B. über eine ppm-/BBK-Vereinbarung festgelegt. Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet LIEFERANT weder von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandungen, noch von der Haftung für alle mangelhaften Lieferungen. Bei Überschreitung der vereinbarten Obergrenzen wird LIEFERANT auf seine Kosten kurzfristig wirksame Verbesserungsmaßnahmen einleiten und BESTELLER laufend über den Fortschritt unterrichten. Die Haftung von LIEFERANT für alle mangelhaften Lieferungen bleibt von vereinbarten Obergrenzen unberührt. Qualitätsgespräche mit Themenschwerpunkten, wie z.B. vorbeugende Qualitätssicherung, Bewertung der ausgetauschten Qualitätsdaten, Fehlerbesprechung, Besprechung aktueller Themen, usw. finden auf Verlangen eines Vertragspartners statt. Im Falle einer Eskalation verpflichtet sich LIEFERANT zu Gesprächen auf Management-Ebene.
Qualitätsziele. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber zu dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet, Mitarbeiter über Risiken zur Produkthaftung zu informieren, zu schulen und das Bewusstsein der Mitarbeiter zu möglichen Konsequenzen von Produktausfällen zu schärfen. Sofern das Null-Fehler-Ziel nicht kurzfristig erreichbar ist, kann der Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber zeitlich befristete Obergrenzen für Fehlerraten als Zwischenziele festlegen (z.B. ppm-Vereinbarungen). Erkennt der Auftragnehmer, dass die festgelegten Ziele nicht erreicht werden, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber konkrete Maßnahmenpläne vorzulegen und diese umzusetzen. Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandungen sowie zur Weiterführung der kontinuierlichen Verbesserung. Die Vereinbarung von Qualitätszielen und Maßnahmen sowie Eingriffsgrenzen befreit den Auftragnehmer nicht von der Haftung für Sachmängel und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen.
Qualitätsziele. Als Qualitätsziele werden die im Produktblatt aufgeführten Qualitätsziele festgelegt:
Qualitätsziele. So wie InoNet seinen Kunden gegenüber, ist auch der Lieferant der Firma InoNet gegenüber dem Null-Fehler-Prinzip verpflichtet. Sofern das Null-Fehler-Ziel nicht kurzfristig erreichbar ist, wird der Lieferant zeitlich begrenzte Obergrenzen für Fehlerraten als Zwischenziele und Maßnahmen vorschlagen und mit InoNet abstimmen. Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet den Lieferanten weder von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandung noch zur Weiterführung der kontinuierlichen Verbesserung. Die Haftung des Lieferanten wegen Mängel oder für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhaften Lieferungen bleibt dadurch unberührt. DIN ISO 9001 Certified · Tel. +49 (0)89 / 000 000-0 · Fax +49 (0)89 / 000 000-000 · E-Mail xxxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx · Sitz der Gesellschaft: Taufkirchen Registergericht München HRB 120 221 · Ust-IdNr. DE 812 442 385 · XXXX-Xxx.Xx. DE 22812561 · Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx Commerzbank AG München · €-Konto IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 · US$-Konto IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 · BIC XXXXXXXX000
Qualitätsziele. Wie Kienle + Spiess seinen Kunden gegenüber, so ist der Lieferant Kienle + Spiess gegenüber dem Null- Fehler-Ziel verpflichtet. Sofern das Null-Fehler-Ziel nicht kurzfristig erreichbar ist, wird der Lieferant zeit- lich befristete Obergrenzen für Fehlerraten als Zwischenziele und Maßnahmen vorschlagen und mit Kienle + Spiess abstimmen. Kienle + Spiess behält sich vor dazu Zielvereinbarungen mit dem Lieferanten abzuschließen. Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet den Lieferanten nicht von sei- ner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandun- gen sowie zur Weiterführung der kontinuierlichen Ver- besserung. Die Haftung des Lieferanten für Mängel oder für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Lieferungen bleibt unberührt.
Qualitätsziele. Im Rahmen der Qualitätsplanung erwarten wir von unseren Lieferanten eine „Null-Fehler- Strategie“. Die Messung und Bewertung des erreichten Qualitätsniveaus erfolgt mindestens über die Rückweisungsquote (PPM - parts per million). Ausgewählte Qualitätsziele werden zwischen apm und dem Lieferanten vereinbart. Die aktuelle Zielerreichung fließt in die regelmäßige Lieferanteneinstufung ein. Bei Nichterreichung ist ein Aktionsplan vorzulegen.
Qualitätsziele. 9.1 "Qualitätsverpflichtung"
Qualitätsziele. Wie NAP seinen Kunden, ist der LIEFERANT NAP gegenüber dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet. Sofern das Null-Fehler-Ziel nicht kurzfristig erreichbar ist, wird der LIEFERANT zeitlich befristete Obergrenzen für Fehlerraten als Zwischenziele und Maßnahmen vorschlagen und mit NAP abstimmen. Die Unterschreitung vereinbarter Obergrenzen entbindet den LIEFERANTEN nicht von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandungen sowie zur Weiterführung der kontinuierlichen Verbesserung. Die Haftung des LIEFERANTEN für Mängel oder für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Lieferungen bleibt unberührt.
Qualitätsziele. GOTEC behält sich vor, produktspezifische Qualitätsziele mit Lieferanten festzulegen. Die Qualitätsziele werden zwischen GOTEC und dem Lieferanten vereinbart. Aus Produkthaftungsgründen erwartet GOTEC eine spezifikationskonforme Lieferqualität mit dem Ziel, die Null-Fehler-Quote zu erreichen. Im Falle von Abweichungen des Null-Fehler Ziels erwartet GOTEC von den Lieferanten die Einleitung und Festlegung aller notwendigen Schritte, um eine eindeutige Verbesserung der Qualitätssituation zu gewährleisten. Bei länger anhaltenden Überschreitungen oder bei größeren Abweichungen müssen gemeinsamen Ziele bzw. Maßnahmen zu Problembeseitigung vereinbaren werden.
Qualitätsziele. Der Auftragnehmer ist dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle seine Produkte die festgelegten Anforderungen vollständig erfüllen. Der Auftragnehmer wird WAM unverzüglich unterrichten, sobald Abweichungen von den vereinbarten Zielen absehbar werden und wird WAM entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Abweichungen vorstellen. Die Vereinbarung einer Zielvorgabe berührt die Haftung des Lieferanten für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von WAM wegen Mängeln der Lieferungen nicht. Die Spezifikationen für das Produkt sind in jedem Falle einzuhalten. Vielmehr haftet der Auftragnehmer auch dann für etwaige Mängel, wenn die Mangelhäufigkeit im Rahmen eines vereinbarten Ziels liegt. Die Unterschreitung etwa vereinbarter Obergrenzen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Bearbeitung aller Beanstandungen sowie zur Weiterführung der kontinuierlichen Verbesserung. Kann der Auftragnehmer die Qualitätsziele nicht einhalten, behält sich WAM das Recht vor, Audits auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen, um Maßnahmenpläne zur Erreichung der Qualitätsziele zu erarbeiten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat wesentlichen Einfluss auf zukünftige Anfragen beim Auftragnehmer.